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Welches Urheberrecht tritt in Kraft?

 
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Poldy79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 09:58    Titel: Welches Urheberrecht tritt in Kraft? Antworten mit Zitat

ich arbeite gerade an meiner Diplomarbeit zum Thema Urheberrecht in Bezug auf Wissensmanagement und einem Wissensportal.

Da das Wissensportal Firmenintern aber Weltweit aufrufbar ist stellt sich für mich als erstes die Frage welches Urheberrecht in Kraft tritt. Ist es das wo der Server steht oder das jeweilige Urheberrecht des Landes wo der User drauf zugreift?
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Gegenfrage: Auf den XY-Inseln gibts kein Urheberrecht und dort kopiert das jemand fleissig. Wie wollen sie den verklagen?
Es gilt das Recht in dem Staat in dem der "Taeter" lebt.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir nur von den strafrechtlichen Aspekten reden:
Grundsätzlich gilt auch hier erst mal das Tatortprinzip, in bestimmten Fällen auch das Wohnortprinzip.
Der Tatort bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Serverstandort sein (Veröffentlichung) oder der Wohnort des Empfängers des geschützten Werkes (Verbreitung).

Wer also auf Tuvalu einen Server stehen hat, der urheberrechtlich geschützte Daten (auch) Nutzern in Deutschland anbietet, kann sich nach deutschem Recht strafbar machen. (Ob er in der Praxis verfolgbar ist, ist eine andere Frage.)

Andersherum macht sich natürlich auch jemand, der in Deutschland einen Server stehen hat, der urheberrechtlich geschützte Daten anbietet, auch dann nach deutschem Recht strafbar, wenn er auf Tuvalu lebt. Er kann sich dann nicht hinter seinem Wohnortrecht verstecken.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Poldy79
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 21.05.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe mich vermutlich auch nicht genau genug ausgedrückt...

Die Sachlage iost wie folgt:

Es wird von Person x ein Beitrag in ein Firmeninternes Wissensportal gestellt.
Person X kopiert sich dabei Teile aus einer Arbeit von Person Y ohne dessen genehmigung zu haben.
Person X arbeitet für diese Firma beispielsweise in Süadafrika wärend der server für das Wissensportales in Deutschland steht.

Welches Urheberrecht wird hierbei verletzt? das deutsche oder das aus Südafrika?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 02:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Welches Urheberrecht wird hierbei verletzt? das deutsche oder das aus Südafrika?


Nun, schlimmstenfalls das der Person Y. Mutmaßlich nach den Urheberrechtsgesetzen vieler Staaten, so sehr unterscheiden die sich nicht.

Was will Y nun erreichen? Dass X sein mutmaßliches Unrechtshandeln sein lässt oder rückgängig macht oder bezahlt oder dafür in den Knast geht?

Oder dass dieses erst festgestellt wird?

Frage aus Berlin, Gerd
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ThePhil
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Poldy79 hat folgendes geschrieben::

......
Person X kopiert sich dabei Teile aus einer Arbeit von Person Y ohne dessen genehmigung zu haben.
......
Welches Urheberrecht wird hierbei verletzt? das deutsche oder das aus Südafrika?


Gibt es einen Unterschied zwischen Person x und Person X?

Ich bin jetzt nicht gerade der Experte für Südafrikanisches Urheberrecht, aber ich kann sagen, dass in Deutschland ein eingeschränktes Recht auf Privatkopien gibt. Also m.E. wird hier nicht gegen das UrhG verstoßen.
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