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Ich habe mir vor einiger Zeit ein Autoradio für etwa 230 Euro in einem Fachgeschäft gekauft.
Als ich es nun in meinem Auto verbaut hatte, sah ich, dass es ein Problem mit dem USB Anschluss des Gerätes gab. Als ich dies reklamieren wollte und mein Geld zurückforderte, gab der Händler mir nur einen Gutschein.
Meine Frage lautet nun:
Gibt es einen Mindesteinlösewert bei Gutscheinen?
Denn was ist, wenn ich z.B. ein Kabel für 12 Euro finde und es mir mit dem Gutschein kaufen möchte.
Ist dies möglich?
Wie ist die Rechtslage?
war das Gerät defekt, oder hat es nur "nicht gefallen"?
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Als ich den USB Stick einsteckte stand folgende Fehlermeldung im Radio:
ERROR 6
Diese Fehlermeldung heisst soviel wie: Keine Disc im CD-Wechsler
Da ich ja garkeinen CD Wechsler hatte kann es ja nur ein Defekt sein.
Denn als er im Laden meinen USB Stick in ein anderes Radio steckte funktionierte es.
Also hat es am Radio gelgen.
Anmeldungsdatum: 28.01.2007 Beiträge: 411 Wohnort: Down Under.
Verfasst am: 25.05.08, 21:52 Titel:
Bestand von Seiten des Käufers überhaupt noch ein Interesse an einem funktionierenden Radio oder wurde direkt Rückabwicklung des Geschäfts verlangt?
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