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Verfasst am: 02.05.08, 22:24 Titel: Betreuung bei Fettleibigkeit?
Moin allerseits
da gibts einen Menschen, der 31 Jahre alt ist, und bei 180 cm Größe ca. 200 kg. !! auf die Waage bringt.
Durch seine Fülle ist er auch kaum noch in der Lage, Körperpflege zu betreiben und seine Wohnung in einem einigermaßen wohnlich-sauberen Zustand zu halten.
Kann einem solchen Menschen, der sich scheinbar zu tode futtert, durch eine Art Zwangsbetreuung geholfen werden? Es ist kaum möglich, sich mit ihm darüber zu unterhalten, da er Hilfe ablehnt, ärztliche Ratschläge nicht beachtet, verordnete Kuren nicht beantragt.
Geht sowas? Wo und wie kann man etwas darüber erfahren?
Das wäre auch ien Fass ohne Boden: wo soll man die Grenze ziehen? Bei Rauchern? Leuten, die zu laut Musik auf KOnzerten Hören? _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Jeder kann eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht anregen. Für eventuelle (finzielle) Schäden (der Staatskasse), z.B. bei Mißbrauch, kann man dann allerdings auch zur Verantwortung gezogen werden.
In diesem Fall würde ich aber mal über Hilfe durch den sozialpsychatrischen Dienst nachdenken.
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