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Hundebiss und Ermittlung vom Ordnungsamt
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 18:23    Titel: Hundebiss und Ermittlung vom Ordnungsamt Antworten mit Zitat

Moinsen,

ich möchte folgenden fiktiven Fall schildern und würde mich über Antworten freuen:

Person A geht mit seinem Hund spazieren. Dabei beißt sein Hund einen Postbeamten. Dieser wird leicht verletzt. Daraufhin wird versicherungstechnisch alles geregelt.

Kurze Zeit später kommt Person A nach Hause und die Nachbarn machen darauf aufmerksam, dass das Bürger- und Ordnungsamt bei mehreren Nachbarn war und über den Hund abgefragt hat, weil Person A nicht anwesend war. Die Nachbarn wissen nun vom Vorfall bescheid (wie und was passiert ist).

Frage-1: Darf der Außendiensttätige des Bürger- und Ordnungsamtes die Nachbarn von Person A über seinen Hund abfragen, wenn dieser beim ersten Mal zu Hause nicht einzutreffen ist?

Frage-2: Darf dabei auch zur Tat etwas gesagt werden (z.B. der Hund hat Postbeamten gebissen am xxx, der Postbeamte war leicht verletzt.... ,, so weiter und sofort....)?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! Insbesondere dann, wenn etwas nicht erlaubt ist und §§ genannt werden Smilie !!

Vielen Dank
emrahx99

PS: Ist vielleicht nicht das richtige Unterforum ?? Gehört es eher zu Verfassungsrecht?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:31    Titel: Re: Hundebiss und Ermittlung vom Ordnungsamt Antworten mit Zitat

emrahx99 hat folgendes geschrieben::
...
PS: Ist vielleicht nicht das richtige Unterforum ?? Gehört es eher zu Verfassungsrecht?

Hallo emrahx99,

habe dies mal ins "Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht" verschoben.

Liebe Grüße

Klaus
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

grundsätzlich ist erstmal festzustellen, dass die Ordnungsämter auf Grund landesgesetzlicher Grundlage aktiv werden. Diese schaut von Bundesland zu Bundesland anders aus, ist aber in der Regel recht ähnlich. Für Bayern lässt sich sagen, dass hier ansässige Ordnungsämter auf Grund des BayLStVG tätig werden. Hier steht im im Art. 7 geschrieben, dass die OÄ Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Beseitigung von Störungen treffen können.

Da Ihr Hund einen Postbeamten verletzt hat, wurde im Prinzip durch Sie eine Straftat, nämlich eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassen begangen. Als Hundehalter/-führer haben Sie eine Garantenstellung, d. h., Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Hund keinerlei "Blödsinn" anrichtet, wie z. B. arme Postboten zu beißen. Nachdem keine Strafanzeige gegen Sie läuft, haben Sie zum ersten schon mal "Glück gehabt".

Zu Ihrer Frage 1: Das Ordnungsamt muss überprüfen, um welchen Hund es sich handelt (beispielsweise Kampfhund - hier gelten spezielle Vorschriften und Anforderungen) und ob es sich bei Ihrem Hund um ein evtl. "gefährliches Biest" handelt. Sollte dies der Fall sein, so muss das OA weitere Maßnahmen treffen, wie z. B. Maulkorbpflicht feststellen oder anderes. Geht bis hin zur Einschläferung. Dabei werden selbstverständlich auch Nachbarn über ihre "Erfahrungen" mit Ihrem Hund befragt. Das gehört mit zur Ermittlung der Gesamtumstände und ist selbstverständlich rechtmäßig.

Zu Ihrer Frage 2: Sicherlich kann man auch etwas "feinfühliger" vorgehen, allerdings muss das Ordnungsamt auch irgendetwas sagen, weshalb es sich bei den betreffenden Nachbarn über Ihren Hund erkundigt. Eine Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte sehe ich hier nicht.

MfG
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emrahx99
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die ausführliche Nino !!

PS: Es ist ein Familienhund (Goldenretrivier)

Sehr glücklich
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

emrahx99 hat folgendes geschrieben::
...
PS: Es ist ein Familienhund (Goldenretrivier) ...

Mit den Augen rollen Leider kommt die Beißstatistik Golden Retriever zu einem anderen Ergebnis. Winken
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Schöner Hund, hätte ich auch gerne, wenn der Vermieter mitspielen täte.

Aber leider ist selbst bei solchen Hunden auch mal ein "Biß" drin.

MfG

P.S.: Gerne. Und noch eins: Das OA muss einfach im Rahmen der öffentlichen Sicherheit tätig werden. Die meisten Hundebesitzer sagen übrigens "der tut nichts, der will nur spielen". Dies ist leider auch bei einem Familienhund falsch, da ein Tier genauso wie ein Mensch in mancher Situation einfach unberechenbar ist...
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dbroni08
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Einschläfern.... so weit kommt es noch weil ein Angestellter der Dt.Post in den Hintern gebissen wird, aber nicht in Deutschland, maximal in Bayern !!!
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.05.08, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

@dbroni08: Bevor man reißerische Bemerkungen über einen angeblich so "schlimmen bayerischen Süden" macht, sollte man sich mal ein wenig informieren!!! Z. B. hier können auch Sie sich gerne mal vom Gegenteil überzeugen. Je nach Fallgestaltung ist es nämlich in ganz Deutschland die übliche Vorgehensweise. Mit den Augen rollen

MfG
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

Nu mal halblang.

Hunde haben so gewisse Gewohnheiten, als da sind, Postboten zu beißen.

