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Probeme mit einem Hund
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Acid_Burn
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Ahlhorn

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 17:27    Titel: Probeme mit einem Hund Antworten mit Zitat

Hallo
ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn, da mein Hund (Labrador) immer anschlägt wenn einer meiner Nachbarn das Haus verlässt, dass kommt nicht zu letzt davon das die Söhne ihn zu Silvester mit Knallern beworfen haben. Nun möchte er das ich das Grundstück so abgrenze das seine Tochter den Hund nicht mehr sehen kann weil sie (2-3 Jahre alt) sich schon mal erschreckt hatte, und unser Nachbar nun beführchtet das der Hund seine Tochter beißt oder sich das Kind erschreckt, wenn sie auf der Schaukel sitzt und dann womöglich runterfällt.
Nun damit der Hund nicht zu beißen kann, will ich noch Kaninchendraht in den Zaun basteln. Doch kann ich es nicht einsehen, dass ich meinen Hund auf unserm Grundstück womöglich noch anpfloken muss damit sich das Kind nicht erschreckt. Zumal der Hund das Kind garnicht anbellt sondern nur bellt wenn der mänliche Teil der Familie draußen ist.

Wie ist die Rechtslage in Niedersachen muss ich wirklich meinen Hund womöglich einschläfern oder einen Sichtschutz bauen wobei der Krach den das Bellen macht ja trozdem zu hören wäre.
_________________
mfg
Acid_Burn
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

wenn dein Nachbar deinen Hund nicht mehr sehen will, soll er doch sein Grundstück abgrenzen oder sich einmauern.Sorge dafür, dass der Hund nicht durch den Zaun beißen kann. Alles andere ist Unsinn.

Gruß roni
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 18:22    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem ist doch die Tochter und nicht der Hund, oder irre ich mich da?
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

ob das nun den Nachbarn oder die Tochter stört is doch wurst.
Soll der Nachbar was von seiner Seite aus machen, dass die Tochter den Hund nicht mehr sehen muss.

Gruß roni
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Aileen
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Anmeldungsdatum: 15.04.2006
Beiträge: 458

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Oder bau einen Sichtschutzzaun und sag deinem Nachbarn, dein Hund fürchtet sich vor den Nachbarskindern so sehr, daß er sie nicht mehr sehen mag Lachen

LG
Aileen
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Bei solchen Problemen kommt es auch immer darauf an, in wie weit man weiterhin Wert legt auf eine gute Nachbarschaft. Wäre das Anbringen eines Sichtschutzzaunes denn wirklich ein so großes Problem? Zum einen wäre der Hund dadurch besser vor dem Blödsinn der Nachbarjungs geschützt, zum anderen die Eltern in Bezug auf die kleine Tochter beruhigt. Ggf. kann man sich die Kosten ja teilen.

LG die Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 23:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mich auf gute Nachbarschaft nicht einlassen, denn erfahrungsgemäß sind solche Leute nicht auf gute Nachbarschaft aus.

Ich würde das anders machen: wenn Du nachweisen kannst, dass die Jungs den Hund mit Silvesterkrachern beworfen haben, dann würde ich mich zu einem Anwalt begeben und dort Schadensersatz geltend machen; wenn Nachbar sich mausig macht und Anwalt nicht davon abrät, auch Strafanzeige wg Tierquälerei und Sachbeschädigung.

Denn durch auf ihn geworfene Silvesterkracher wird ein Hund beschädigt, wie Du ja selbst wahrnehmen kannst, nämlich in seinem Verhalten (mal abgesehen davon, dass sie ihn ja auch treffen und verletzen können). Da verstehe ich überhaupt keinen Spaß, denn es ist z.B. eine ganz erhebliche Einschränkung, wenn ein zuvor schussfester Hund nun bei jedem Knall in Panik gerät und durchbrennt. Ein Jagdhund z.B. kann dadurch für die Jagd unbrauchbar werden und das kann einen massiven Wertverlust bedeuten. Schließlich die Kläfferei, die Sorge und der Verlust der Unbefangenheit des Hundes Menschen / Kindern gegenüber. Letzteres betrachte ich als ganz erhebliche Einschränkung und Unannehmlichkeit für den Halter.

