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KFZ gekauft. Nachträglich Unfallschaden festgestellt
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 20:15    Titel: KFZ gekauft. Nachträglich Unfallschaden festgestellt Antworten mit Zitat

Herr A kauft einen gebrauchten PKW beim örtlichen Händler. 1 Monat nach dem Kauf besucht ein Freund Herrn A. Dieser ist KFZ Gutachter.
Mit seinem geschulten Blick erkennt er einen Unfallschaden aufgrund des Lakes an der Tür, welcher auf der einen Tür viel neuer ist als auf allen anderen.
Herr A hat dieses noch nie bemerkt. Die Farben weichen auf den ersten Blick nicht voneinander ab. Erst bei ganz genauem hinsehen erkennt man dieses. Als Laie sieht man dieses eigentlich gar nicht.

Hat Herr A gegen den Händler nachträglich noch einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises? Ist dabei wichtig ob der Händler von dem Vorschaden wusste? In dem Kaufvertrag stand, dass der Wagen Unfallfrei ist

Danke euch
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ThePhil
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Anmeldungsdatum: 09.01.2008
Beiträge: 854

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 20:34    Titel: Re: KFZ gekauft. Nachträglich Unfallschaden festgestellt Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::

Hat Herr A gegen den Händler nachträglich noch einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises?


Kommt drauf an was nachträglich heißt. Der Verbraucher hat 2 Jahre zeit um Mängel beim Verkäufer anzuzeigen und eine Nacherfüllung fordern kann. Ab dem 6 Monat muss der Verbraucher beweisen das der Sachmangel schon beim Gefahrenübergang vorhanden war.

Debian hat folgendes geschrieben::

Ist dabei wichtig ob der Händler von dem Vorschaden wusste?


Nicht zwingend.
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Kann es sein, daß die Türe einfach nur verkratzt war, weil jemand den damaligen Halter nicht leiden konnte?

Ich hab zwar keine Ahnung, ob das als "Unfall" gilt, aber mein Gefühl sagt mir, daß sowas nicht angegeben werden muß.

Gibt es sonst noch Anzeichen für einen Unfall?




MfG
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt es sonst noch Anzeichen für einen Unfall?

Das kann man als Laie so nicht erkennen. Herr A würde sagen nein.

Kann man bei soetwas seine Verkehrrechtschutz einschalten, oder zahlt die soetwas nicht?
Der Kauf war im Februar
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::

Das kann man als Laie so nicht erkennen. Herr A würde sagen nein.



Was sagt denn der Gutachter, der die Lackierung bemängelt hat?

Was sagt der Verkäufer dazu?


Nicht immer gleich das große Fass aufmachen wollen, ein Schritt nach dem anderen Cool



MfG
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Verkäufer wurde noch nicht gesprochen. Das wird zeitnah erfolgen

Wie hoch kann eine Minderung des Kaufpreises ausfallen?
Kaufpreis war 3500 Euronen.

Ich weiß Ihr seid keine Rechtsanwälte, aber vielleicht ja wissender als ich
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::

Kaufpreis war 3500 Euronen.




So aus der Ferne betrachtet: ca. 300€ (wenn überhaupt).

Wieviel wärst du bereit gewesen zu bezahlen, wenn dir der VK gesagt hätte, daß das Fahrzeug einen fachgerecht-reparierten Unfall an der rechten Türe hat?



MfG
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 22.05.08, 21:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wieviel wärst du bereit gewesen zu bezahlen, wenn dir der VK gesagt hätte, daß das Fahrzeug einen fachgerecht-reparierten Unfall an der rechten Türe hat?

Dann hätte "Herr A" ihn nicht gekauft.
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Biber
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BeitragVerfasst am: 22.05.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::
Kann man bei soetwas seine Verkehrrechtschutz einschalten, oder zahlt die soetwas nicht?
Die zahlt definitiv nicht.

Debian hat folgendes geschrieben::
Mit dem Verkäufer wurde noch nicht gesprochen.
Vielleicht sollte man doch erstmal mit dem Gutachter reden und von dem erfragen, wieso er von angeblichen Farbunterschieden an einer Tür auf einen Unfallschaden schließt. Mit den Augen rollen
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
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BeitragVerfasst am: 23.05.08, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die zahlt definitiv nicht.

Die zahlt definitiv. Heute erfragt.

Der Gutachter ist Mitarbeiter beim TÜV Um genaueres zum "Schaden" zu sagen müsste man ein Gutachten erstellen lassen.

Herr A sucht erstmal das Gespräch mit dem Verkäufer
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Elektrikör
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::

Um genaueres zum "Schaden" zu sagen müsste man ein Gutachten erstellen lassen.


Frage Frage Frage


Hallo,

erst erkennt er einen Unfallschaden auf den ersten Blick und nun sowas??????


Ist da nun ein Unfallschaden oder nicht?



MfG
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

Debian hat folgendes geschrieben::
Die zahlt definitiv. Heute erfragt.
Prima. Ist mir zwar völlig neu, aber prima. Mir persönlich wäre das allerdings so unwahrscheinlich, daß ich die Kostenübernahmeerklärung schriftlich haben wollte.

Debian hat folgendes geschrieben::
Der Gutachter ist Mitarbeiter beim TÜV Um genaueres zum "Schaden" zu sagen müsste man ein Gutachten erstellen lassen.
Das nenne ich einen klassischen Rückzieher.
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ThoT
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Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

bzgl. Verkehrsrechtsschutz: Ein großer deutscher Automobilclub macht explizit Werbung damit, dass der Versicherungsschutz auch Streitigkeiten aus Autokaufverträgen erfasst.
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Debian
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Anmeldungsdatum: 15.11.2005
Beiträge: 313
Wohnort: Husum

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

richtig Smilie

In wie weit ist der Händler eigentlich Schadensersatzpflichtig, wenn er von dem "Unfall" nichts wusste, also der Vorbesitzer es verschwiegen hat.
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Händler von dem Unfallschaden nichts gewusst hat und er es auch nicht hätte wissen können (und er dies auch beweisen kann!) dürfte es mit Schadensersatzansprüchen schwer werden, da für diese regelmäßig Vertretenmüssen erforderlich ist.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn der Verkäufer eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
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