Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - hund wird von fremder person gefüttert
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

hund wird von fremder person gefüttert
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Welcher Schaden soll dem Tier und/oder dem Tierhalter denn entstanden sein durch das Füttern des Hundes? Nur im Falle eines nachweisbaren Schadens könnte der Hundehalter rechtlich etwas unternehmen.

Ich kann es z.B. nicht leiden wenn fremde Menschen meine Hunde angrapschen. Rechtlich verbieten kann ich das aber niemandem, und wenn einer meiner Hunde dabei den Grapscher beißt bin ich als Hundehalter sogar noch verantwortlich und haftbar für den Schaden. Fazit für mich: Ich lasse meine Hunde nirgends aus den Augen wo fremde Menschen sie angrapschen könnten. Anbinden vor'm Supermarkt ist also nix für mich und meine Hunde.

Wer nicht möchte daß sein Hund von Fremden gefüttert, gestreichelt etc. wird, muß halt genau so handeln. Wobei Füttern und/oder Streicheln ja noch harmlos sind. Tierquälerei ist in solchen Situationen ebenso möglich wie Diebstahl!

LG Waschbärin
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Bei meinem Hund sind weder Diebstahl noch Tierquälerei möglich, wenn der vor dem Supermarkt liegt, den kennt nämlich jeder.
Und die meisten schätzen ihn sehr, da brauche ich nicht auf den Kerl aufzupassen, das machen die schon.
Merke: der Mensch lebt sicherer, wenn er sich in seine soziale Umgebung friedlich und freundlich integriert. Und auch sein Hund.
_________________
Grüße,
Abrazo
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:19    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
ein hund wird vor einem supermarkt angeleint.

als der besitzer a zurückkommt muss er feststellen, dass eine fremde person b vor dem hund steht und ihm dicke fleischbrocken überreicht.

der besitzer a will aber nicht das fremde personen dem hund futter anbieten.

frage:

liegt hier ein strafbestand vor. z.b. illegales füttern?
b gibt an, dass a selber schuld hätte da der hund ja die nahrung angenommen hat und kein hinweis erkenntlich wäre, dass das füttern verboten ist.
muß man hier zukünftig ein schild etc. in anwesenheit aufstellen?
und
yamanose hat folgendes geschrieben::
es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel.
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.

des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen.

Kurz und knapp:

Ein Straftatbestand (außer der Fremde wollte den Hund vergiften oder schädigen) liegt m.E. nicht vor.

Die Fehler liegen beim Hundehalter. Dieser muß entweder seinen Hund so erziehen, daß er nichts von Fremden annimmt, oder er darf ihn nicht unbeaufsichtigt lassen. So einfach ist das Ganze.

Und um unnötige Diskussionen vorzubeugen: "Ja ich kenne mich mit Hunden und deren Erziehung aus." Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:33    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
"Ja ich kenne mich mit Hunden und deren Erziehung aus." Winken

Ich mich nicht.
Aber das hat ja zum Glück auf die Rechtslage keine Auswirkung.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:44    Titel: Re: hund wird von fremder person gefüttert Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
...
Aber das hat ja zum Glück auf die Rechtslage keine Auswirkung.

Hallo Gammaflyer,

dies hat spätestens bei der "Schuld- oder Mitschuldfrage" eine Bedeutung. M.E. muß ein Hundehalter schon damit rechnen, daß "Tierliebhaber" einem angeleinten, niedlichen, lieben und einsamen Hund vor einem Geschäft etwas zu fressen anbietet. Dies geschieht in meisten Fällen ohne böse Absicht. Wenn nun ein Hundehalter dies nicht will, dann darf er seinen lieben Vierbeiner nicht vor einem Geschäft anleinen. Winken

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte jetzt eigentlich eher, dass es keine Auswirkung hat, dass ich persönlich keine Ahnung von Hunden habe.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 17:53    Titel: Antworten mit Zitat

yamanose hat folgendes geschrieben::
es gibt doch sicherlich irgendeine moralische klausel.
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.
.


Doch, das ist so:

Zitat:
Art 103 Grundgesetz
(2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.


Zu denken wäre aber vielleicht an:

Zitat:
§ 903 BGB Befugnisse des Eigentümers
1Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. 2Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.


Das ist aber keine Strafvorschrift. Es geht dann weiter:

Zitat:
§ 1004 BGB Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
(1) 1Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. 2Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.


