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DB78
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.02.2007
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 13:50    Titel: ist das möglich????? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

der Fall:

Person A bekommt vom Person B ein Schreiben. Person B möchte Person A abmahnen aufgrund von vermeintlicher Formfehlernin den AGB´s . Person A bekommt daraufhin eine Rechnung ohne auf die vermeintlichen Formfehler hingewiesen worden zu sein.
Was sollte Person A an den angegebenen AGB´s ändern?


AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. Allgemeine Vertragsbestimmungen
1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen ausdrücklich widersprochen wird.

2. Bestellungen
2.1 Der Käufer ist an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages (Rücktritt des Käufers vom Vertrag) kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.

3. Preise und Zahlungen
3.1 Unsere Preise sind einschließlich Mehrwertsteuer und gelten ab Lager, ausschließlich Porto, Verpackung und Versicherung, sofern die Artikelbeschreibung nichts anderes ergibt.

3.2 Die Preise für Porto, Versicherung und Verpackung sind der jeweiligen Artikelbeschreibung zu entnehmen.

3.3 Der Kaufpreis ist ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern die Artikelbeschreibung nichts anderes ergibt. Beim Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Der Verkäufer ist berechtigt, darüber hinaus Schadenersatz geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, eine Mahngebühr von Euro 5,00 pro Mahnung in Rechnung zu stellen.

3.4 Grundsätzlich liefern wir nur gegen Vorkasse.

4. Lieferort und Lieferzeit
4.1 Die Lieferungen durch uns werden nur innerhalb Deutschlands veranlassen. Käufer, die unsere Ware außerhalb Deutschlands erwerben haben die Abholung/Transport auf eigene Kosten und Gefahr zu organisieren.

4.2 Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständigem Eingang des Kaufpreises zuzüglich aller vom Käufer zu tragenden Kosten auf dem vom Verkäufer genannten Konto.

4.3 Der Beginn einer vom Verkäufer angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.4 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder seiner Verpflichtung zur Abnahme der Kaufsache in Schuldnerverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer berechtigt, die ihm hierdurch entstehenden Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.5 Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.



5. Gefahrenübergang
5.1 Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der
zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

6. Mängelhaftung/Haftung
6.1 Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Käufer berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung nicht mehr besteht.
Ferner haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.2 Da es sich bei den von uns angebotenen Möbelstücken um Unikate handelt, die in aufwendiger Handarbeit hergestellt worden sind, sind kleinere Unebenheiten und Unregelmäßigkeiten (z.B. Farbunterschiede, Kerben und Risse im Material etc.). Diese geringen Abweichungen stellen keine Mängel dar, sondern unterstreichen die Originalität des Möbelstücks. Dies liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs und wird somit von der Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen.
6.3 Bitte beachten Sie, dass die von uns angebotenen Artikel ausschließlich für den Gebrauch in geschlossenen Räumen gedacht sind und sollten keinesfalls Regen oder ähnlicher Feuchtigkeit ausgesetzt werden.
6.4 Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 24 Monaten, bei gebrauchten Sachen nach 12 Monaten, ab Übergabe. Offensichtliche Mängel hat der Käufer, innerhalb von 4 Wochen schriftlich anzuzeigen, anderenfalls kann der Verkäufer die Mängelbeseitigung ablehnen.

6.5 Schadensersatzansprüche statt Erfüllung kann der Käufer nur geltend machen, sofern der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen, eine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache übernommen oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

7. Rücktritt
7.1 Der Verkäufer behält sich ausdrücklich ein jederzeitiges Rücktrittsrecht vor, wenn der Hersteller oder Zulieferer die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder höhere Gewalt vorliegt, sofern diese Umstände erst nach Vertragsschluss eingetreten sind oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat.

7.2 Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach der Ausübung des Rücktrittsrechts ist in den Fällen des Abs. ausgeschlossen.

8. Rückgaberecht / Wiederrufsbelehrung
8.1 Der Käufer kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat zurückgeben, sofern er Verbraucher ist und die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes anwendbar sind.
Die Frist beginnt mit Erhalt der Ware.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Rücknahmeverlangens per Brief oder E-Mail. Nach dem Rücknahmeverlangen wird die Ware direkt beim Käufer abgeholt. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Ware verpackt im Originalkarton wieder befindet.

