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Vorsorgevollmacht und Auskunftspflicht

 
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 19:21    Titel: Vorsorgevollmacht und Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Die Tochter T. verfügt über eine Vorsorgevollmacht ihres Vaters A. Die Schwester der T., H. die zum Vater eine gestörte Beziehung hat, fordert von T. Auskünfte über die Finanzlage von A. und um Umstände zur derzeitigen Heimunterbringung. T. weigert sich, ihrer Schwester H. diese Auskünfte zu erteilen.
Wie ist die Rechtslage?
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 19:51    Titel: Re: Vorsorgevollmacht und Auskunftspflicht Antworten mit Zitat

Zu Lebzeiten des Vaters ist die Tochter lediglich dem Vater verpflichtet.
Die Schwester hat kein Recht, Auskunft zu verlangen.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 05.05.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung: Die Schwester H. verlangt Aushändigung einer Kopie der Vollmacht.
Zu Recht?
Gruß
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

later1950 hat folgendes geschrieben::
Die Schwester H. verlangt Aushändigung einer Kopie der Vollmacht.
Zu Recht?

Nein.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die wegweisenden Antworten. Mit welchen Paragrafen könnte die Bevollmächtigte argumentieren?
Gruß an euch
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht die Bevollmächtigte muss sich auf eine Rechtsvorschrift stützen, sondern diejenige, die Informationen verlangt, die ihr nicht zustehen. War etwas verlangt, muss beweisen, dass er das, was er verlangt, auch verlangen darf.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie
Danke, danke
Variante:
Wie könnte H. argumentieren, um über die Finanzlage und über Inhalte der Vollmacht informiert zu werden?
Wie ist die Rechtslage?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 11:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Anspruch auf Auskunft über die Vermögenslage des Vollmachtgebers und den Inhalt der Vollmacht könnte allenfalls bestehen, wenn H eine rechtswirksame Forderung gegen den Vollmachtgeber hätte.

Ein Anspruch der H gegen die Bevollmächtigte ist nicht zu erkennen.
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later1950
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.04.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich
Danke für den prompten und umfassenden
Diskussionsbeitrag
Gruß
later
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