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Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten

 
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Wuggi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 15:57    Titel: Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten Antworten mit Zitat

Hi,
ich wurde am Vatertag 1.5.08 mit Alk am Steuer angehalten.
Das Fahrzeug musste ich stehen lassen. Ein Abschleppdienst wurde damit beauftragt, das Fahrzeug zu mir nach Hause zu transportieren, da es im Parkverbot stand.
Dieser ist auch gekommen, hat das Fahrzeug verladen. Als es bereits verladen war, wollte der Fahrer wissen, ob ich es BAR bezahle. Als ich antwortete, daß ich leider erst am Monatsanfang wieder über Bargeld verfüge, lud er das Fahrzeug an Ort und Stelle ab.
Durch die anwesende Polizei bekahm er dann den Auftrag, das Fahrzeug "sicher zu stellen".
Am 6.5. wurde mir von der Polizei der Fahrzeugschlüssel übergeben, mit hinweis das ich das Fahrzeug abholen kann. Seit dem 2.5. verlangt der Abschleppdienst kosten in höhe von 9,50€/Tag.

1. Ist der Fahrer NACH verladen des Fahrzeugs berechtigt, von dem Transportvertrag zurückzutreten?
2. Da ich ja so gesehen das Fahrzeug nicht im Parkverbot abgestellt habe, sondern der Abschleppdienste duch das abladen, wer ist dann verantwortlich für die "Zwangsentfernung" ?
3. Da ich erst am 6.5. die Mitteilung erhalten habe, das mein Fahrzeug wieder Freigegeben ist, wer trägt die Kosten im Zeitraum vom 2.5 - 6.5. ?
4. Ist ein Abschleppdienst berechtigt, wegen NICHT-Barzahlung vom Transportvertrag zurückzutreten.
5. Ich geh mal davon aus, das ein Transportvertrag geschossen wurde, in dem moment, als der Abschleppdienst mein KFZ verladen hat. Ist das richtig?

Lg
Wuggi
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Cathe
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.09.2006
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 11:04    Titel: Re: Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten Antworten mit Zitat

Wuggi hat folgendes geschrieben::
Hi,
ich wurde am Vatertag 1.5.08 mit Alk am Steuer angehalten.
Das Fahrzeug musste ich stehen lassen. Ein Abschleppdienst wurde damit beauftragt, das Fahrzeug zu mir nach Hause zu transportieren, da es im Parkverbot stand.



Hallo,
fangen wir doch mal oben an.
Dass bei einer zu hohen Alkoholmenge, dass Fahrzeug dann stehengelassen werden muss leuchtet mir noch ein. Aber warum wurde ein Abschleppwagen bestellt?
Ganz wichtig, wer hat den Abschlepper bestellt?
Wieso stand das Fahrzeug im Parkverbot?

Wenn bei einer Verkehrskontrolle es dazu kommt, dass das Fahrzeug nicht weiter gefahren werden darf (durch den Fahrer), dann muss die Polizei das Fahrzeug verkehrsgerecht parken.



Gruß




.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 12:50    Titel: Re: Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten Antworten mit Zitat

Wuggi hat folgendes geschrieben::
ich wurde am Vatertag 1.5.08 mit Alk am Steuer angehalten. (...)
Als ich antwortete, daß ich leider erst am Monatsanfang wieder über Bargeld verfüge, lud er das Fahrzeug an Ort und Stelle ab.
Geschockt

der 01.05. ist doch Monatsanfang.....

oder geht mein Kalender falsch?
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 13:25    Titel: Re: Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten Antworten mit Zitat

Zitat:
Dass bei einer zu hohen Alkoholmenge, dass Fahrzeug dann stehengelassen werden muss leuchtet mir noch ein. Aber warum wurde ein Abschleppwagen bestellt?Ganz wichtig, wer hat den Abschlepper bestellt?


Na wahrscheinlich die Polizei, wie immer wenn verkehrsbehindernd geparkt wird.

Zitat:
Wenn bei einer Verkehrskontrolle es dazu kommt, dass das Fahrzeug nicht weiter gefahren werden darf (durch den Fahrer), dann muss die Polizei das Fahrzeug verkehrsgerecht parken.


nein, sie muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug kostenpflichtig für den Verursacher entfernt wird.


Gruß roni
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Wuggi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der Abschlepper wurde von mir beauftragt, da das KFZ im Keuzungsbereich stand und ich niemanden habe, der das Auto hätte fahren dürfen.
Nachdem auf- und wieder abladen, wurde der selbe Abschleppdienst von der Polizei beauftragt, das Fahrzeug sicherzustellen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 15.05.08, 17:31    Titel: Re: Abschleppdienst - Kosten - Auftrag - Weitere Kosten Antworten mit Zitat

Nur so nebenbei:
Roni hat folgendes geschrieben::
wie immer wenn verkehrsbehindernd geparkt wird.
Das wäre toll! Traurig
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Wuggi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich geh mal davon aus, das ein Transportvertrag geschossen wurde, in dem moment, als der Abschleppdienst mein KFZ verladen hat.

Ist das richtig?

Ich hoffe es jedenfalls, den darauf begründet sich das Weitere...
Den dann hat der Abschleppdienst mein KFZ ins Parkverbot gestellt, worauf es dann kostenplichtig entfernt werden musste.
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Mir kommt das alles sehr schleierhaft vor...