Weitere Details zur der Rückgabe erhält der Käufer von uns nachdem wir vom Rückgabewunsch Kenntnis erlangt haben. Die Abholung erfolgt auf unsere Kosten, soweit die Verkaufsbedingungen nichts anders bestimmen.
Das Rücknahmeverlangen hat schriftlich via Brief oder E-Mail zu erfolgen an........


8.2 Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück
zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

8.3 Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre.

8.4 Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung für uns mit deren Empfang.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag im Eigentum des Verkäufers.
9.2 Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren jederzeit pfleglich zu behandeln. Dem Käufer ist untersagt, die unter Vorbehaltseigentum gelieferte Ware Dritten zu überlassen. Jeder Standortwechsel sowie alle Eingriffe Dritter sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Mit Abschluss des Kaufvertrages tritt der Käufer den Herausgabeanspruch gegen Dritte bezüglich der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren an den Verkäufer ab. Wird für die Beschädigung oder Zerstörung der gelieferten Waren Ersatz geleistet, tritt diese an die Stelle der ursprünglich übereigneten Waren. Im Übrigen haftet der Verkäufer für jede Beschädigung oder den Verlust der
Vorbehaltsware.
9.3 Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Beschlagnahme ist der Verkäufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der Bewahrung der Eigentumsrechte des Verkäufers.
Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer den sich aus dem für Eigentumsvorbehalt ergebenen Verpflichtungen, insbesondere seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt. Alle durch die Zurücknahme der Ware entstehenden Kosten trägt der Käufer.

10. Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist .........

11. Schlussbestimmungen
11.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt.


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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaube, so etwas ist eher ein Fall für Rechtsanwälte als für das Forum. Hat Person B mitgeteilt, was genau sie an den AGB falsch/schlecht findet?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 15:42    Titel: Re: ist das möglich????? Antworten mit Zitat

DB78 hat folgendes geschrieben::
Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn ihnen ausdrücklich widersprochen wird.


Da fehlt ein "nicht" ("auch wenn ihnen nicht..."). Das ist aber nicht der Abmahngrund. Winken

Eine Abmahnung, die den begangenen Rechtsverstoß nicht klar bezeichnet ("Ihr Impressum ist unzureichend" statt "Ihrem Impressum fehlen Email und Telefonnummer"), halte ich für unzureichend und nicht erstattungspflichtauslösend.
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 25.05.08, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Abmahnungsgrund dürfte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein. Mit dem Fall und dieser konkreten Frage sollte man sich allerdings am ehesten an den Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden.

Ich schubse es mal ins Wettbewerbsrecht.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 01:28    Titel: Antworten mit Zitat

Metzing hat folgendes geschrieben::
Abmahnungsgrund dürfte die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sein...

Und/oder der Absatz mit dem Gerichtsstand, sofern auch an Verbraucher gerichtet. Ggf. findet sich auch noch das eine oder andere mehr.

Schließe mich im übrigen den Vorpostern an: Ein Forum kann/darf Rechtsberatung im Sinne von "Wie formuliere ich - oder irgendein A - meine AGB abmahnsicher" nicht leisten.
Würde auch nichts helfen, denn falls falsch empfohlen, hilft ein "aber Frosch1978 hat im xy-Forum gesagt, dass das so korrekt ist" vor Gericht relativ wenig. Winken

Gruß
Rena
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ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Und das mit dem Gefahrenübergang passt auch nicht so ganz...
Weiterhin sind einige Rechtschreib- und Grammatikfehler im Text, nicht so schön in AGB´s.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, 5.1 und der zweite Satz von 6.4 sind auch nicht gerade vorbildlich.

Wie gesagt, das müßte aber in der Abmahnung stehen, sonst würde ich eine Kostenübernahme schon deswegen ablehnen, weil die GoA dann nicht im Interesse des Geschäftsherrn wahrgenommen worden wäre.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

Rena Hermann hat folgendes geschrieben::
Würde auch nichts helfen, denn falls falsch empfohlen, hilft ein "aber Frosch1978 hat im xy-Forum gesagt, dass das so korrekt ist" vor Gericht relativ wenig. Winken
Lachen Stimmt. Aber vor Gericht hilft auch wenig, wenn ich sage, mein RA habe mir so empfohlen Traurig. Ich muss dann trotzdem zahlen und kann dann versuchen, von meinem RA etwas zurück zu kriegen.
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