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private oder öffentliche Veranstaltungen

 
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DerDieDas
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:04    Titel: private oder öffentliche Veranstaltungen Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Mich würde mal interessieren in wie weit man veranstaltungen (konzerte, Lesungen, Partys...) als privat bezeichnen kann.
Wenn man z.B. ein Konzert in einer räumlichkeit, in der keine "öffentliche" Veranstaltung erlaubt ist, organisiert. Nehmen wir an, es soll am Eingang ein kleienr "Unkostenbeitrag" abkassiert werden und in dem Raum würden Getränke zu günstigen Preisen angeboten. Natürlich würde man sich freuen, wenn eben nicht nur dien engsten Freunde der Bands dort auftauchen.
Ich habe schon ein paar Mal erlebt, dass bei ähnlichen Veranstaltungen es so gehandhabt wurde, dass man am Eingang offiziell einem Verein beitreten muss. Man setzt seinen Namen auf eine Liste und bekommt einen Zettel, auf dem Mitgliedsausweis steht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob dies irgendeine rechtliche Grundlage hat. Der Punkt ist ja, dass dies dann ja ganz offensichtlich eine öffentliche Veranstaltung bleibt. Kann man sich durch diese Aktion rechtlich absichern, wenn z.B. das Ordnungsamt auftauchen würde?! Oder machen sich die Veranstalter da selbst was vor, in dem Sinne, wir haben ja nen verein, uns kann damit keiner?!


Wie ist da die Rechtslage?

gruss
ddd
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 16:12    Titel: Re: private oder öffentliche Veranstaltungen Antworten mit Zitat

DerDieDas hat folgendes geschrieben::
Natürlich würde man sich freuen, wenn eben nicht nur dien engsten Freunde der Bands dort auftauchen.

Das ist in meinen Augen der springende Punkt.
Öffentlich ist eine Veranstaltung, wenn jeder kommen kann und es keine vorher feststehende Gästeliste gibt bzw. alle die kommen explizit vom Veranstalter eingeladen worden sind.

DerDieDas hat folgendes geschrieben::
Ich habe schon ein paar Mal erlebt, dass bei ähnlichen Veranstaltungen es so gehandhabt wurde, dass man am Eingang offiziell einem Verein beitreten muss. Man setzt seinen Namen auf eine Liste und bekommt einen Zettel, auf dem Mitgliedsausweis steht. Jetzt stellt sich bei mir die Frage, ob dies irgendeine rechtliche Grundlage hat.

Meines Wissen nicht. Das ist wohl ein untauglicher Umgehungsversuch.
DerDieDas hat folgendes geschrieben::
Der Punkt ist ja, dass dies dann ja ganz offensichtlich eine öffentliche Veranstaltung bleibt.

Ebent.
DerDieDas hat folgendes geschrieben::
Kann man sich durch diese Aktion rechtlich absichern, wenn z.B. das Ordnungsamt auftauchen würde?!

Meines Wissens nicht.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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