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Verfasst am: 08.05.08, 22:20 Titel: EXTREM KNIFFLIG: Gutscheine nach Insolvenz des Hotels
Ich habe hier einen sehr kniffligen Fall bei dem ich nicht weiterkomme!
Herr M. kauft in Nov. 2007 3 Hotelgutscheine via Auktion bei einem Hotel in P. Er erhält diese im Original zugesandt, bucht sogleich für sich und seine Freunde. Herr M. erhält seine Buchungsbestätigung für den gewünschten Zeitraum im Mai 2007. 3 Wochen vor Reisebegimm erhält Herr M. Post von dem Hotel mit dem Hinweis dass sie Insolvenz angemeldet haben, die Buchung somit storniert wurde uns die Kosten für die Gutscheine könne man später über Liste einreichen; Diese können nun nicht mehr eingereicht werden. Gleichsam bietet man Herrn M. an, er könne zu regulären Bedingungen jetzt für den gewünschten Zeitraum im Hotel buchen gegen Barzahlung, da bisherige Betrieber den Gschäftsbetrieb nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter weiterführt. Der Insolvenzverwalter steht auf dem Standpunkt die Gutscheine können aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht mehr eingelöst werden.
1.) Ist der Betreiber zur Sachleistung verplichtet solange der Geschäftsbetrieb fortgeführt wird.
2.) Sind die Gutscheine auch in die Insolvenzmasse eingegangen, wenn eine Sachleistung de facto noch möglich ist?
3.) Könnte man dem ganzen mit einer EV beim zuständigen Amtsgericht abhelfen
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