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Rückwanderung aus Norwegen

 
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esteemo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 00:16    Titel: Rückwanderung aus Norwegen Antworten mit Zitat

Hey liebe Leute. Ich hab mal ne sehr delikate Frage. Vllt weiß jemand was.
Also meine Freundin ist 16 Jahre alt und sie und ihre Eltern sind vor einem Jahr nach Norwegen ausgewandert. Allerdings möchte sie zurück nach Deutschland gehen, um ihre Schule hier zu beenden und eine Ausbildung zu beginnen, um für immer hier zu leben.

Weiß jemand was sie nun tun kann? Also wegen Erziehungsberechtigung, Unterkunft, Gesetz, Versicherung etc. etc.


Ich danke euch schon mal.

ps: wusste nich ob das das richtige Forum ist. Aufklärung erwünscht
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Blaise
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.02.2005
Beiträge: 275

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hat Ihre Freunding denn?

Neben dem ausländerrechtlichen Aspekt (soweit Ihre Freundin nicht deutsche Staatsangehörige ist) ist hier wohl die Frage des Aufenthaltbestimmungsrechtes im Rahmen des Erziehungsrechts maßgeblich. Dazu muss man wohl auch das Internationale Privatrecht Norwegens und nach dass nach dem Heimatrecht prüfen.

Wenn Ihre Freundin deutsche Staatsangehörige ist, gibt es keinen ausländerrechtlichen Bezug, dann wäre der Beitrag wohl besser im Familienrecht aufgehoben.

Ohne Zustimmung der Eltern wird wohl gar nix gehen ...
_________________
Blaise


Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
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esteemo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 19:36    Titel: - Antworten mit Zitat

Sie hat deutsche Staatsangehörigkeit und ändert diese auch nicht.
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Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 10:02    Titel: Re: - Antworten mit Zitat

esteemo hat folgendes geschrieben::
Sie hat deutsche Staatsangehörigkeit

Dann hat das alles ja auch gar nichts mit Ausländerrecht zu tun. Deutsche dürfen natürlich zu jeder Zeit beliebig nach Deutschland einreisen.

Aufgrund der Minderjährigkeit haben hier aber die Eltern das Sagen.
_________________
Nomen est Omen
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esteemo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 13:43    Titel: - Antworten mit Zitat

Danke. Ich habe dasselbe mal im Familienrecht gepostet. Kann mir aber trotzdem jmd sagen, wie man vorgehen muss, damit das klappt? Die Versicherungen, Schule und das ganze drum und dran. Dass die Eltern das Sagen haben ist ja klar.
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