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Reiesrücktritt

 
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Deichhuhnumsetzer
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Anmeldungsdatum: 09.05.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 12:35    Titel: Reiesrücktritt Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen,

Ich habe Anfang des Jahres ein Reise für den Zeitraum 18.April 2008 bis 25. April 2008 gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Ende März habe ich dann eine starke Schwellung des Ellenbogens bekommen und habe daraufhin vorsorglich die Reise storniert. Ich habe dann einen Termin beim Arzt gemacht, der am 11.4.2008 die Diagnose gestellt hat und mich dann am 16.4.2008 operiert hat. Ich war dann bis zum 30.4.2008 krankgeschrieben.

Die Versicherung will den Schaden nicht begleichen, da die Erkrankung zum Zeitpunkt der Stornierung noch nicht durch den Arzt diagnostiziert war. Dass ich zum Reisetermin nicht reisefähig war ist für die Versicherung unerheblich.

Wie ist die Rechtslage ??

Danke
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 09.05.08, 13:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Deichhuhnumsetzer,

bitte ändere deinen Beitrag entsprechend den Forenregeln (siehe unter Menüpunkt Foren).
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Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.05.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dieser Geschichte fehlt etwas... Denn normalerweise setzt ja eine Stornoversicherung die Reiseunfähigkeit voraus, um die Kosten zu ersetzen.

Stormiert man früh, fallen geringere Stornokosten an als bei späterer Stornierung. Also auch aus dieser Sicht her hätte sich die Versicherung eigentlich zu freuen.

War es vielleicht eine Verschlechterung eines bestehenden Leidens?

Fragt
Peter
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Deichhuhnumsetzer
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Anmeldungsdatum: 09.05.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 07:21    Titel: Korrektur Antworten mit Zitat

Guten Morgen,

ich bin darauf hingewiesen worden, dass mein Beitrag nicht den Forenregel entspricht. Ich weiss nicht ganz genau, gegen welche Regel ich verstossen habe. Also versuche ich es mal nach dem Ausschlußprinzip.

Guten Tag zusammen,

Ich habe Anfang des Jahres ein Reise für den Zeitraum 18.April 2008 bis 25. April 2008 gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Ende März habe ich dann eine starke Schwellung des Ellenbogens bekommen und habe daraufhin vorsorglich die Reise storniert. Ich habe dann einen Termin beim Arzt gemacht, der am 11.4.2008 die Diagnose gestellt hat und mich dann am 16.4.2008 operiert hat. Ich war dann bis zum 30.4.2008 krankgeschrieben und reiseunfähig.

Bei der Erkrankung handelt es sich nicht um ein altes Leiden, sondern um eine Unfallverletzung. Wenn man von Unfall reden kann, wenn man sich den Ellenbogen stösst. :D .

Muss ein Versicherer die anfallenden Kosten zahlen, obwohl die Krankschreibung bzw die Reiseunfähigkeit zum Reisezeitpunkt, nicht aber zum Stornierungszeitpunkt bestanden hat ??

Wie ist die Rechtslage ?

Danke Olli
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Olli,

unter dem Menüpunkt Foren findest Du die Foren-Regeln.

Oder klickst Du hier:
http://www.recht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=35&Itemid=134
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Deichhuhnumsetzer
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Anmeldungsdatum: 09.05.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 14.05.08, 14:25    Titel: Ich krieg das noch raus :-) Antworten mit Zitat

Also Dritter Versuch ...

ich habe die Forenregeln studiert, meinen Text studiert und komme nicht auf den Fehler, den ich mache. Aber soooo schnell gebe ich nicht auf Smilie

Guten Tag zusammen,

A hat am Jahrsanfang eine Reise für den Zeitraum 18.April 2008 bis 25. April 2008 gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Ende März hat A eine starke Schwellung des Ellenbogens bekommen und hat daraufhin vorsorglich die Reise am 2.4.2008 storniert. Anschliessend hat A einen Termin beim Arzt gemacht, der am 11.4.2008 die Diagnose gestellt hat und ihn dann am 16.4.2008 operiert hat. A war bis zum 30.4.2008 krankgeschrieben und reiseunfähig.

