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Katze steigt bei Nachbarn durchs Fenster im 1. OG
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Anna65
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.07.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:00    Titel: Katze steigt bei Nachbarn durchs Fenster im 1. OG Antworten mit Zitat

Hallo und Guten Abend,

ich habe drei Katzen, wovon eine neulich bei unseren Nachbarn im Haus nebenan (es sind Reihenhäuser) im 1. OG durchs offene Schlafzimmerfenster gestiegen ist und sich ins Bett gelegt hat. Sie kam über die Markisenabdeckung dort hin. Dort wiederum kommt sie über die verschiedenen Abtrennungen zwischen den Terrassen hin, auf die sie hochklettert.

Die Nachbarn erwarten von uns, dass wir "dafür sorgen, dass die Katze das nicht mehr macht". Wir haben versprochen, dass wir uns Gedanken machen werden. Der Ärger ist uns verständlich, keine Frage.

Jetzt aber mal rechtlich. Sind wir verpflichtet, da Abhilfe zu schaffen? Bisher ist uns nichts eingefallen, außer dass wir diejenige Terrassentrennwand die uns gehört und erneuert werden muss, so auswählen, dass sie keine Steighilfe sein kann.

Abgesehen davon war die Beschwerde unserer Nachbarn gewürzt mit unsachgemäßen Aussagen und unseren entsprechenden Antworten darauf. Auf unsere Aussage, dass wir sowas nicht verhindern können meinte der Nachbar dann schafft er sich einen Hund an den er auf die Katzen hetzt. Den kann er aber erziehen. Nächster Satz: Er überlegt sich ob er auf die Markisenabdeckung Nägel legt. Vorsätzliche Tierquälerei mit rechtlichen Folgen, habe ich ihm erklärt. Wenn wir ein Katzenklo hätten, dann würden unsere Katzen also nicht draußen sch... und wenn dann nur hier und da (zeigte auf unseren Vorgarten). Antwort: Nein, die suchen sich aus wo sie hinmachen und darauf haben wir keinen Einfluß.

Ich will damit verdeutlichen dass abgesehen vom berechtigten Ärger der Nachbar kein leicht zu handhabender Zeitgenosse ist.

Wozu bin ich verpflichtet in bezug auf meine Katzen, wo steht denn sowas? Gibt's da ein Gesetz?

Viele Grüße
Anna65
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 18.05.08, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Laut mehrerer Gerichtsurteile kann der Nachbar nichts dagegen machen, wenn die Katze in seinen Garten geht.
Aber dass die Katze ins Haus kommt, dass muss er sich m. M. n. nicht gefallen lassen. Da haben Sie als Halterin m. E. dafür zu sorgen, dass die Katze das nicht macht - wie, ist, denke ich, Ihr Problem. Und wenn der Nachbar seine Markisenabdeckung mit Nägeln spickt, ist das seine Sache, das werden Sie ihm kaum verbieten können. Es gibt an etlichen Gebäuden und Einrichtungen, gerade auch an öffentlichen, zahlreiche Abdeckungen, Vorsprünge etc. pp die mit Nägeln gespickt sind um Tauben fernzuhalten. Warum also nicht auch auf der Markisenabdeckung Ihres Nachbarn. Und wenn der Nachbar sich einen Hund anschafft werden Sie wohl auch das nicht verhindern können Geschockt
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Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 06:23    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Laut mehrerer Gerichtsurteile kann der Nachbar nichts dagegen machen, wenn die Katze in seinen Garten geht. Aber dass die Katze ins Haus kommt, dass muss er sich m. M. n. nicht gefallen lassen.

Ein Haus hat Fenster und Türen, die man schliessen kann, damit alles, was man nicht im Haus haben möchte (wie Regen, Wind, Kälte, Hitze und auch fremde Katzen) draussen bleiben muss. Ein Fenster kann man gekippt stellen, das muss nicht ständig sperrangelweit offen stehen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 07:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ach, und jetzt soll der Nachbar seine Fenster schließen bzw. auf Kipp stellen, damit die Katze nicht ins Haus kommt? Das kann ja wohl nicht ernsthaft so gemeint sein Mit den Augen rollen
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Vor allem sind Kippfenster oft tötliche Fallen für Katzen.

Dann lieber Katzenabwehrdraht/ Nägel.. Katzen passen auf wo sie laufen, wenn es weh tut oder unbequem ist, gehen sie dort nicht mehr lang.

