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Grundschuld..was ist sie wert?

 
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Bianca.Ch
Gast





BeitragVerfasst am: 28.09.04, 19:24    Titel: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo,
ich hab da mal nee Frage: Und zwar haben mir meine Eltern beim Hausbau weis gemacht, daß falls es mal versteigert wird, sie sich eine Grundschuld in Höhe von 70.000 Euro eintragen lassen, damit ich wenn es Hart auf Hart kommt auch noch was habe und sie mir das Ihre Grundschuld überlassen.
Mittlerweile haben wir uns total zerstritten und sie fordern entweder die 70.000 oder das ich es als Erbe bekomme. Es wurde jedoch nie ein Darlehensvertrag unterzeichnet. Habe ich eine Chance aus dieser Grundschuld heraus zu kommen. Anzumerken wäre noch, dass sich meine Frau damals geweigert hat diese Grundschuld mit zu unterschreiben. Habe ich eine Chance um da raus zu kommen???
Dringend...bitte antwortet mir ganz schnell!!

Danke schon mal im voraus :shock:
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Gast






BeitragVerfasst am: 29.09.04, 21:44    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Eine Grundschuld wird i.d.R. zu Gunsten einer Bank eingetragen, die den Kaufpreis finanziert. Die Grundschuld (3. Abt. im Grundbuch) sichert das Darlehen ab. Es kann aber auch eine Eigentümergrundschuld eingetragen werden zugunsten des Eigentümers. Meinten Sie das? Am besten Sie fragen den Notar, bei dem die Grundschuld damals bestellt wurde. Der hat Akteneinsicht bzw. Grundbucheinsicht und kann Ihnen erklären, was und zu wessen Gunsten eingetragen ist.
MfG
Dieter
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Reinhard
Gast





BeitragVerfasst am: 30.09.04, 09:43    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Lieber Dieter, wenn du die Frage nicht ganz verstehst, brauchst du auch nicht zu antworten.

Eine Grundshuld kann für jeden (nicht nur Bank oder Eigentümer) eingetragen werden. Der Grundschuldgläubiger ist berechtigt, eine Zahlung aus dem Grundstück zu verlangen. Für die Wirksamkeit einer Grundschuld ist zunächst nicht erforderlich , dass dieser eine Forderung zugrundeliegt (anders die Hypothek). allerdings besteht möglicherweise ein Anspruch der eigentümer auf Rückgewähr der Grundschuld, insbesondere, wenn keine Forderung zugrundeliegt. Die rückgabe der Grundschuld unte dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung muss ggf. eingeklagt werden. Sofern hgier keine gütliche einigung erzielt werden kann, ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe wohl unumgänglich
Gruß Reinhard
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Gast






BeitragVerfasst am: 30.09.04, 22:33    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo Reinhard, mich interessiert die Antwort auf Bianca`s Frage auch. (Ich will ja was dazulernen). Sie fragte, ob oder wie sie aus der Grundschuld rauskommt. Daraus schliesse ich, daß sie als Schuldner eingetragen ist - und nicht als Gläubiger. Die Eltern (oder waren es die Großeltern) wollten ja, daß etwas für sie übrigbleibt. Also müßte sie ja als Gläubigerin eingetragen sein, also Grundschuld zu Ihren Gunsten. Das ist es, was ich bislang noch nicht verstanden habe. Ich als Unwissender bitte um Aufklärung.
Oder hat Bianca das Haus als Eigentum übernommen - mit einer Eigentümergrundschuld zugunsten der Eltern? Das wäre auch ein Schutz im Falle einer Versteigerung daß was für die Eltern - und damit später für Bianca - übrigbleibt.
MfG
Dieter
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Reinhard
Gast





BeitragVerfasst am: 01.10.04, 08:15    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!
Der Gedanke bei dem Vorgehen soweit ich es verstanden habe icst folgender:
Grundstückseigentümer (=Fragestellerin) baut ein Haus und befürchtet, dass andere Gläubiger von ihr das Grundstück pfänden und verwerten. Um dies zu verhindern, wird zugunsten dritter Personen (=Eltern) eine Grundschuld eingetragen. Diese sind somit Gläubiger der Grundschuld. Gläubiger kann jede Person sein, die eigenschaft als Kreditinstitutes ist nicht erforderlich.
Anders, als bei der Hypothek ist auch kein konkretes Darlehen erforderlich, dass der Grundschuld zugrunde liegt, die Grundschuld wird auch als "abstrakte" Sicherheit bezeichnet. Das bedeutet, dass der Eigentümer gegen den Grundschuldgläubiger einen schuldrechtlichen anspruch auf Rückgewähr der Grundschuld hat, wenn keine Forderung oder sonstiges Recht des gläubigers zum Besitz der Grundschuld zugrundeliegt. Dieser Rückgewähranspruch muss wie jeder nicht freiwillig erfüllter Anspruch gerichtlich geltend gemacht werden. Das ist eine nicht einfach gelagerte Materie, die m.E. kaum ohne qualifizierte anwaltlich hilfe bewerkstelligt werden kann.
Gruß Reinhard
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 04.10.04, 16:06    Titel: Re: Grundschuld..was ist sie wert? Antworten mit Zitat

Da der Wert der Grundschuld über 5000 Euro beträgt ist ohnehin das Landgericht zuständig - dort herrscht Anwaltszwang.

Man könnte natürlich auch einfach abwarten, ob die Eltern es "wagen", aus der Grundschuld die Zwangsvollstreckung zu betreiben.
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