Bei der Erkrankung handelt es sich nicht um ein altes Leiden, sondern um eine Unfallverletzung. Wenn man von Unfall reden kann, wenn man sich den Ellenbogen stösst. Sehr glücklich .

A hat eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Wie ist die Rechtslage, wenn die
Reiseunfähigkeit zwar während der geplanten Reisezeit vorlag, jedoch nicht zu dem Stornierungstermin ??

Danke Olli
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 08:20    Titel: Re: Korrektur Antworten mit Zitat

Deichhuhnumsetzer hat folgendes geschrieben::
Guten Morgen,

ich bin darauf hingewiesen worden, dass mein Beitrag nicht den Forenregel entspricht. Ich weiss nicht ganz genau, gegen welche Regel ich verstossen habe. Also versuche ich es mal nach dem Ausschlußprinzip.

Nee, der Anfangsbeitrag war durchaus regelkonform. Der ABC-Blödsinn ist eine Kann-Regelung, auf die auch ich sehr gern verzichte.

Zitat:
Guten Tag zusammen,

Ich habe Anfang des Jahres ein Reise für den Zeitraum 18.April 2008 bis 25. April 2008 gebucht und eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen. Ende März habe ich dann eine starke Schwellung des Ellenbogens bekommen und habe daraufhin vorsorglich die Reise storniert.
Was sagen die Versicherungsbedingungen dazu? Zu dem "vorsorglich"?
Zitat:
Ich habe dann einen Termin beim Arzt gemacht, der am 11.4.2008 die Diagnose gestellt hat und mich dann am 16.4.2008 operiert hat. Ich war dann bis zum 30.4.2008 krankgeschrieben und reiseunfähig.

Bei der Erkrankung handelt es sich nicht um ein altes Leiden, sondern um eine Unfallverletzung. Wenn man von Unfall reden kann, wenn man sich den Ellenbogen stösst. Sehr glücklich .
Soll das heißen, dass die "Reiseunfähigkeit" erst durch die Operation entstanden ist?

Zitat:
Muss ein Versicherer die anfallenden Kosten zahlen, obwohl die Krankschreibung bzw die Reiseunfähigkeit zum Reisezeitpunkt, nicht aber zum Stornierungszeitpunkt bestanden hat ??

Wie ist die Rechtslage ?

Danke Olli
Das kommt auf den Umfang der Versicherung an; ob jeder Reiserücktritt versichert wäre (z. B. weil man "eingebuchtet" wird, der Ehepartner stirbt etc.) oder nur aufgrund von eigener Krankheit.
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mitternächtliche Grüße.


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Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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report
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Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 16.05.08, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist, ob die Operation auf Grund des akuten Vorfalls zu diesem Termin notwendig war.
Wenn zwischen dem Unfall und der OP 17 Tage liegen, kann man nicht unbedingt von einem "unvorhersehbaren Ereignis" sprechen. Hätte man nicht auch konservativ behandeln und in Urlaub fahren können ?
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Deichhuhnumsetzer
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Anmeldungsdatum: 09.05.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 21:05    Titel: Reiserücktritt Antworten mit Zitat

"Die Frage ist, ob die Operation auf Grund des akuten Vorfalls zu diesem Termin notwendig war."

Die Frage kann mit Ja beantwortet werden.

"Wenn zwischen dem Unfall und der OP 17 Tage liegen, kann man nicht unbedingt von einem "unvorhersehbaren Ereignis" sprechen. Hätte man nicht auch konservativ behandeln und in Urlaub fahren können ?"

Ich verstehe die Frage nicht. Bei der Buchung der Reise konnte ich noch nichts von dem Unfall wissen. Also war es zum Zeitpunkt der Buchung ein "Unvorhersehbares Ereignis", oder irre ich mich da ?

Dabei ist der Krankheitsverlauf, Punktion, Gipsarm bis zur OP doch eher unwichtig , oder ?

Gruß Olli
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