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Zustandekommen des Werkvertrags

 
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Sebot-
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 19:26    Titel: Zustandekommen des Werkvertrags Antworten mit Zitat

Hallo,

könnt Ihr mir sagen wann ein Speditionsvertrag als Werkvertrag durch kondludentes Handeln zustandekommt? Unsere Willenserklärung wurde schon am Tag vorher durch eine Faxanmeldung der Sendung abgegeben.

1. wenn sich der Spediteur bei uns in der Firma anmeldet, um die Sendung abzuholen
oder
2. wenn der Spediteur von uns beladen wurde

Vielen Dank im Voraus.

Grüße
Sebastian
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Sebot-
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.03.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 16:20    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir niemand weiterhelfen?
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Na wenn der Auftrag schon tags zuvor erteilt wurde, dann durch seine Annahme, spätestens also, wenn der Spediteur auftaucht.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

hallo Sebot

schau mal ob dir das weiterhilft

http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Speditionsvertrag.htm
http://dejure.org/gesetze/HGB/453.html


Gruß roni
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 18:51    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
http://www.unternehmerinfo.de/Lexikon/s/Speditionsvertrag.htm
Gruß roni


Hallo Roni,

wo hast du denn die Seite ausgegraben? Die ist ja seit mindestens10 Jahren veraltet. Was da über die Speditionsversicherung gesagt wird, kannst du seit Anfang 2003 auch total vergessen. Seitdem dist die Speditionsversicherung gestorben.

mfg


Günni
_________________
mfg


Günni
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Günni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.12.2004
Beiträge: 1232

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Volker111 hat folgendes geschrieben::
Na wenn der Auftrag schon tags zuvor erteilt wurde, dann durch seine Annahme, spätestens also, wenn der Spediteur auftaucht.


Und da der Spediteur offensichtlich nicht unverzüglich widersprochen hat, gilt sein Schweigen als Annahme.
_________________
mfg


Günni
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