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Verfasst am: 21.05.08, 09:58 Titel: Welches Urheberrecht tritt in Kraft?
ich arbeite gerade an meiner Diplomarbeit zum Thema Urheberrecht in Bezug auf Wissensmanagement und einem Wissensportal.
Da das Wissensportal Firmenintern aber Weltweit aufrufbar ist stellt sich für mich als erstes die Frage welches Urheberrecht in Kraft tritt. Ist es das wo der Server steht oder das jeweilige Urheberrecht des Landes wo der User drauf zugreift?
Gegenfrage: Auf den XY-Inseln gibts kein Urheberrecht und dort kopiert das jemand fleissig. Wie wollen sie den verklagen?
Es gilt das Recht in dem Staat in dem der "Taeter" lebt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.05.08, 11:55 Titel:
Wenn wir nur von den strafrechtlichen Aspekten reden:
Grundsätzlich gilt auch hier erst mal das Tatortprinzip, in bestimmten Fällen auch das Wohnortprinzip.
Der Tatort bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Serverstandort sein (Veröffentlichung) oder der Wohnort des Empfängers des geschützten Werkes (Verbreitung).
Wer also auf Tuvalu einen Server stehen hat, der urheberrechtlich geschützte Daten (auch) Nutzern in Deutschland anbietet, kann sich nach deutschem Recht strafbar machen. (Ob er in der Praxis verfolgbar ist, ist eine andere Frage.)
Andersherum macht sich natürlich auch jemand, der in Deutschland einen Server stehen hat, der urheberrechtlich geschützte Daten anbietet, auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn er auf Tuvalu lebt. Er kann sich dann nicht hinter seinem Wohnortrecht verstecken. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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ich habe mich vermutlich auch nicht genau genug ausgedrückt...
Die Sachlage iost wie folgt:
Es wird von Person x ein Beitrag in ein Firmeninternes Wissensportal gestellt.
Person X kopiert sich dabei Teile aus einer Arbeit von Person Y ohne dessen genehmigung zu haben.
Person X arbeitet für diese Firma beispielsweise in Süadafrika wärend der server für das Wissensportales in Deutschland steht.
Welches Urheberrecht wird hierbei verletzt? das deutsche oder das aus Südafrika?
......
Person X kopiert sich dabei Teile aus einer Arbeit von Person Y ohne dessen genehmigung zu haben.
......
Welches Urheberrecht wird hierbei verletzt? das deutsche oder das aus Südafrika?
Gibt es einen Unterschied zwischen Person x und Person X?
Ich bin jetzt nicht gerade der Experte für Südafrikanisches Urheberrecht, aber ich kann sagen, dass in Deutschland ein eingeschränktes Recht auf Privatkopien gibt. Also m.E. wird hier nicht gegen das UrhG verstoßen.
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