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Gästeschlange der Suppenküche blockiert Eingang eines Ladeng
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 02:02    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Code:
Update zum Thema:

Gestern war ja wieder Freitag, Suppenküchentag.

Heißt das, dass das einmal in der Woche ist??? Geschockt

Biber hat folgendes geschrieben::
... Viel interessanter ist die Antwort auf Questor's Frage.

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Die Antwort auf Quesors Frage würde mich auch brennend interessieren

Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen:
http://www.glog.in/wp-content/uploads/2007/08/original_spam.jpg
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kirchturm
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 09:49    Titel: Antworten mit Zitat

0Klaus hat folgendes geschrieben::
Der Gesetzgeber hat dazu eine Wertung getroffen. Er ist der Meinung, dass der Regelsatz ausreichend sei. Dass hierdurch logischerweise Familien ohne Arbeit nur ein geringes Einkommen haben, und die Kinder damit auch nur wenig Geld verfügbar haben, ist die logische Folge.

Das ist mitnichten logisch, sondern unlogisch.
Machen wir ein Gedankenexperiment: Der Gesetzgeber verdoppelt den Regelsatz und ist weiterhin der Meinung, dass er damit ausreichend bemessen sei. Haben dann Familien ohne Arbeit immer noch "logischerweise" nur ein geringes Einkommen? Ist immer noch die "logische Folge", dass die Kinder damit auch nur wenig Geld haben?

Zur Höhe und Staffelung der Regelsätze habe ich eine Meinung, die von der des Gesetzgebers abweicht, aber das ist in diesem Thread off topic.
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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0Klaus
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es ist anstrengend immer alles so eindeutig und unmissverständlich zu schreiben.

@ Kirchturm

Ich schreib mal anders:

Der Gesetzgeber hat den Regelsatz Alg II in einer Höhe festgesetzt, die so niedrig ist, dass eine Familie lt. Definition (irgendwas mit x % vom Durchschnittseinkommen) als arm gilt, wenn ihr nur dieser Regelsatz + Miete zur Verfügung steht. Daraus ergibt sich, dass bei einer Familie mit Kindern auch diese Kinder als arm gelten. Wenn nun x % der Bevölkerung von Alg II leben, ist es logisch, dass alle Kinder dieser Familien arm sind. Damit ist Kinderarmut systembedingt und muss somit vom Gesetzgeber erkannt worden sein und ist vom Gesetzgeber hingenommen worden.

Man muss nun überlegen was man will. Entweder man will das oder man will es nicht. Wenn man das nicht will, bleibt nichts anderes übrig als den Regelsatz zu erhöhen.

@ Volker
Zitat:
@Oklaus,

Ihnen ging es um die ganz erheblichen fremdsprachlichen Akzente? Ihnen ist aber schon klar, dass das Forum hier nicht über Fremdenfeindlichkeit sprechen will und darf. Ein entsprechender Hinweis an die Mods wird sofort ergehen.

Ich persönlich würde mich freuen, wenn Ihr Account diesbezüglich gesperrt wird.


Können Sie gerne machen. Das Grundgesetz schützt die u. a. Rasse und die Heimat und (ethnische) Herkunft einer Person vor Diskriminierung. Die Sprache ist - soweit nicht als landesverfassungsrechtlich geschützte Minderheitensprachen wie Sorbisch - nicht Schutzgegenstand. Somit ist es sachlich gerechtfertigt, Bedenken gegen Sozialleistungsbezieher zu äußern, die ganz erhebliche Probleme mit der deutschen Sprache haben und damit dem Arbeitsmarkt nur ganz eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Nur zu Ihrer rechtlichen Information folgende wertungsfreie Äußerung (nicht dass sie gleich wieder denken ich bin fremdenfeindlich): Da auch die Staatsangehörigkeit (außer bei EU-Bürgern) kein Schutzgegenstand ist, unterliegen Meinungsäußerungen die dahin gehen, dass man bestimmte Staatsangehörige nicht in Deutschland haben will der Meinungsfreiheit, soweit sie sachlich und nicht in einer die Menschenwürde verletzenden Weise geäußert werden.
Ergänzend: 36 % West/42 % Ost wäre eine Einheirat eines Türken in die Familie unangenehm, diese und einige weitere Untersuchungen siehe:
www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/160_wittich.pdf

ChrisR stimme ich zu.

Das Problem ist nur, dass das in der Öffentlichkeit nicht angesprochen wird. Meinungen gegen Ausländer sind gleich rechtsextrem. Dabei meint Extremismus die Durchsetzung mit Gewalt oder in einer verachtenden Weise. Worum es (allgemein) gehen sollte, ist eine sachliche Diskussion zu führen, zu differenzieren und Lösungen zu finden. Sicherlich hat keiner was (ich zumindest nicht) gegen Leute, die ihrer Arbeit nachgehen und sich eine Existenz aufbauen und die Rechtsordnung achten. Ich persönlich sehe es allerdings nicht ein, dass der Staat den Erzieher für Jugendliche/Familien spielen muss, die es versäumt haben, ihren Kindern einen gewissen Respekt vor der Rechtsordnung und der freiheitlich demokratischen Grundordnung beizubringen. Es kann nicht sein, dass es soweit kommt: "Einige Lehrer versuchen sogar türkisch zu lernen um die 'Überltäter' zu verstehen."
_________________
mfg
Klaus
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 31.05.08, 04:36    Titel: Antworten mit Zitat

neubert hat folgendes geschrieben::
Herzlichen Glückwunsch, Sie haben gewonnen:
http://www.glog.in/wp-content/uploads/2007/08/original_spam.jpg
Ich nehme diese niveaubefreite Nicht-Antwort mal als 'Ja' und gleichzeitig als Nachweis dafür, daß Sie die Diskussion, die bei dieser Antwort zu erwarten ist, lieber gar nicht erst führen möchten. KOrrigieren Sie mich gern, wenn ich falsch liege. Sehr böse


