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later1950 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 05.05.08, 19:21 Titel: Vorsorgevollmacht und Auskunftspflicht |
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Die Tochter T. verfügt über eine Vorsorgevollmacht ihres Vaters A. Die Schwester der T., H. die zum Vater eine gestörte Beziehung hat, fordert von T. Auskünfte über die Finanzlage von A. und um Umstände zur derzeitigen Heimunterbringung. T. weigert sich, ihrer Schwester H. diese Auskünfte zu erteilen.
Wie ist die Rechtslage? |
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CruNCC FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 05.05.08, 19:51 Titel: Re: Vorsorgevollmacht und Auskunftspflicht |
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Zu Lebzeiten des Vaters ist die Tochter lediglich dem Vater verpflichtet.
Die Schwester hat kein Recht, Auskunft zu verlangen. |
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later1950 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 05.05.08, 22:56 Titel: |
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Ergänzung: Die Schwester H. verlangt Aushändigung einer Kopie der Vollmacht.
Zu Recht?
Gruß |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 06.05.08, 22:11 Titel: |
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later1950 hat folgendes geschrieben:: | Die Schwester H. verlangt Aushändigung einer Kopie der Vollmacht.
Zu Recht? |
Nein. |
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later1950 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 06.05.08, 23:00 Titel: |
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Danke für die wegweisenden Antworten. Mit welchen Paragrafen könnte die Bevollmächtigte argumentieren?
Gruß an euch |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 06.05.08, 23:16 Titel: |
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Nicht die Bevollmächtigte muss sich auf eine Rechtsvorschrift stützen, sondern diejenige, die Informationen verlangt, die ihr nicht zustehen. War etwas verlangt, muss beweisen, dass er das, was er verlangt, auch verlangen darf. |
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later1950 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 07.05.08, 10:49 Titel: |
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Danke, danke
Variante:
Wie könnte H. argumentieren, um über die Finanzlage und über Inhalte der Vollmacht informiert zu werden?
Wie ist die Rechtslage? |
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Franz Königs FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
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Verfasst am: 07.05.08, 11:13 Titel: |
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Ein Anspruch auf Auskunft über die Vermögenslage des Vollmachtgebers und den Inhalt der Vollmacht könnte allenfalls bestehen, wenn H eine rechtswirksame Forderung gegen den Vollmachtgeber hätte.
Ein Anspruch der H gegen die Bevollmächtigte ist nicht zu erkennen. |
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later1950 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.04.2008 Beiträge: 29
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Verfasst am: 07.05.08, 12:52 Titel: |
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Danke für den prompten und umfassenden
Diskussionsbeitrag
Gruß
later |
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