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Veröffentlichen von privaten Fotos auf Homepage

 
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Chrisen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 22:06    Titel: Veröffentlichen von privaten Fotos auf Homepage Antworten mit Zitat

Folgender Fall:
Die A ist betrogene Ehefrau und tritt als Rächerin der Betrogenen auf. Sie veröffentlicht auf einer Homepage Fotos und private Details von Männern, die ihre Frauen betrügen (wollen). An diese Daten und Fotos gelangt sie, indem sie auf Singlebörsen entsprechende Kennenlernversuche macht, auf die die Männer eingehen und ihr diese Daten freiwillig zusenden.
Könnten da für die A irgendwelche Probleme entstehen? (Außer dass ihr eine Horde von Männern auf den Fersen ist? *g*)
Kenne mich leider mit Urheber- und damit verbundenem Medienrecht nicht aus.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Lichtbilder und Lichtbildwerke sind zunächst einmal immer urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass A die Bilder nicht ohne entsprechende Nutzungsrechte des Rechteinhabers, i. d. R. des Fotografen (Urhebers), verbreiten/veröffentlichen darf. Sollte der Rechteinhaber dies mitbekommen, kann er im Wege der Lizenzanalogie ein Honorar plus saftiger Zuschläge fordern bzw. die Angelegenheit gleich einem Anwalt zwecks Abmahnung übergeben.

Die auf den Fotos abgebildeten Personen haben ein Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz, Ausnahmen regelt der § 23 KUG. Wenn A die Bilder ohne Einverständnis der erkennbar abgebildetetn Personen verbreitet/veröffentlicht kann ihr evtl. dieses passieren.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 07:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zudem sollte man sich noch das Bundesdatenschutzgesetz anschauen, wenn man fremde Daten veröffentlicht.
(§ 43 sollte man sich da mal besonders anschauen)
_________________
Geist ist Geil!
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