Ob es eine Einwirkung auf den Hund ist, wenn man ein Stück Fleisch vor diesem auf den Boden legt, wäre die Frage.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
Ich meinte jetzt eigentlich eher, dass es keine Auswirkung hat, dass ich persönlich keine Ahnung von Hunden habe.

Lachen - Sorry, dann habe ich Dich falsch verstanden. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gammaflyer hat folgendes geschrieben::
yamanose hat folgendes geschrieben::
es kann doch nicht sein, dass alles straffrei ist was nicht im gesetz steht.

Oh, aber sicher. Das ist eine der Grundfesten des Rechtsstaats.
http://de.wikipedia.org/wiki/Keine_Strafe_ohne_Gesetz
yamanose hat folgendes geschrieben::
des weiteren kann man irgendeinen § sicherlich dahingehend hindrehen.

Nein.
Auch das widerspricht dem oben genannten Grundsatz. Heißt Analogieverbot.
Es darf nur das strafbar sein, was auch genau so unter Strafe gestellt ist.

Sonst wüsste man schließlich nicht, wie man sich verhalten darf und wie nicht, wenn man immer Gefahr läuft, dass ein Richter irgendwas "hindreht".
Wenn ich grad' dürfte, gäb's dafür grün.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
... Wenn ich grad' dürfte, gäb's dafür grün.

Hallo mitternacht,

sicher hat sich Gammaflyer auch so darüber gefreut. Winken

Ich bin in diese Diskussion eingestiegen, weil ich mich manchmal schon frage, warum einige Menschen meinen: "Juristen seien Rechtsverdreher". Wo das wohl herkommt? Mit den Augen rollen

Liebe Grüße

Klaus
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 18:57    Titel: Antworten mit Zitat

Fremde Kinder und fremde Hunde füttert und streichelt man nicht ungefragt - ein moralischer, allerdings nicht rechtlicher Grundsatz.

Wenn das mitleidende Mütterlein dem jaulenden Hund Fressen geben will / streicheln will und man es sieht, sollte man das freundliche Gespräch suchen. Und erklären, warum man das nicht möchte.

Ebenso beim Taubenfüttern auf dem Marktplatz. Wenn ein Kind mit Eishörnchen dabei ist und die Taubenschar fliegt auf, was da an Dreck, Salmonellen und Milben aus der Staubwolke sich auf's Eis legt und dann verspeist wird ...

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Ebenso beim Taubenfüttern auf dem Marktplatz. Wenn ein Kind mit Eishörnchen dabei ist und die Taubenschar fliegt auf, was da an Dreck, Salmonellen und Milben aus der Staubwolke sich auf's Eis legt und dann verspeist wird ...


Ist das denn fuer die Tauben schaedlich, wenn sie ihren eigenen Dreck auf dem Eis essen? Essen Tauben ueberhaupt Eis?

*scnr*
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

Dummerchen hat folgendes geschrieben::
Ist das denn fuer die Tauben schaedlich, wenn sie ihren eigenen Dreck auf dem Eis essen? Essen Tauben ueberhaupt Eis?


haha Lachen -aber du weisst schon, wie es gemeint ist?
Schließlich stand da "Kind mit Eishörnchen"

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 20:29    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::


Wenn das mitleidende Mütterlein dem jaulenden Hund Fressen geben will / streicheln will und man es sieht, sollte man das freundliche Gespräch suchen. Und erklären, warum man das nicht möchte.

Ebenso beim Taubenfüttern auf dem Marktplatz. Wenn ein Kind mit Eishörnchen dabei ist und die Taubenschar fliegt auf, was da an Dreck, Salmonellen und Milben aus der Staubwolke sich auf's Eis legt und dann verspeist wird ...

Ja, finde ich auch: Man sollte dem Kind erklären, dass man Tauben nicht mit Eis füttert, das durch herumfliegende Salmonellen und Milben verunreinigt sein könnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 04.05.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
haha Lachen -aber du weisst schon, wie es gemeint ist?


Sicher: Kind hatte keine Brotkruemel und daher ein Eis gekauft, um damit die Tauben zu fuettern. Wie lissy schon sagt: man sollte das Kind dringend ueber artgerechte Fuetterung von Tauben aufklaeren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Tierrecht/ Tierkaufrecht/ Haftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 2 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.