Wie ist das denn mit Dir? Nervt Dich das nicht, wenn der Hund, wird er der männlichen Mitglieder (typisch und, wenn es so ist, ggf durch veterinärmedizinischen Test nachweisbar) ansichtig wird, anfängt zu toben? Das ist Dein Schaden, den Nachbarskinder bzw. Nachbar, der sie unbeaufsichtigt mit den Krachern hat spielen lassen, bewirkt haben.

Ich würde den Anwalt fragen, ob nicht die Möglichkeit besteht, Schadenswiedergutmachung in Form eines ansehnlichen, professionell ausgeführten Sichtschuthzes zu verlangen - auf Nachbars Kosten selbstverständlich.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 09:02    Titel: Antworten mit Zitat

Na, na, da erhebe ich aber Einspruch!

Der Hund ist von Nachbarsjungs mit Silvesterkrachern beschmissen worden. Der Hund ist nicht doof, der weiß genau, wer das war, und deswegen beschwert er sich und droht, wenn er sie sieht. Das ist ein vollkommen normales und natürliches Verhalten bei dem Hund, verursacht durch die Nachbarsjungs, die deswegen (bzw. die Eltern, je nachdem) für das "Folgenmanagement" zu haften haben, denn das kostet Geld, und es ist m.E. überhaupt nicht einzusehen, warum diese Kosten derjenige tragen soll, der den Schaden nicht verursacht hat.

Es wird aber nicht möglich sein, die Folgen zu beseitigen, jedenfalls nicht ohne intensive Mitwirkung der Nachbarn (die ich nicht sehe), denn der Hund bellt ja nicht jeden an - typischerweise die weiblichen Nachbarn nicht, das nehme ich Acid Burn auch unbesehen ab, denn das kenne ich von einem anderen Fall - sondern ausschließlich die, die den Schaden verursacht haben. Folglich ist Hundeschule hier sinnlos, denn da sind ja die Nachbarn nicht zum Training dabei, was sie aber längere Zeit sein müssten, um den Hund, was sie betrifft, eventuell umzuprägen.

Das einzig erfolgversprechende scheint mir tatsächlich ein Sichtschutz zu sein. Aber m.E. auf Kosten des Schadensverursachers. Aus erzieherischen Gründen würde ich das mit anwaltlicher HIlfe versuchen durchzusetzen, denn wenn die Jungs nicht lernen, dass man Hunde nicht mit Krachern beschmeißen darf, dann werfen die womöglich über den Sichtschutz bei Gelegenheit was 'rüber, und daraus wird der Hund schließen, dass dieser Sichtschutz ihm (!) keine Sicherheit bietet und hinfort losbrüllen, sobald er sie hört oder auch nur riecht. Dann kann man dem Nachbarn m.E. nur noch sagen, du hast den Schaden verursacht, wenn dich die Folgen stören, musste eben ausziehen.

HIer gilt m.E. BGB 91 a (ich hoffe, ich erinnere mich richtig an die Zahl), wonach Tiere keine Sachen sind, aber rechtlich so zu behandeln sind (kurz gefasst). Die Sache Hund ist dauerhaft beschädigt worden, der Schaden besteht in ruhestörendem Lärm den Schadensverursachern gegenüber.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 07:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei zu bedenken ist, daß wir jetzt Ende Mai haben und Silvester war vor gut 5 Monaten... Wenn ich eine Anzeige wegen Tierquälerei und ggf. Sachbeschädigung mache, dann nicht erst 5 Monate nach einem solchen Vorfall, sondern direkt danach Zumal die Beweismöglichkeiten eher mager sein werden. Der Hundehalter wird behaupten, die Nachbarjungs hätten Böller in Richtung des Hundes geworfen, die Erziehungsberechtigen werden behaupten, sie hätten es nicht getan.

