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Vermietung für "Private"-Feiern

 
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rotherw
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 09:15    Titel: Vermietung für "Private"-Feiern Antworten mit Zitat

In meiner Nachbarschaft hat ein Verein ein Haus mit Saal gebaut, der ursprünglich für Vereinssitzungen, Vorträge usw. gedacht war.
Nun wird der Saal aber regelmäßig für "private Feiern" vermietet.
Diese Feiern sind von der Anzahl der Gäste und deren Verhalten aber oft sehr störend für die Nachbarschaft, die Leute (v.a. Jugendliche) feiern mehr auf der Strasse als drinnen, machen viel Lärm, zerschlagen Flaschen usw.
Außerdem betrinken sich selbst Minderjährige unmäßig, es sind keine Aufsichten vorhanden.
Oft dauern diese Partys trotz allgemeiner Sperrzeit bis in morgens.
Oft wurde schon die Polizei geholt.

Bei uns gelten für Gastwirte scharfe Auflagen hinsichtlich Ruhestörung, Sperrzeit, Jugendschutz usw. Es kann doch nicht sein, daß man all dies einfach umgehen kann, wenn man einen Saal "privat" vermietet?

Wie ist hier die Rechtslage? Wie werden private Feiern von öffentlichem Betrieb abgegrenzt?

Welche Gesetze sind hier zuständig?

Ich wohne in Bayern!
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andi_25
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Frech gesagt gar keines.
Es ist eine Private Feier ob der Saal gemietet ist oder nicht.
Es kann nur gegen die Ruhestörung vorgegangen werden, ab 22 Uhr hat Zimmerlautstärke zu herschen.
Eventuell gegen Sachbeschädigung wenn sachen zerstört werden, aber mir kann keiner an den Karren wenn ich in meinem Hof vor 22:00 Uhr 200 Flaschen zerschlage (was die nachbarn denken währe ne ander sache Winken

Wie sich das mit dem Alkohol an Jugendliche verhält weiß ich nicht, damit habe ich mich noch nicht beschäftigt.
Wie in Gaststätten und Bars auf Jedenfall nicht,eventuell kann der Private Veranstalter ran gezogen werden.
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