Wo wurden Sie von der Polizei angehalten? Innerorts? Im Normalfall fragt die Polizei, ob Sie damit einverstanden sind, dass sie selbst das Fahrzeug verkehrssicher und ordnungsgemäß parkt. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, wird das Fahrzeug auf Auftrag von der Polizei von einem Abschleppdienst umgesetzt, oder wenn wirklich nicht anders möglich natürlich auch zur Verwahrstelle abgeschleppt. Haben Sie den Abschleppdienst angefordert oder war das die Polizei?

Wenn Sie das waren und der Abschleppunternehmer Geld wollte, dann ist es natürlich möglich, dass er sagt: "Wenn nicht Barkasse, dann kein Abschleppen". Dazu müsste man aber die genaueren Umstände und evtl. die AGBs der Firma kennen.

Nachdem dann der Vertrag irgendwie nicht zustandekam musste das Fahrzeug ja von der Straße. Deswegen erfolgte natürlich dann die Abschleppung...

Mir stellt sich aber immernoch eine nicht unerhebliche Frage:
Warum um alles in der Welt wurde das Fahrzeug erst 5 Tage nach der Abschleppung wieder "freigegeben"??? Geschockt Normalerweise, wenn keine Straftaten o. Ä. im Raum stehen, hätte sogar ein (fahrtüchtiger, nüchterner) Bekannter in Ihrem Beisein das Fahrzeug noch am selben Tag abholen und nach Hause fahren können.

Kann es nicht sein, dass Sie den sichergestellten Fahrzeugschlüssel erst am 06.05. abgeholt haben, obwohl Sie es bereits am 02.05. hätten tun können? Normalerweise gibt es bei (ich schätze es lag eine Ordnungswidrigkeit mit der 0,5 Prom-Grenze vor, weil Sie ja ansonsten gleich den Führerschein abgenommen bekommen hätten) solchen Fällen keinen Grund, ein Fahrzeug so lange sichergestellt zu lassen. Das ist irgendwie schon sehr komisch...

MfG

P.S.: Natürlich fallen für das Verwahren Ihres Fahrzeuges beim Abschleppunternehmen Kosten an. Schließlich nehmen Sie ja auch eine Leistung in Anspruch, nämlich das "Parken" auf seinem eigenen Grund und Boden...
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Wuggi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Nino63741"]Wenn Sie das waren und der Abschleppunternehmer Geld wollte, dann ist es natürlich möglich, dass er sagt: "Wenn nicht Barkasse, dann kein Abschleppen". Dazu müsste man aber die genaueren Umstände und evtl. die AGBs der Firma kennen.[/quote]

Hätte dann, wenn der Abschleppdienst den Auftrag nicht annimmt, überhaupt mein Fahrzeug verladen dürfen? Ich kenn es eben so: Mit der Verladung hat er den Auftrag angenommen...
Wie bei einem Taxi, wenn man einsteigt, ist ein Transportvertrag geschlossen.

[quote="Nino63741"]Mir stellt sich aber immernoch eine nicht unerhebliche Frage:
Warum um alles in der Welt wurde das Fahrzeug erst 5 Tage nach der Abschleppung wieder "freigegeben"???[/quote]

Mir wurde erst am 5. der hinweis von der Polizei gegeben. Warum es so lang gedauert hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Wuggi hat folgendes geschrieben::
Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Wenn Sie das waren und der Abschleppunternehmer Geld wollte, dann ist es natürlich möglich, dass er sagt: "Wenn nicht Barkasse, dann kein Abschleppen". Dazu müsste man aber die genaueren Umstände und evtl. die AGBs der Firma kennen.


Hätte dann, wenn der Abschleppdienst den Auftrag nicht annimmt, überhaupt mein Fahrzeug verladen dürfen? Ich kenn es eben so: Mit der Verladung hat er den Auftrag angenommen...
Wie bei einem Taxi, wenn man einsteigt, ist ein Transportvertrag geschlossen.


Naja, wenn Sie in ein Kaufhaus gehen, die Waren aufs Band legen und dann merken, dass Sie nicht genügend Geld für den Einkauf dabei haben, dann dürfen Sie die Waren ja auch nicht mitnehmen, obwohl ein wirksamer "Kaufvertrag" zustandegekommen ist, oder?

Wuggi hat folgendes geschrieben::
Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Mir stellt sich aber immernoch eine nicht unerhebliche Frage:
Warum um alles in der Welt wurde das Fahrzeug erst 5 Tage nach der Abschleppung wieder "freigegeben"???


Mir wurde erst am 5. der hinweis von der Polizei gegeben. Warum es so lang gedauert hat, entzieht sich meiner Kenntnis.


Vermutlich hat man Ihnen bereits am 01.05. bei der Kontrolle gesagt, dass Sie oder eine andere Person Ihrer Wahl das Fahrzeug im nüchternen Zustand wieder abholen können. Vielleicht haben Sie das im Eifer des Gefechtes vergessen... Ohne Ihnen etwas vorzuwerfen oder unterstellen zu wollen: Irgendetwas stimmt hier nicht. Das ist ein Standardfall der Polizei. Dass hier solch ein gravierender Fehler unterlaufen sein soll, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Kann es sein, dass Sie uns a) etwas verschweigen oder b) vielleicht am Kontrolltag den Ausführungen der Polizeibeamten nicht ausreichend Beachtung geschenkt haben?

MfG
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Wuggi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

OK, dann eben eine andere Fragestellung zu diesem Thema...

1. Ab wann gilt ein Transportauftrag als angenommen?

2. Darf der Abschleppdienst das Auto in einem Parkverbot wieder abladen, wenn er vom Auftrag zurücktritt?

Ach so, noch zu meinem Vortexter:
ich verschweige nichts, die Polizei hat es versäumt !
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