Im übrigen bin immer ich als Hundehalter verantwortlich dafür, daß sich mein Hund innerhalb unserer gesetzlichen Normen bewegt. Ich selbst hatte schon einen Hund, der ebenfalls böse Erlebnisse mit Silvesterböllern gemacht hat. Mit dem Ergebnis, daß dieser Hund sich nach einem Knall immer den Nächstbesten greifen wollte, der sich in seinem Umfeld befand. Alleine ich als Hundehalter war verantwortlich dafür, daß dieser Hund keine Möglichkeit erhielt, jemanden zu beißen.

Im Falle einer Lärmbelästigung ist es genau das gleiche: Der Hundehalter hat dafür zu sorgen, daß der Hund nicht mehr Lärm verursacht als es die Gesetze erlauben. Aus welchem Grund ein Hund bellt interessiert Ordnungsämter und Richter relativ wenig. Wenn man als Hundehalter nicht nachweisen kann, daß ein Kläger den Hund direkt provoziert (und das wird in einem solchen Fall schwer gelingen, denn es reic ht ja lt. Aussage des Hundehalters die reine Anwesenheit der Nachbarn in deren Garten), hat man rechtlich die bedeutend shclechteren Karten.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich anders, Waschbärin - und es ist auch anders, zumindest bei uns.

M.E. argumentiertst Du moralisch, allerdings mit einer Moral, die ich nicht teile.

Maßgebend ist aber keine subjektive Moral, sondern die Gesetze, hier insbesondere das BGB.

Tierquälerei und Sachbeschädigung verjähren, wenn ich mich recht erinnere, nach 3 Jahren. Folglich kann eine entsprechende Anzeige 5 Monate nach dem Ereignis problemlos gestellt werden - wobei ich den zivilrechtlichen Weg immer dem strafrechtlichen vorziehe, wenn möglich.

Es gibt auch einen vernünftigen Grund für eine - Deiner Ansicht nach verspätete - rechtliche Regelung dieser Angelegenheit: Folgeschäden haben es nun einmal so an sich, dass sie nicht direkt eintreten.

Wenn Rede gegen Rede steht (TE gegen Nachbar), sollte man nicht übersehen, dass da noch der Hund ist.

Ob der Hund einen speziellen Rochus auf die männlichen Nachbarn hat, lässt sich oberflächlich einfach feststellen, wenn man die anderen Nachbarn befragt, nämlich, ob der Hund auch auf sie einen Rochus hat. Wenn nicht, und der Nachbar gibt immer noch nicht klein bei, lässt man eben ein veterinärmedizinisches Gutachten erstellen. Wenn dies ergibt, dass der Hund tatsächlich einen Rochus auf die männlichen Mitglieder hat und dazu womöglich noch einen 'Knallschaden', dann möchte ich den Richter sehen, der dem Nachbarn glaubt, er habe doch gar nichts gemacht.

Es ist im Übrigen keineswegs dasselbe, ob ein geschädigter Hund sich bei jedem Knall den Nächstbesten greifen will, oder ob er den Verurscher anbellt.

Zudem, ich wiederhole, geht es in diesem Fall nicht um Hunderecht, sondern um Sachenrecht.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 12:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

wie immer scheint es in Deinem Umfeld in Bezug auf Hunde rechtlich total anders zu liegen wie bei uns hier.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wschbärin, ich verfolge gerade den Fall eines Bekannten, dessen Hund, ich glaub, es war so Ende März, einen Nachbarn ins Bein gebissen hat. Die Polizei hörte und guckte sich Hund und Halter an und ließ beide ungeschoren und ohne die geringste Auflage zurück.

Die Versicherung hat meines Wissens immer noch nicht gezahlt, vom Ordnungsamt hat der Halter auch noch nicht einen Ton vernommen, und das Schreiben der Staatsanwaltschaft, wonach das Ermittlungsverfahren wg fahrlässiger Körperverletzung eingestellt wurde, habe ich selbst in der Hand gehabt.

