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Verfasst am: 20.03.08, 23:05 Titel: Was passiert bei Zoll-"Betrug"?
Hallo
Mich würde mal interessieren was passiert wenn man, egal aus welchen Gründen (Unwissenheit, Betrug, usw.) vom Zoll kontrolliert wird und etwas dabei hat, das man eigentlich hätte verzollen müssen..
Beispielsweise einen Laptop, den man in Amerika gekauft hat (gerade wegen dem günstigen Dollar sehr überlegenswert) und ihn nun im Handgepäck mitnimmt und nach Deutschland fliegt. Der Zoll winkt einen heraus und sagt "was ham se denn da in ihrer Tasche?".
Was passiert? Muss man eine Strafe zahlen oder nur die normale Steuer?
Hoffe das wird nicht missverstanden. Frage natürlich nur aus Interesse!
Natürlich wird in solch einem Fall eine Strafe fällig. Und zwar beträgt diese im Reiseverkehr 100% der Eingangsabgaben, d.h., der Zoll kassiert dann das Doppelte.
Soweit ich weiss, ist das eine Owi und ein weiteres Verfahren wird dann mit Akzeptieren dieser Strafe nicht eingeleitet (sog. Schmugglerprivileg).
Die meiste Elektronik ist zollfrei. Es fallen lediglich die 19% Einfuhrumsatzsteuer an. Da der Dollarkurs ja momentan so günstig ist, lohnt sich eine verzollung doch...
Übersteigen die hinterzogenen Steuern 130,- €, und das kann bei einem Laptop schnell der Fall sein, bekommt man eine Strafanzeige wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung (§§ 369, 370 Abgabenordnung).
Unter 130,- € hinterzogener Abgaben zahlt man in der Regel das doppelte und die Sache ist erledigt.
Das ganze gilt nicht gewerblichen Einfuhren, wenn die Ware besonders versteckt ist oder man in letzter Zeit schon mal beim Zoll aufgefallen ist.
Dann wird sofort eine Anzeige wegen des Verdachts der versuchten Steuerhinterziehung erstellt.
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