Ansonsten der Hinweis daß eine Diskussion über die Angemessenheit von ALG II m.E. besser in einem eigenen Thread aufgehoben wäre.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 12:27    Titel: nächster Schritt Ordnungsamt, aber wie? Antworten mit Zitat

update:

von den vergangenen freitagen habe ich nun einige fotos zur beweissicherung gemacht.

darauf zu sehen: der vollständig blockierte 4 meter breite gehweg.

letztens kahm der chef der suppenküche die genau 20 meter lange schlange,
zu meinem ladeneingang und fuhr die wartenden an.
naja wegen dem alten thema, versperren der eingangstür.
denn waren sie auch eine weile beiseite aber denn war wieder alles versperrt.

einer weiteren ermahnung eines der verantwortungsvolleren wartenden,
der cheff habe eben nochmal gesagt der eingang soll frei bleiben, hier nicht stehen,
kamen die wartenden vor meiner tür nicht nach.

kleine anmerkung von mir:
der immergleiche raucher 50cm vor meinem eingang ist nun auf bild festgehalten,
ich fotagrafiere oft von tief innern aus dem laden, die versperrte eingangstür.

die meisten aussagen meiner kunden sind:
"die gehen ja nicht mal beiseite" und " datraut man sich gar nicht mehr lang"

so nun zu meinem anliegen:

wie ich das verstanden habe ist der nächste schritt das ordnungsamt.
ich habe die fotos auf pc.
und wäre bereit für eine mail an das ordnungsamt.


bitte um euren rat wie dies am sinnvollsten vorzutragen wäre,
bzw. was genau ich bemängeln muss, damit die endlich tätig werden,

denn in der gegend laufen schon 1 euro shopper im auftrag des ordnungsamtes rum,
nur halt nicht mehr in letzter zeit, denn wo arbeit ist hällt man sich bekanntlich fern.
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0Klaus
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2595

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 20:35    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zu überlegen wäre zuerst eine Lösungsmöglichkeit.

Faktisch kann sich diese nur gegen den Suppenbetreiber richten, da die "Schlange" eine unbestimmte Anzahl von Personen darstellt und ein Einschreiten sich sonst jedes Mal individuell gestalten würde (Personalienfeststellung, Platzverweise - dh 3 Schritte zurückgehen).

Landesrecht sieht ggf. ehrenamtliche Ordnungskräfte (zB Sicherheitswacht) vor, die hier unterstützen könnten.

---

Antrag auf Einschreiten

SgDH,

ich beantrage, dem X den Betrieb der "Suppenküche" in der Sowiesostraße zu untersagen oder eine andere geeignete Maßnahme zu treffen, die verhindert, dass sich die Leute dort anstellen (irgendwie so formulieren).

[Sachverhalt]
- lange Schlangen
- Protokoll mit Uhrzeit, Umfang, Bemerkungen der Kunden hierzu, Umsatzentwicklung

Rechtslage
Die sich bildenden Schlangen stören die öffentliche Ordnung, weil sie den Gehweg über das übliche Maß in Anspruch nehmen. Es gilt als ungeschriebene aber dennoch unerlässliche Regel des menschlichen Zusammenlebens, dass Gehwege im Regelfall - dh abgesehen von außergewöhnlichen Ereignissen - ungehindert passiert werden können. Diese Regel wird durch die Schlangenbildung in untragbarer Weise verletzt-

Dadurch wird auch mein Recht am ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt, da die Kunden nicht mehr über den Gehweg in mein Geschäft gelangen, ohne beeinträchtig zu werden. Die Störung ist auch nicht ein Einzelfall sondern ein häufiger Zustand, so dass es mir nicht mehr zuzumuten ist, diesen Zustand hinzunehmen.
Die Untersagung kann nach der polizeirechtlichen Generalermächtigung ausgesprochen werden. Es sind auch keine milderen Mittel denkbar und die Maßnahme steht auch unter Beachtung der Zweck-Mittel-Relation nicht außer Verhältnis zur Störung der öfftl. Ordnung.
Der Suppenküchenbetreiber kann auch als Störer in Anspruch genommen werden, da er die Schlange veranlasst hat (Zweckveranlasser)

- noch ein bisschen ausbauen und formulieren-

MfG
Unterschrift

---

Falls die Behörde den Antrag zurückweist, bleibt nur der Zivilrechtsweg, da hier ein Ermessensfehlgebrauch der Behörde dargelegt werden müsste und damit eine erhöhte Unsicherheit besteht.

Alternative: Hingehen und Reden, dabei wird allerdings die Behörde nicht verpflichtet einen anfechtbaren Bescheid zu erlassen und es kann passieren, dass man nur unsachlich argumentiert (arme Leute, schützen, wichtig, ist doch nicht so schlimm)


-ohne Gewähr, wenn die Umsatzentwicklung leidet, dürfte ein Rechtsanwalt angebracht sein -
_________________
mfg
Klaus
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neubert
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Anmeldungsdatum: 17.05.2008
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 00:51    Titel: danke Antworten mit Zitat

vielen dank 0klaus,

du hast mir sehr geholfen.

beim fotografieren haben mich auch die anderen geschäftsleute angesprochen,
und mir seit dem, wiederholt angeboten "da mit zu unterschreiben".

danke
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