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ich habe eine allgemeine Frage auf die ich nach kurzer Recherche im Netz keine Antwort gefunden habe. Mir geht es um einen Pflichtverteidiger in einem Strafprozess.
Ich habe gefunden, dass sich Anwälte bei den Gerichten in eine Liste eintragen können und sich bereit erklären Pflichtverteitigungen zu übernehmen. Soweit so gut.
Muss ein Anwalt einen Klienten vertreten auch wenn er dies nicht möchte, zum Beispiel weil im die Tat besonders grausam erscheint und ihm kein Grund offensichtlich ist aus dem er die Interessen seines Klienten vor Gericht vertreten sollte?
Wenn ja, wie klärt man das als Anwalt mit sich selbst? Es gibt ja wirklich grausame Straftaten. Was motiviert einen dann, nach Lücken in der Beweisführung oder mildernden Umständen zu suchen?
zunächst mal ist es so, dass bei extremen Fällen die Richter schon vorab beim RA anrufen und fragen, ob er bereit ist, diesen Fall zu übernehmen.
Dann muss man auch die Rolle des Anwalts in Deutschland sehen. Anwälte sind unabhängige Organe der Rechtspflege. Als solches sehen sich vor allem Strafverteidiger in der Pflicht, die Rechtstaatlichkeit in Verfahren zu wahren.
Der Rechtstaat gebietet es, dass die Schuld zweifelsfrei bewiesen wird und alle vom Gesetz vorgesehenen Strafzumessungsregeln berücksichtigt werden, wenn es dem Angeklagten zu Gute kommt.
Das man hierbei gelegentlich üble Fälle hat, die einen durchaus belasten, bringt der Job mit sich.
Allerdings ist es eher selten, dass man als Verteidiger die überraschende Wende im Prozess herbeiführt. In aller Regel dient man als Pflichtverteidiger eher der Verfahrenssicherung.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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