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Abbildung alter Postkarten/Bilder zwecks Internetauktion

 
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-Achim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 18:38    Titel: Abbildung alter Postkarten/Bilder zwecks Internetauktion Antworten mit Zitat

Fritzchen Müller möchte bei Internetauktionshaus [Name geändert] alte Postkarten verkaufen und damit die Interessenten genau sehen können, was angeboten wird, möchte er qualitativ gute Scans dieser Karten in seine Auktion einbinden. Die Imagedateien hat er dazu auf seinen Webspace hochgeladen.

Läuft Fritzchen damit Gefahr, gegen das Urheberrecht zu verstoßen?

Wie ist die Rechtslage? Sollte Fritzchen in die Bilder elektronisch einen Text "einstempeln" und wenn ja, was sollte darauf stehen?

Gruß -Achim
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.05.08, 19:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn die Schutzfristen abgelaufen sind, können die Bilder genutzt werden.
Normalerweise sind Postkartenmotive Lichtbilder. Schutzfrist: 50 Jahre nach Herstellung bzw. Erstveröffentlichung. Sollte das Motiv als Lichtbildwerk eingestuft werden, was im Zweifelsfall, wenn es hart auf hart kommt, ein Richter zu entscheiden hätte, endet die Schutzfrist 70 Jahre nach Tod des Urhebers.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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-Achim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, aber wie verkauft Fritzchen nun Postkarten, bei denen die Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist? Schließlich wollen die Käufer ja sehen, was sie kaufen.

Hilft es, die Karten schräg zu scannen oder zu fotografieren?
Sollte F. einen Text einblenden wie "Internetauktionshaus [Name geändert] Auktion von Fritzchen"?

Gruß -Achim
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub, dass schräg scannen oder solche Tricksereien nicht zulässig sind.
Die normalste und sicherste Methode ist den Urheber oder die Erben des Urheberrechts zu kontaktieren und Nutzungsrechte verlangen.
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ein ausführlicher Text dazu:

http://www.irights.info/index.php?id=479

Man beachte, daß es unterschiedliche Meinungen gibt (die des Verfassers und die des LG Hamburg). Am sichersten ist es deshalb, sich die Zustimmung des Rechteinhabers zu holen. Falls der Fotograf verstorben ist, sollte man dazu Grundkenntnisse im Erbrecht haben.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Was will der Verkäufer einer Postkarte?

1. Dass der Käufer eine Idee davon erhält, was auf dem Bild zu sehen ist.

2. ... wie es zu sehen ist.

3. Dass der Käufer sicher ist, das Bild nicht schon zu besitzen.

Dazu hilft eine präzise Beschreibung, inkl. "Es ist nicht die Aufnahme XY!".

Eine komplette Wiedergabe, auch in mieser Auflösung, ist meist nicht erlaubt. Zeigen darf man die Postkarte auf einer Messe, aber nicht im Internet.

Möglich wäre evtl. ein Zitat, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist": http://bundesrecht.juris.de/urhg/__51.html

In der Presseberichterstattung nutzt man hier einen "Ausriss" aus dem Original. Der belegt den Zweck, ist aber nicht verwertbar wie das Original.

Möglich wäre eine e-mail mit der Kopie des Bildes. Dies ist zwar auch problematisch bei Wildfremden, aber eben weniger als im Internet für 6,5 Milliarden Seher.

Gruß aus Berlin, Gerd
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-Achim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.04.2005
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die normalste und sicherste Methode ist den Urheber oder die Erben des Urheberrechts zu kontaktieren und Nutzungsrechte verlangen.

Das ist ja wohl vollkommen impraktikabel. Da könnte man bei alten Postkarten tagelang recherchieren und schreiben und das bei einem Erlös von oftmals 2..3 EUR.

@Gerd: den Käufern reicht keine Idee davon, was auf dem Bild zu sehen ist. Sie wollen eine klare Vorstellung über das Motiv und den Erhaltunszustand. Keiner will die berühmte Katze im Sack und mit 1000 Worten vermittelt man nicht das, was ein Foto (Scan) vermitteln kann.

Werde wohl die Postkarten zukünftig aufgefächert fotografieren, so dass von jeder Karte nur etwa 50% zu sehen ist. Denke (nach Lektüre des Links von FM), dann bin ich auf der sicheren Seite.

Danke auch für Eure Antworten!
Gruß
-Achim
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

-Achim hat folgendes geschrieben::
Da könnte man bei alten Postkarten tagelang recherchieren und schreiben und das bei einem Erlös von oftmals 2..3 EUR.

Kann passieren - aber so ist es nunmal, wenn man fremdes Material verwenden möchte.

-Achim hat folgendes geschrieben::
....von jeder Karte nur etwa 50% zu sehen ist. Denke (nach Lektüre des Links von FM), dann bin ich auf der sicheren Seite.

Vielleicht, vieleicht auch nicht Winken
Wirklich auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie sich Nutzungsrechte erteilen lassen.
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ThePhil
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 13:45    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::

Wirklich auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Sie sich Nutzungsrechte erteilen lassen.


Oder man kein Bild einstellt und versucht mit 1000 Worten die Postkarte zu beschreiben.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Bliebe nur die Frage: was ist weniger aufwendig Lachen
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