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Hunde auf dem Hinterhof

 
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Beonimus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:39    Titel: Hunde auf dem Hinterhof Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben ein Problem mit Hundehaltung im Haus Während unsere Kinder und die unserer Nahbarn aus dem Haus immer hinter dem Haus gespielt haben, laufen dort jetzt die Hunde unserer Nachbarin und befreundeter Leute frei rum. Vorhin waren es sogar 3 Hunde, die jeweils größer als unsere Kinder sind. Natürlich haben die Kinder Angst und gehen nicht mehr auf den Hof spielen. Ich hab die Nachbarn dann gefragt, ob das jetzt dauerhaft sein wird, dass der Hund hinter dem Haus ist, worauf die Antwort kam, dass wenn die Werkstatt (die Nachbarin will auch noch in der Remise eine Motorradwerkstatt eröffnen) erstmal offen ist, der Hund regelmäßig unten sein wird. Das kann doch alles nicht zulässig sein. Habt ihr einen Rat, was man tun kann?

Zieht da die Hundehalterverordnung?

§3 Leinenpflicht und Maulkorbzwang

(1) Hunde sind

1. bei öffentlichen Versammlungen, Umzügen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
2. auf Sport- oder Campingplätzen,
3. in umfriedeten oder anderweitig begrenzten der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten- und Grünanlagen,
4. in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln und
5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen

so an der Leine zu führen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Die Leine muss reißfest sein und darf ein Höchstmaß von zwei Metern nicht überschreiten.
...

Vielen Dank für Antworten.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ist das die Hundehalterverordnung des betreffenden Bundeslandes oder ist das eine aus den 15 restlichen Bundesländern?
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Beonimus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 14:52    Titel: Hundehalterverordnung Antworten mit Zitat

Es ist die Verordnung für Brandenburg, die für Berlin hatte ich nicht gleich gefunden.
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flokon
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Scheint der Brandenburger ähnlich zu sein, aber der Ordnung halber hier die Berliner Verordnung:


http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/gesundheit/interrnetlesefassunghundegesetz.pdf
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Hof hinter dem Haus ist m. M. n. weder ein Treppenhaus, noch ein Zuweg und auch kein von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzter Raum.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wem gehört den nun das Grundstück hinter dem Haus ?

Gruß roni
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da die Hundeproblematik auch schon hier besprochen wird, mache ich diesen Thread dicht. Parallel dazu der Hinweis an den TE: bitte keine Doppelposts - danke!
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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