Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Erst Anzeige dann Abmahnung bei Bilderklau? Beweissicherung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Erst Anzeige dann Abmahnung bei Bilderklau? Beweissicherung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bigal
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 11:21    Titel: Erst Anzeige dann Abmahnung bei Bilderklau? Beweissicherung Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende lustige sache, betreibe ienen Onlineshop udn da ist mir gester neine Abmahnug nins hausgeflatter, diese ist auch begründet udn okay jedoch war ich dann mal auf der Webseite des Abmahners udn was sehe ich da auf der Startseite ein geklautes Bild von mir Smilie

Jetzt die frage des Vorgehens wie sieht es mit der Beweissicherungaus rechen da schreenshots und Zeugenaussagen, meine Idee war jetzt erstmal bei der Polizei eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung zu machen. Ich habe ja noch das RAW File von der Cam udn er hat nur das 640x480er von meiner Seite. Reicht das ?

Dachte dann ruf ich Ihn an und schlage Ihm vor er zieht seine Abmhnung zurück udn ich meine Anzeige, fall er da nicht einwilligt lass ich Ihn eben auch abmahnen, oder geht das dann nicht mehr wenn ich Ihn schon angezeigt habe udn er nach dem Telefongesprächt dann das Bild wohl von seiner Seite entfernt hat.


Wäre dankbar über einen Tipp

mfg Alex
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 21:08    Titel: Re: Erst Anzeige dann Abmahnung bei Bilderklau? Beweissiche Antworten mit Zitat

bigal hat folgendes geschrieben::

folgende lustige sache, betreibe ienen Onlineshop udn da ist mir gester neine Abmahnug nins hausgeflatter, diese ist auch begründet udn okay


...oO
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also, bei Urheberrechtssachen eine Anzeige zu machen ist eher überflüssig, da sie eh meistens eingestellt wird. Also, am besten ist, über Screenshots und Zeugen die Beweise zu sichern.

Ihnen sollte aber klar sein, daß es das Prinzip der "Unclean Hands" in Deutschland nicht gibt. Der andere muss sich darauf nicht einlassen.

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ein solches Vorgehen nicht als Nötigung oder sogar als Erpressung gewertet werden könnte..
_________________
Geist ist Geil!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::

Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ein solches Vorgehen nicht als Nötigung oder sogar als Erpressung gewertet werden könnte..


Doch kann gut sein, man muss es nur geschickt formulieren.
Wenn man z.B. hingeht und sagt:
"Wenn Sie nicht Ihre Abmahnung zurück ziehen, zeig ich sie an."
Dann ist das sehr wohl (hab ich hier im Forum gelernt) eine Nötigung.

Btw.: Man kann eine Anzeige nicht zurückziehen. Das ist rechtlich nicht möglich.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.