Der Hund ist seit Jahren als normal friedlicher Stadtköter bekannt, sein Opfer als jähzornig und aggressiv und schon mal zuschlagend oder -tretend.

Es lässt sich eben nicht alles über einen Kamm scheren, und wer sich einen Hund zulegt, verliert damit keinesfalls seine normalen Bürgerrechte.

Ich bin strikt dagegen, normalen, friedlichen Hundehaltern und ihren Kötern Angst und Sorgen zu machen oder sie zu einem unnatürlichen, gezwungenen und nicht der Mensch-Hund-Beziehung gemäßen Umgang mit ihrem Viehzeug zu zwingen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Ich bin strikt dagegen, normalen, friedlichen Hundehaltern und ihren Kötern Angst und Sorgen zu machen oder sie zu einem unnatürlichen, gezwungenen und nicht der Mensch-Hund-Beziehung gemäßen Umgang mit ihrem Viehzeug zu zwingen.


Das nützt Dir als Hundehalter nur nicht viel in anderen Bundesländern/Gemeinden. Hier bei uns wurden z.B. fünf Hunde einer Halterin eingeschläfert, nachdem einer von ihnen eine fremde Person, die alleine in die Wohnung der Halterin eingedrungen war, verletzt hatte (offene Biswunde am Arm und Abschürfungen an den Beinen). Sogar der, der zu diesem Zeitpunkt gar nicht dort anwesend war weil die Hundehalterin mit ihm während dieses Vorfalles gerade beim Tierarzt war. Ein anderer Hundehalter wanderte in den Knast weil seine beiden Hunde einen Einbrecher, der durch die Dachluke eingestiegen war, schwer verletzt hatten. Ausschlaggebend für den Richter war dabei, daß der Hundehalter die Hunde während seiner Abwesenheit extra deswegen in den Hausflur gesperrt hatte, damit sie einen evtl. Einbruch verhindern (es war dort vorher schon einmal eingebrochen worden), und somit damit hat rechnen müssen daß eine Person durch seine Hunde verletzt wird.

Für mich ist es das Normalste der Welt daß ein Hund den Wohnbereich des Halters verteidigt. Für die Behörden in unserem Bundesland hier nicht. Da stehe ich als Hundehalter jederzeit in der Pflicht jegliche Gefahr und Belästigung, die von meinem Hund ausgehen könnte, im Keim zu unterdrücken. Völlig egal, aus welchen Beweggründen der Hund belästigend oder gefährdend reagiert, ob er eine schwere Geburt hatte, irgendwelche Traumata in der Jugend oder sonstwas.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 08:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das halte ich, wenn es sich, ohne zusätzliche relevante Umstände (z.B. Hunde von vorn herein auf Menschen abgerichtet) angeblich so geschehen sein sollte, ehrlich gesagt, für Legenden.
Denn es wäre Rechtsbruch, den ein Bundesland sich nicht leisten kann, da Bundesrecht Landesrecht bricht.
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

Liebe Abrazo,

es wäre schön wenn es sich um "Legenden" handeln würde. Hier mal die Story zu den Schäferhunden (es waren übrigens sechs, nicht fünf, da hatte ich mich vertan, ist schon 'ne Weile her):

http://www.marburgnews.de/2000/mn-akt07.htm

Alle Hunde einschließlich dem, mit dem die Halterin zu dem Zeitpunkt, als der Vorfall passierte, beim Tierarzt war, wurden eingezogen, ins örtl. Tierheim gebracht und dort ohne Anwesenheit der Eigentümerin einem Wesenstest unterzogen. Und alle Hunde wurden anschließend eingeschläfert.

