Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Flug "cancellierung" (ohne Wetter/Sicherheitsgruen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Flug "cancellierung" (ohne Wetter/Sicherheitsgruen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ndvcx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 10:22    Titel: Flug "cancellierung" (ohne Wetter/Sicherheitsgruen Antworten mit Zitat

Nach den EU Richtlinien sind doch solche Faelle auf die Distanz basierend zu kompensieren, wenn der Flug in einen EU Staat ging ? Die Fluggesellschaft behaupted sie brauche nur mit "Bumping" (also Platz-verleugnung) zu zahlen, sonst nicht.

Die EU regeln stellen aber klar, dass wenn der Flug storniert wurde ohne Sicherheits oder Wettergruende, die Flugline zahlen muss.

An wen wende ich mich, es handelt sich um ungefaehr 600 Euro ?

Dies war nicht ein Fall wo die Amerik. Behoerde FAA Fluege "gegrounded" hat, wie in den neulichen USA Faellen.

Vielen Dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Das Luftfahrtbundesamt ist die erste Anlaufstelle, hier gibt es alle notwendigen Infos.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ndvcx
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.05.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 17:57    Titel: Vielen Dank - aber wie geht das "enforcement" ? Antworten mit Zitat

Die LBA webseite detailliert die Konditionen genau, man kann Beschwerde einlegen, aber die sagen dann, das man im "Deutschen Recht" gegen die Luftfahrbehoerde vorgehen muss. Gibt es in DE sowas wie einen US "small claims" Gerichtshof fuer Summen so klein wie 600 Euro ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ja,

bis 5.000 Euro Streitwert sind die Amtsgerichte zuständig.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Reiserecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.