Wenn der Hund ausschließlich Postboten nicht ausstehen kann, wird man ihn deswegen nicht als bissig klassifizieren. Deswegen ist es gar nicht mal schlecht, wenn das Ordnungsamt sich bei den Nachbarn erkundigt. Wenn die nämlich sagen, dass er ihnen gegenüber ein netter, freundlicher Kerl ist, dann wird die Sache in der Regel keine üblen Konsequenzen haben. Allerdings wird er natürlich in die Postbotenkartei aufgenommen, heißt, Pakete kannste Dir dann ggf selber abholen.

Übrigens, Postboten werden - zumindest bei uns - dazu angehalten, frühzeitig Freundschaft mit den neu hinzu gekommenen Hunden in ihrem Zustellbereich zu schließen. Der kluge Hundehalter lässt sich darauf auch umgehend ein; das Ergebnis ist dann nämlich, dass der Hund von vorn herein gar keine Aversion gegen Postboten entwickelt. So ist meiner von klein auf gut Freund mit unserem Postboten geworden.

Im übrigen wird noch lange nicht jeder Hundebiss verfolgt. Kommt immer auf die Situation an, in der der Hund gebissen hat.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:50    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Hunde haben so gewisse Gewohnheiten, als da sind, Postboten zu beißen.

Leider haben viele Hundehalter ihre Tiere nicht unter Kontrolle. wie in diesem Fall Person A.
Wir haben selbst einen Hund (Kleiner Münsterländer), auch Familienhund, hört aber aufs Wort, da es mir sehr wichtig ist, dass dieser, auch wenn er einen sehr guten Charakter hat, niemanden auch nur durch Errschrecken schaden kann.
Es kennt bestimmt jeder das Bild: Hund hängt hinter nem Jogger oder Fahrradfahrer und der legt sich am Besten noch lang.
Das darf einfach nicht passieren, und auch der Postbote darf kein rotes Tuch für den Hund sein.
Wie Abrazo schon geschrieben hat, können natürlich auch die Postboten gegen weniger gut erzogene Hunde entgegenwirken (Bei uns hat fast jeder Postbote Leckerchen dabei).
Nur ist die "Gefahrenabwehr" an sich nicht die Aufgabe der Postboten, sondern des Halters.

naja, lange Rede kurzer Sinn: A sollte, auch wenn es jetzt nichts mit rechtlichen Dingen zu tun hat, dringend zur Hundeschule (heisst nur Hundeschule, schult meistens aber mehr den Hundehalter)
Womöglich wäre das eine sehr gute Möglichkeit für A, da bei dem Hundeführerschein auch alltägliche Dinge wie Konfronation mit anderen Hunden, Kindern, Fahrräder usw. geübt werden.
Und da wird dann auch schön erklärt was es wirklich mit den Angriffen auf Postboten zu tun hat, ist nicht immer Agression
http://vdh.de/angebote/hundefuehrerschein.php

LG

ChrisR
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es kennt bestimmt jeder das Bild: Hund hängt hinter nem Jogger oder Fahrradfahrer und der legt sich am Besten noch lang.

Nö, kenne ich nicht.
Ist bei den zahlreichen Hunden in unserer Gegend nicht üblich.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 00:07    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe es schon häufiger gesehen.
Das spricht ja für Ihre Gegend, da die Hunde in Ihrer Gegend wohl besser erzogen sind als woanders Winken
Aber ich hofee Sie verstehen worauf ich hinausmöchte
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 00:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Im übrigen wird noch lange nicht jeder Hundebiss verfolgt. Kommt immer auf die Situation an, in der der Hund gebissen hat.


Das ist aber nur der Fall, weil nicht jeder Hundebiss zur Anzeige gebracht wird. Grundsätzlich wird nämlich tatsächlich in den meisten Fällen der § 229 StGB i. V. m. § 13 StGB tatbestandsmäßig, also erfüllt, sein. Der Hundehalter hat nämlich -wie bereits oben schon erwähnt- eine Garantenstellung. Dass keine Strafanzeige bei der Polizei erfolgt hat dabei keinerlei Auswirkungen auf die weiteren Maßnahmen des Ordnungsamtes. Hier sind die strafverfolgenden (repressiven) Maßnahmen, die die Polizei einleitet, strikt von den gefahrenabwehrenden (präventiven) Maßnahmen des Ordnungsamtes zu trennen!
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Abrazo
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 00:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die sind einfach nur von klein auf vernünftig sozialisiert.
Kennen Gott und die Welt, fahren Staßenbahn, liegen in Straßencafés herum, werden vor Supermärkten geparkt und wissen, dass Jogger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer zum normalen menschlichen Leben gehören - laufen ja auch selber neben dem Fahrrad oder dem Jogger mit.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wiederhole gerne nochmal meinen Satz von weiter oben, nämlich
Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Dies ist leider auch bei einem Familienhund falsch, da ein Tier genauso wie ein Mensch in mancher Situation einfach unberechenbar ist...


Dies darf man bei aller Liebe zum Hund und bei aller guter Erfahrungen, die man mit ihm gemacht hat, nie vergessen. Genauso wie ein Mensch mal unverhofft "austickt", kann dies auch bei einem "braven Familienhund" mal geschehen, egal wie gut er sozialisiert ist. Ein Hund hat nunmal einen gewissen Jagdtrieb/-instinkt, den man trotz aller Züchtung und Schulung nicht gänzlich aus ihm herausbekommt. Ich liebe Hunde, aber trotz allem bin ich schon vorsichtig. Auch der Freund des Menschen kennt ab und an seine Grenzen nicht.

MfG
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