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Stag §10 - Unterbrechung des Zeitraums

 
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Xeon
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Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 08.05.08, 17:47    Titel: Stag §10 - Unterbrechung des Zeitraums Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe eine Frage zu Unterbrechung des Zeitraums (Stag §10) -
wie wird die Zeitraums in folgendem Fall gerechnet:

bis 20.05.2005 - Aufenthaltsgestattung und dann => AE § 25 Abs. 5 => ab 2007 AE § wegen Familiennachzug zu Ausländern.

Gibt es eine gesetzliche Regel in diesem Fall?

Danke im Voraus für die Antwort.
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Xeon
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Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine gesetzliche Regel in diesem Fall?
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 18:02    Titel: Antworten mit Zitat

Xeon hat folgendes geschrieben::
Es gibt keine gesetzliche Regel in diesem Fall?


Doch, die gibt es, ich sehe hier aber keine Unterbrechung des Aufenthalts.

Eher ein Problem der Anrechenbarkeit. Die Zeiten mit der Aufenthaltsgestattung können nur im Falle der Anerkennung als Asylberechtigter angerechnet werden. Da die AE nach § 25 (5) erteilt wurde, ist dies offensichtlich nicht der Fall.
Die anrechenbare Zeit beginnt also ab der Erteilung der AE.
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Xeon
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Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 10.05.08, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

ralf hat folgendes geschrieben::
Eher ein Problem der Anrechenbarkeit. Die Zeiten mit der Aufenthaltsgestattung können nur im Falle der Anerkennung als Asylberechtigter angerechnet werden. Da die AE nach § 25 (5) erteilt wurde, ist dies offensichtlich nicht der Fall. Die anrechenbare Zeit beginnt also ab der Erteilung der AE.

Hallo,

Danke für die Antwort. Jetzt ist alles klar.
Also ist diese Regelung nicht nur für Asylberechtigter nach §8, sondern auch für alle nach §10, oder?

In diesem Fall habe ich noch eine Frage: Zählt seine Zeit für eine NE (§9 AufenthG) ?
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Xeon
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Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 22:03    Titel: Antworten mit Zitat

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