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Verfasst am: 08.05.08, 07:31 Titel: Reisestornierung aus dienstlichen Gründen
Guten morgen.
Ich habe mit meiner Freundin im Januar einen 1 wöchigen Türkeiurlaub für den Zeitraum 06.09. bis 13.09.2008 mit einer Reiserücktrittversicherung gebucht.
Durch die Verschiebung einer dienstlichen Veranstaltung kann ich den Urlaub nicht wie geplant nehmen, da die Veranstaltung in Reisezeitraum fällt. Ich habe auch schon eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich in diesem Zeitraum, nicht wie geplant, keinen Urlaub nehmen kann.
Das Reisebüro hat mir die Unterlagen zur Stonierung der Reise zugeschickt, obwohl meine Freundin war, die die Reise als Vertragspartner abgeschlossen hat.
Dadurch habe ich jetzt ein paar Fragen.
1. Kann ich die Reise stornieren, obwohl ich nicht der Vertragspartner bin?
2. Wie ist die weitere Vorgehensweise um die Reise möglichst ohne großen bzw. größeren finaziellen Verlust zu stornieren?
3. Kann die Versicherung Ansprüche an meinen Arbeitgeber stellen?
Verfasst am: 08.05.08, 13:09 Titel: Re: Reisestornierung aus dienstlichen Gründen
Air hat folgendes geschrieben::
Durch die Verschiebung einer dienstlichen Veranstaltung kann ich den Urlaub nicht wie geplant nehmen, da die Veranstaltung in Reisezeitraum fällt. Ich habe auch schon eine schriftliche Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich in diesem Zeitraum, nicht wie geplant, keinen Urlaub nehmen kann.
Ein solches Vorkommnis ist i.d.R. nicht versicherbar.
Keine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Stornierungskosten für Fälle, wo plötzlich berufliche Termine dazwischen kommen.
Die Versicherung schützt vor Krankheit, Arbeitslosigkeit, neuer Job etc., aber nicht für dem beschriebenen Fall.
Die Stornierungskosten musst der Vertragspartner übernehmen (der, der den Reisevertrag unterschrieben hat), der die Reise storniert. Es gelten die Stornobedingungen des Reiseveranstalters.
Alternativ könntest Du versuchen, den Namen des 2. Reisenden (als Deinen Namen) zu ändern. Umbuchungen (Namensänderung) sind häufig billiger als Stornierungen.
So könnte Deine Freundin mit einer guten Bekanntin in die Türkei fliegen.
Wieso kam es zu dieser "Verschiebung einer dienstlichen Veranstaltung"? Evt. kann man den Verursacher der Verschiebung auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser vertragliche Vereinbarungen verletzt hatte.
Hatten Sie schon eine Genehmigung für den Urlaub, bevor sie die Reise gebucht hatten?
Falls ja, kann man den Arbeitgeber evt. in Regress nehmen.
Tip: Wenn man in Berufen steht, wo sich häufig kurzfristig berufliche Termine ergeben, dann sollte man Reisen kurzfristiger planen. Diese Flexibilität kostet zwar mehr, aber am Ende lohnt sich das, denn man spart sich die hohen Stornokosten, wenn man langfristig plant.
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