Ich kannte die Frau und die Hunde vom Sehen. Manchmal ging sie in unserer Gegend spazieren. Die Hunde zeigten sich völlig normal, konnten alle frei laufen und waren einzeln und im Rudel abrufbar, es ist meines Wissens mit ihnen nicht zu irgendwelchen großartigen Problemen mit Spaziergängern oder anderen Hundehaltern gekommen.

Zu der in dem Beitrag erwähnten "nicht artgerechten Haltung": Der Bericht in der örtlichen Presse zu diesem Vorfall stammte aus einer relartiv hundefeindlichen Feder und wurde in dem Bericht hier weitgehend übernommen. Die Hundehalterin wohnte zwar in der Stadt, und ja sie hatte relativ viele Hunde, aber in einem eigenen Haus mit zwei Wohnungen und Vorhof/Garten. Meines Wissens stammte zumindest ein Teit der Hunde aus dem Tierschutz bzw. aus schlechter Haltung. Ich habe diese Hundehalterin mit ihren Tieren zu allen möglichen Tageszeiten vor den Toren der Stadt gesehen, d.h. sie hatten offensichtlich nicht weniger Auslauf als Otto Normalverbrauchers Hund. Und während des Vorfalles hatten sich vier von fünf anwesenden Hunden aus dem Geschehen rausgehalten.

Die Verletzungen der gebissenen Frau waren übrigens auch nicht so stark daß sie nicht in jeder Hausarztpraxis hätten behandelt werden können.

Die Zahl der in Hessen auf behördliche Anordnung getöteten Hunde ist so hoch, daß sogar die Bundestierärztekammer seit Jahren versucht dagegen vorzugehen. So wurden lt. Statistik der Bundesländer zwischen August 2000 und September 2003 in Hessen auf Anordnung 456 Hunde getötet. Die Zahlen des gleichen Zeitraumes z.B. in folgenden Bundesländern: Rheinland-Pfalz 59, Niedersachen 19, Bayern 0.

Hier bei uns muß jeder Beißvorfall, der ärztlich versorgt wird, ans Ministerium gemeldet werden, und wird behördlich aufgearbeitet. In einem Fall wurde eine Bekannte von mir durch ihren kranken Hund derart verletzt (der Hund ist aus dem Schlaf hochgeschreckt und hat dabei zugepackt) daß sie genäht werden mußte. Ergebnis: Vorladung zum Wesenstest, den der Hund aufgrund seiner chronischen Erkrankung nicht bestand (er ließ sich nicht von Fremden anfassen bzw. fing an zu drohen wenn die Individualdistanz unterschritten wurde). Aufgrund der fortgeschrittenen Erkrankung haben sich die Hundehalter in Absprache mit dem Wesensgutachter für das Einschläfern des Hundes entschieden. Oder anders gesagt, der Gutachter hat sein Gutachten (mit der Empfehlung den Hund einzuschläfern) aus angeblichen Zeitgründen erst dann bei der zuständigen Behörde eingereicht als die Hundehalter den Hund bereits bei ihrem Tierarzt hatten einschläfern lassen. Diesem Hund wurde dadurch einiges erspart, aber er erscheint deswegen auch nicht in der hessischen "Tötungsstatistik".

Wie gesagt, "Legenden" wären schön, leider sind es keine. Der behördeninterne Druck, der auf den zuständigen Beamten und Angestellten lastet, wenn ein Vorfall mit einem Hund gemeldet wird (und das muß gar kein Beißvorfall sein), ist hier sehr hoch. Ich würde auch nicht in deren Haut stecken wollen, wenn mit einem Hund etwas Schwerwiegenderes passieren würde und es würde dann bekannt werden, daß der selbe Hund vorher schon in irgend einer Form als auffällig gemeldet wurde, der zuständige Beamte oder Angestellte der Sache nicht mit entsprechendem Druck nachgegangen ist. Die entsprechenden Dienstanweisungen sind ziemlich eindeutig. Also zieht hier jeder Sesselpupser alle Geschütze wenn Du wegen Deines Hundes angezeigt wirst.

LG Waschbärin
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