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Reisegutschein gewonnen - Jetzt ist das Reisebüro pleite

 
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Robse89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.05.08, 23:34    Titel: Reisegutschein gewonnen - Jetzt ist das Reisebüro pleite Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin neu hier und wollte gleich mal was loswerden.
Ein Bekannter von mir hat bei einem Gewinnspiel einen Reisegutschein im Wert von 600 Euro gewonnen (4Sterne Türkei, 7 Tage). Es ist nun mittlerweile fast 1 Jahr her, jedenfalls ist das Reisebüro jetzt pleite. Die Geschäftsleitung von der Firma, von der er den Gutschein gewonnen hat, hat damals für den Gutschein ja auch Geld bezahlt.

Hat mein Bekannter jetzt Anspruch auf eine Reise im Wert von 600 Euro, die die Firma, die den Gutschein überreicht hat, bezahlt ODER hat er einfach nur Pech?

Weil ich sag mal so... Dafür, dass das Reisbüro pleite geht kann ja die Geschäftsleitung nichts und dann wäre das für die Geschäftsleitung ja fast 2x bezahlt. 1x den Gutschein und dann noch die Entschädigung?! Was sagt das Recht?

Lg
Robert
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Klären wir einmal ab:
- ist das Reisebüro, das den Gutschein verkauft hat, Pleite
oder
- ist der Reiseveranstalter, der die Reise hätte erbringen sollen, Pleite

Fall eins: Gutschein weiterhin gültig
Fall zwei: Jeder Reiseveranstalter ist verpflichtet, gegen Insolvenz versichert zu sein, um Anzahlungen und falls die Reise schon angetreten ist, den Rücktransport zu sichern. ABER - dies gilt meines Wissens nach nicht für Reisegutscheine, da dafür noch keine konkrete Reise abgeschlossen wurde.

Es wäre aber trotzdem einen Versuch wert, beim Versicherer dieses Reiseveranstalters anzurufen und nachzufragen.

Meint
Peter
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Robse89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 07.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.05.08, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Das Reisebüro, bei dem die Geschäftsleitung den Gutschein für einen gewissen Wert =x gekauft hat ist pleite.

Wäre doch unfair für die Geschäftsleitung, da diese doppelt dafür aufkommt. Einmal würde sie den Wert x bezahlen, damit sie den Gutschein bekommt und dann nochmal den Wert der Reise, nur weil das Reisebüro den Preis nicht mehr liefern kann (da pleite)....

Gruß
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

wenn also ein Reisebüro den Gutschein ausgestellt hat und pleite ist, ist das blöd für den Besitzer des Gutscheins und für den, der ihn bezahlt hat.

Denn da ist ja nicht einmal eine Leistung bestimmbar und somit auch nicht Insolvenz-Versicherungspflichtig.

meint
Peter
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