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Verfasst am: 14.05.08, 10:24 Titel: Versandhaus fordert Gutscheine zurück
Hallo,
eine Bekannte hat bei einem großen Versandhaus bei mehreren Bestellungen mehrere Gutscheine eingelöst.
Es waren auch Gutscheine dabei, die sie nicht persönlich bekommen hat, sondern aus dem Internet hat.
Die Gutscheine waren aber alle bei Rechnungsstellung berücksichtigt und auch auf der Rechnung aufgeführt.
Das Versandhaus hat jetzt, bisher nur im Kundenkonto ersichtlich, also noch nicht schriftlich, die Gutscheine zurückgebucht.
Ist das zulässig, wo sie doch auf der Rechnung berücksichtigt sind? Es sind Gutscheine zurückgebucht worden, die schon vor Monaten eingelöst wurden.
Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?
Gruß Tina
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.05.08, 11:29 Titel:
Die Frage wäre erst mal:
1. War die Gutscheinverwendung zulässig? "Aus dem Internet" kann ja bedeuten, daß es sich um längst eingelöste Gutscheine Dritter handelt. Die Formulierung "die schon vor Monaten eingelöst wurden" könnte darauf hinweisen.
2. Gab es eine Beschränkung bezüglich der Einlösung, etwa "nur ein Gutschein pro Person und Jahr"? _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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1. War die Gutscheinverwendung zulässig? "Aus dem Internet" kann ja bedeuten, daß es sich um längst eingelöste Gutscheine Dritter handelt. Die Formulierung "die schon vor Monaten eingelöst wurden" könnte darauf hinweisen.
2. Gab es eine Beschränkung bezüglich der Einlösung, etwa "nur ein Gutschein pro Person und Jahr"?
Die Gutscheine bestehen meist nur aus Wörtern, die als Newsletter, oder als Brief erschickt werden. Sie sind nicht personifiziert
Sie sind in der Regel einmal einlösbar, für Sammelbesteller oft auch mehrfach.
Das System des Versandhauses regelt das meist selbstständig.
Manchmal lässt sich ein Kennwort mehrfach einlösen und wird dann auch auf der Rechnung anerkannt und abgezogen.
Nun ist es aber vorgekommen, dass sämtliche Gutscheine ohne Kommentar zurückgebucht und dem Konto belastet wurden.
Das kann doch nicht rechtens sein, da sie mit Rechnungsstellung akzeptiert wurden.
gruß Tina
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