Liebe Grüße
Jella
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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suwi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.10.2007
Beiträge: 454

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 08:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin immer wieder überrascht, um welche Sachverhalte es so gehen kann.
Ist es ernsthaft so, dass jemand Probleme damit hat, ein fremdes Katzentier zu verjagen? Und zwar so, dass der Miez der Aufenthalt dort gründlichst vergeht?
Schenk dem Nachbarn 'ne Wassersprühflsche- ein paar gezielte Duschen, und das Katzentier wird diesen Ort meiden.
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Dummerchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 08:33    Titel: Re: Katze steigt bei Nachbarn durchs Fenster im 1. OG Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Das steht ganz sicher im BGB, denn dort gibt es schließlich sogar den "Bieneparagraphen".


Hm, weil ein Bienenzuechter bei der Verfolgung eines entwischten Bienenschwarms fremde Grundstuecke auch ohne Einverstaendnis des Eigentuemers betreten darf, muss ein Katzenbesitzer seine Katze permanent ueberwachen und ihr Eindringen auf fremde Grundstuecke/in fremde Gebaeude verhindern?

Diese Schlussfolgerung ist fuer mich nicht nachvollziehbar.
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ChrisR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Mal eben kurz ne Frage zu der Bienensache:
Zitat:
§ 962
Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.

Wie geht denn sowas? D.h., wenn sich ein Bienenschwarm über mein (nicht existentes Winken) Grundstück fortbewegt oder sich dort einnistet, darf der Züchter ohne meine Erlaubnis mein Grundstück betreten?
Selbst die Polizei bräuchte für so etwas doch ein richterliche Verfügung, oder irre ich mich da?
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gitta.
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Anmeldungsdatum: 18.05.2007
Beiträge: 234

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 09:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde gerne das Gesicht des Nachbarn sehen, wenn nicht nur die Katze durch das Fenster auf sein Bett geklettert wäre, sondern die Nachbarin/Tierhalterin den gleichen Weg nutzen würde, um die "entwichene" Katze wieder einzufangen. Lachen Lachen Lachen

Dabei stellt sich für mich die Frage : Ist der Markisenbesitzer haftbar, wenn die Markise das Gewicht der Nachbarsfrau nicht aushält und beide abstürzen ??? Lachen

Meine Katzen ist auch öfters auf Abwegen, die Nachbarn sind geimpft, die Katzen mit Wasser zu bespritzen. Auf jeder Terasse steht ein großes, gefülltes Wasserglas.
Das setzt natürlich den guten Willen der Nachbarn voraus.

In diesem Fall ist die Lösung viel einfacher ( und damit meine ich nicht das Schließen des Schlafzimmerfensters ) . Da die Katze die Trennwand hochklettert, einfach eine Rolle Kaninchendraht kaufen ( von der dekorativeren Sorte Winken ) , hiervon einen Meter zu einer stabilen Rolle ( Durchmesser ca. 30 cm ) aufrollen und auf der Trennwand befestigen. Die Katze kann zwar die Trennwand hochklettern, jedoch nicht über den Kaninchendraht klettern. Schon ist die Markise und das Schlafzimmerfenster des Nachbarn unerreichbar.

Und der Nachbar ist glücklich und zufrieden und grüßt wieder.

Mit etwas gutem Willen lässt sich oft mehr erreichen als mit Paragrafen und es gibt schon viel zuviele Tierhasser. Da sollte man als Tierhalter sehr zurückstecken, denn wie schnell kann es passieren, dass das eigene Tier eingefangen und (wenn es Glück hat )
irgendwo weit entfernt ausgesetzt wird ( oder Schlimmeres ).


gitta.

.
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 19.05.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hier geht es wirklich noch um eine

K.A.T:Z.E. ?

@gitta.
Zitat:
Ich würde gerne das Gesicht des Nachbarn sehen, wenn nicht nur die Katze durch das Fenster auf sein Bett geklettert wäre, sondern die Nachbarin/Tierhalterin den gleichen Weg nutzen würde, um die "entwichene" Katze wieder einzufangen.

Hier käme es auf Alter, Gewicht, Aussehen und Offenherzigkeit der entsprechenden Nachbarin an... Verlegen

*duckundwech...*
_________________
Beste Grüße

der comander01
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....es heißt comander01... comander01 ... mit einem - m - ,nicht mit - mm - und mit ner 01 hintendran, so viel Zeit muss sein!
Ist denn das soooo schwer? ? ?
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 06:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin immer wieder erstaunt, was man so als nicht Tierbesitzer "ertragen" muss.

Und wenn ich mich gegen fremde Tiere schützen will, kommt immer wieder "Tierquälerei" ins Spiel.


