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A schließt mit der B einen Vertrag über Internet- und Telefondienstleistung. Am Tag der Freischaltung kann der A jedoch die Dienste nicht nutzen und informiert die B darüber. Daraufhin wird ein neues Modem geschickt, welches wiederrum nicht funktioniert. Dieser Umstand wird ebenfalls vom A der B gegenüber angezeigt, woraufhin die B ein drittes Mal ein neues Modem schickt. Auch über dieses Dritte Modem kann der A kein Telefon oder Internet nutzen.
Kurze Zeit später zieht der A in eine neue Wohnung. Dort gelingt es mit dem dritten Modem das Internet und den Telefonanschluss zu nutzen.
Nun will A aber erst ab dem Zeitpunkt der Nutzung in der neuen Wohnung zahlen, wobei die B für den gesamten Zeitraum, also ab der Freischaltung die Zahlung verlangt. Wer hätte Recht?
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.05.08, 21:50 Titel:
Drei kaputte Modems? Das würde ich als Betreiber auch nicht glauben und die Zahlung verlangen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Beweisbarkeit des Sachverhaltes vorausgesetzt, dürfte A m.E. Recht haben. Grund: § 326 (1) BGB. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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