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Verbindlichkeit der Prüfungsordnung

 
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 21:44    Titel: Verbindlichkeit der Prüfungsordnung Antworten mit Zitat

Mir stellt sich die Frage, ob bei einer spätere Änderung der Studienordnung im Studiumsverlauf die geänderte Version oder die zum Studienbeginn gültige gilt. Soweit ich weiß, ist nach dem Bestandsschutz vorgesehen, dass man mit der einmal angefangenen Studien- und Prüfungsordnung zu Ende studieren darf, da das gerade für die neuen BA-MA-Ordnungen, die mit sehr heißer Nadel gestrickt wurden und beständig geändert werden doch wichtig ist.

Gruß und Dank,

katmai.
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 06.05.08, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

Auskunft gibt das zuständige Prüfungsamt.
An meiner Hochschule galt diejenige Prüfungsordnung, mit der man sich zur ersten Teilprüfung angemeldet hat, auch für den Rest des Studiums. Heißt: Erste Vordiploms-Klausur mit Diplom-Prüfungsordnung 1978; dann galt die 78-er Prüfungsordnung auch noch im Hauptdiplom - selbst wenn das erst 1990 abgearbeitet worden wäre.
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mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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katmai
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Anmeldungsdatum: 28.01.2007
Beiträge: 411
Wohnort: Down Under.

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Gut Smilie Danke! Es gibt bloß Differenzen zwischen dem, was das Prüfungsamt sagt, und was der Prorektor Lehre sagt. Ich werde also wohl auf die Schriftlichkeit ausweichen Winken


Gruß,

katmai.
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