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Umtauschrecht

 
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LukaR
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.04.08, 13:03    Titel: Umtauschrecht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wende mich an euch mit einer Frage. Und zwar haben wir als Firma ein Produkt für weiterverkauf gekauft, das wir jetzt nicht in Betrieb nehmen können, weil es ein paar Error Meldungen gibt. Für die Behebung des Problemes müsste der Hersteller das Gerät auf ein Computer anschliessen um den Fehler zu sehen. Die schieben jetzt aber die Schuld auf uns, da wir eine Schullung machen müssten (vor dem Verkauf war das nur eine gute Idee). Können wir das Geld zurück verlangen?

Wie ist die Rechtslage?

Mit freundlichen Grüssen,
Luka
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Fleetmaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 24.04.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

für einen solchen Fall könnte das UN-Kaufrecht einschlägig sein. Dort sind die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien entsprechend geregelt.

Meint,
die Fleetmaus
_________________
Nothing for Ungood Winken
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Und durch die Schulung verschwinden die Error-Meldungen?? Oder liegt ein Bedienfehler seitens des Käufers vor?
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