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Betreuung bei Fettleibigkeit?

 
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 22:24    Titel: Betreuung bei Fettleibigkeit? Antworten mit Zitat

Moin allerseits

da gibts einen Menschen, der 31 Jahre alt ist, und bei 180 cm Größe ca. 200 kg. !! auf die Waage bringt.
Durch seine Fülle ist er auch kaum noch in der Lage, Körperpflege zu betreiben und seine Wohnung in einem einigermaßen wohnlich-sauberen Zustand zu halten.

Kann einem solchen Menschen, der sich scheinbar zu tode futtert, durch eine Art Zwangsbetreuung geholfen werden? Es ist kaum möglich, sich mit ihm darüber zu unterhalten, da er Hilfe ablehnt, ärztliche Ratschläge nicht beachtet, verordnete Kuren nicht beantragt.

Geht sowas? Wo und wie kann man etwas darüber erfahren?

mano
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AndreasHL
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 10:47    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

Zwang gibt es nicht, jeder kann sich zu Tode essen.

Wenn der Betroffene nicht will, dann kann weder eine Betreuung eingerichtet, noch sonstwie geholfen werden.

Des Menschen Wille ist sein Himmelreich, es kann auch seine Hölle werden.

Gruss

Andreas
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 03.05.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre auch ien Fass ohne Boden: wo soll man die Grenze ziehen? Bei Rauchern? Leuten, die zu laut Musik auf KOnzerten Hören?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Henge
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 356
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

Jeder kann eine Betreuung beim Vormundschaftsgericht anregen. Für eventuelle (finzielle) Schäden (der Staatskasse), z.B. bei Mißbrauch, kann man dann allerdings auch zur Verantwortung gezogen werden.
In diesem Fall würde ich aber mal über Hilfe durch den sozialpsychatrischen Dienst nachdenken.
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