Wer müsste in so einem Beispiel eigentlich für die Reinigungskosten aufkommen, wenn der Besitzer des Schlafzimmers akuter Tierhaarallergiker ist?
Grade bei Katzenhaaren ist es ja meistens mit dem einfachen mal schnell durchwaschen nicht getan.

@lissy:
"Oh Nachbars Katze hat ab 10.00uhr Auslauf alle Fenster und Luken dicht machen, Markise einfahren!"
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 07:36    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::

Wer müsste in so einem Beispiel eigentlich für die Reinigungskosten aufkommen, wenn der Besitzer des Schlafzimmers akuter Tierhaarallergiker ist?
natürlich der Tierhalter (Rechtsgrundlage § 833 BGB), ggf. vertreten durch seine Privathaftpflichtversicherung

flokon hat folgendes geschrieben::

"Oh Nachbars Katze hat ab 10.00uhr Auslauf alle Fenster und Luken dicht machen, Markise einfahren!"

nur mal so nebenbei: wenn ein Fenster offen ist, dass eine Katze problemlos rein kann, dann kann es auch möglich sein, dass ein Einbrecher den gleichen Weg benutzt. Gerade Terrassenabtrennungen, Rankgitter und dergleichen werden oft als Steighilfen verwendet.....

Und mal ganz allgemein zum Thema Katzen in der Nachbarschaft: Katzen halten sich normalerweise nicht dort auf, wo man sie nicht mag. Die sind so sensibel, die merken das.

Wir haben seit Jahren Katzen, und unsre unmittelbaren Nachbarn mögen keine. Unsre beiden (und auch die Nachbarskatzen - es gibt etliche davon in unsrer ländlichen Gegend) machen schon ganz automatisch einen Bogen um deren Grundstück, und ins Haus gehen sie schon gar nicht. Das war gar nicht schwer: als die Nachbarn eingezogen sind, wurden alle Katzen einige Zeit lang konsequent verscheucht (Wasserstrahl ist sehr wirksam...), seitdem haben diese Nicht-Tierfreunde Ruhe vor allen Katzen. Und wenn die Nachbarn mal bei uns zu Besuch sind, verziehen sich unsre Katzen - die merken, dass sie nicht erwünscht sind.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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comander01
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Anmeldungsdatum: 02.12.2005
Beiträge: 1604
Wohnort: near lake constanz

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke auch, dass hier die Haftpflichtversicherung des Tierhalters in Zahlung genommen werden kann.

OT:
Aber zum Thema Katzen und Wasserstrahl, das funktionert wirklich? Bin ich noch nie drauf gekommen.
Ich hab bisher immer die mittelgroßen Kieselsteine von Nachbars Kiesweg..... Verlegen
Ich werde gleich heute in den Spielzeugladen gehen mit mir ne Wasser-Pumpgun kaufen, jetzt kann ich diesen Kauf auch bei meiner Frau verargumentieren. Weiß jemand, ob die Dinger nen -C- oder nen -A- Wasserschlauchanschluß haben? Welchen Wasserdruck vertragen die Dinger?
_________________
Beste Grüße

der comander01
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Ist denn das soooo schwer? ? ?
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lissy
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

flokon hat folgendes geschrieben::


@lissy:
"Oh Nachbars Katze hat ab 10.00uhr Auslauf alle Fenster und Luken dicht machen, Markise einfahren!"


Bei mir verirren sich immer wieder mal Vögel durch gekippte Fenster in die Räume in der oberen Etage (ist in den letzten 14 Tagen dreimal vorgekommen). Wenn ich das verhindern will, muss ich die Fenster ganz schliessen oder ganz aufmachen und meine Katze ins Zimmer stecken. Winken



Zitat:
Und wenn der Nachbar sich einen Hund anschafft werden Sie wohl auch das nicht verhindern können

@nordlicht02:
Wär gar keine so schlechte Idee, wenn der belästigte Nachbar sich einen Hund anschaffen würde und ihn mal in das betreffende Zimmer setzen würde, die Katze käme bestimmt nicht mehr, wenn sie nur einmal die Begegnung mit dem Hund hätte.
@Anna65:
3 Katzen in einer Reihenhaussiedlung sind für die Nachbarn meines Erachtens schon eine Belästigung, man stelle sich mal vor, jeder würde sich dort 3 Katzen halten.


Zuletzt bearbeitet von lissy am 20.05.08, 08:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Ich denke auch, dass hier die Haftpflichtversicherung des Tierhalters in Zahlung genommen werden kann.

Und wenn der Tierhalter nicht festzustellen ist?
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