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Verfasst am: 13.05.08, 20:25 Titel: Massendurchfälle in Klausur
Hallo,
nehmen wir an ein Studium durchschnittlicher Schwierigkeit (subjektiv). Die ca. 50 Leistungsnachweise welche in 8 Semester erbracht werden müssen haben eine durchschnittliche Durchfallquote von 20-30 %.
Ausnahme bildet eine Klausur im 7. Semester. Ende des SS07 haben 90 Personen teilgenommen, 11 sollen bestanden haben. Im Nachschreibtermin war die quote bei 11 geschrieben, 3 bestanden.
Diese Quote wird auch in den kommenden Klausuren dieses Faches erreicht.
Bei einem anderen Prof., welcher gleichen Leistungsnachweis angeboten hat, aufgrund von Klagen dreier Studenten, haben alle drei Studenten mit den Noten 2-3,0 bestanden.
An anderen Hochschulen in Deutschland liegt die durchfallquote in dieser Vorlesung bei 20-30%.
Besonders viele Studenten sind dadurch stark gefährdet ihr Studium zu beenden.
Grund für die schlechten Ergebnisse sind nach Meinung der Studenten die schlechte Vorlesung, die zu strenge Bewertung, die Fragestellungen in der Klausur (unkonkret) und die zu geringe Zeit.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 13.05.08, 21:05 Titel:
Wohl weniger direkt ein juristisches Problem, als mehr ein kommunikatives. Solange die Prüfung der gültigen Prüfungsordnung entspricht, gibt es m. E. da wenig auszurichten (sieh auch andere Diskussionen in diesem Forum zum selben Thema). Eher würde ich mich an die Fachschaft/AStA oder an den/die Studiendekane wenden - sonderlich große Chancen sehe ich allerdings nicht. Das Ganze heißt dann übrigens "Freiheit von akademischer Forschung und Lehre"
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