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Verfasst am: 10.04.08, 11:32 Titel: Brache dringend Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hallo ,
meine Mutter hat ein grosses Problen.Sie soll der Betreuer meines Vaters werden. Wir hatten gestern die zweite Anhörung bei meinen Vater.Und es wurde von Gericht aus gesagt das ein Vermögensbetreuer bestellt werden soll. Der Richter meint das meine Mutter dieses nicht machen könnte, weil ein Interessenkonflikt besteht.Meine Mutter hat kein eigenes Einkommen und keine Rente.Sie Lebt von den gemeinsam ersparten Geld.Die Rente meines Vaters reicht nicht aus um die Kosten für das Altersheim zu tragen. Es wird hierfür auch Geld vom ersparten genommen.Meine Mutter nimmt sich nur soviel Geld wie sie wircklich brauchen tut. Das Gericht hat noch nicht einmal eine aufstellung der ein und ausgaben verlangt. Und das Verfahren läuft schon seit 6 Monaten.Was kann meine Mutter da tun ??
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 10.04.08, 16:46 Titel:
Wenn der Richter eine als Betreuer vorgeschlagene Person nicht als Vermögensbetreuer bestellen möchte, könnte ihm eine andere dem zu Betreuenden nahe stehende Person als Betreuer für die Vermögenssorge vorgeschlagen werden.
Verfasst am: 09.05.08, 23:37 Titel: Re: Brache dringend Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
brennmeister hat folgendes geschrieben::
Das Gericht hat noch nicht einmal eine aufstellung der ein und ausgaben verlangt. Und das Verfahren läuft schon seit 6 Monaten.
Die Aufstelle macht ein Betreuer erst später, wenn er eingesetzt ist (Berufsbetreuer).
Den Interessenkonflikt sehe ich da auch. Allerdings ist das Gericht auch interessiert einen Angehörigen als Betreuer einzusetzen, da dieser einfach billiger ist.
Verfasst am: 10.05.08, 00:33 Titel: Re: Brache dringend Hilfe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Henge hat folgendes geschrieben::
Allerdings ist das Gericht auch interessiert einen Angehörigen als Betreuer einzusetzen, da dieser einfach billiger ist.
Ob das am "billiger" liegt, weiß ich nicht. Sofern intakte Verhältnisse und nicht gegen den Willen des Betreuten, ist es für diesen vermutlich oft auch leichter, sich von einer nahestehenden, vertrauten Person betreuen zu lassen. Und es geht ja bei dem ganzen Verfahren um den Betreuten, nicht um irgendjemand sonst.
Insofern find ich es schon ganz richtig, dass zunächst mal im familiären bzw. sonst vertrauten Umfeld nach geeigneten Personen geschaut wird.
Gruß
Rena
Nachtrag @Franz Königs:
Eine negative Schufa-Auskunft bedeutet ja nicht zwingend wirtschaftliche Schwierigkeiten, oder?
Zumindest hat von mir (-> ehrenamtliche Betreuerin) damals niemand eine Schufa-Auskunft verlangt. Ob das Vormundschaftsgericht dennoch eine eingeholt hat, kann ich jedoch nicht sagen.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.05.08, 09:47 Titel:
nur weil jemand seine verträge mal nicht erfüllen konnte heißt das noch lange nicht das er nicht mit geld umgehen kann (arbeitslosigkeit,nebenkostennachzahlung etc pp), ich denke man sollte es dennoch bei gericht erwähnen u. schildern wie es dazu kam (man muss ja net ins detail gehen), soll der richter sich seine meinung dazu bilden u. entscheiden (dafür ist er ja schließlich da). _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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