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Hallo,
ich habe folgende Aufgabenstellung bekommen:
Person A hat von einer unabhängigen Leasinggesellschaft B einen Pkw vom Hersteller C geleast (Hersteller und Leasinggesellschaft sind nicht dieselben). Auf Grund von größeren Mängeln hat der Hersteller C den Wagen gewandelt. Die Leasinggesellschaft macht nun eine Abschlußrechnung, die wie folgt aussieht:
(60 x 400 € + 9000 €) - 12 x 400 = eingeforderter Restwert
Der Hersteller rechnet einen Nutzungsabzug von 0,67 % je 1000 km.
1.Frage
Darf die Leasinggellschaft alle Zinsen, die regulär erst in 60 Monaten angefallen wären, in Rechnung stellen? Der Leasingnehmer kann doch für eine Wandlung nichts.
2. Frage
Können die Zinsen teilweise von dem Hersteller eingeklagt werden? Schadensersatz?
Hersteller und Leasinggesellschaft sind losgelöst voneinander zu betrachten. Mit dem Hersteller haben Sie einen Kaufvertrag über ein Auto. Mit der LG einen Leasingvertrag.
Der Kaufvertrag mit dem Hersteller wird gewandelt, unter Anrechnung einer Nutzungspauschale, da Sie das Fahrzeug entsprechend genutzt haben.
Im nächsten Schritt muß dann der LV ebenfalls vorzeitig beendet werden, da das Leasingobjekt ja "untergegangen" ist. Die LG wird nun eine Ablöseforderung erstellen. Diese Ablöseforderung beinhaltet alle zukünftigen Leasingraten plus Restwert (48 Monate x 400 € plus 9000 €). Diese zukünftigen Zahlungen müssen aber mit dem internen ZIns auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst werden. Einfach den Betrag in Höhe von 28.200 € in Rechnung zu stellen geht nicht. Jede einzelne zukünftige Zahlung muß auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst werden. Und somit ergeben sich folgende Antworten auf ihre Fragen:
Darf die Leasinggellschaft alle Zinsen, die regulär erst in 60 Monaten angefallen wären, in Rechnung stellen? Der Leasingnehmer kann doch für eine Wandlung nichts.
Nein, alle zukünftigen Zahlungen müssen auf den heutigen Zeitpunkt abgezinst werden.
Können die Zinsen teilweise von dem Hersteller eingeklagt werden? Schadensersatz?
Fraglich, das wage ich zu bezweifeln. Es liegt ja nicht in der Entscheidung des Herstellers, wie Sie ihr Fahrzeug finanzieren. Also kann es auch nicht sein Schaden sein. Im übrigen sind Leasingzahlungen ja auch Aufwendungen zur Nutzung eines Leasingobjektes und nicht zur Abzahlung.
Sie müssen auf der einen Seite sehen, was Ihnen der Hersteller an Gesamtkosten wieder erstattet und was Sie auf den anderen Seite als Ablöse an die LG zu zahlen haben. Entsteht eine negative Differenz, also ein Schaden, ist es fraglich ob der als zusätzlicher Schadensersatz beim Hersteller einzuklagen ist. Ein Rechtsanwalt könnte ev. mehr dazu sagen.
Der Hersteller kann ja nichts zu Ihrer Finanzierungsart. Stellen Sei sich vor, sie habe ein Sparguthaben mit 5 % Jahreszins gekündigt, um das Auto bar zu bezahlen. Wollen Sie nun den entgangenen Sparzins als Schadensersatz einklagen ? Wohl kaum. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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