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Verfasst am: 27.05.08, 08:22 Titel: Telefonleitung wird nicht freigeschaltet
Moin,
mich würde mal interessieren was ihr dazu meint bzw. welche Vorgehensweise ihr für sinnvoll erachten würdet:
Kunde K wünscht einen ganz normalen analogen Telefonanschluss. Diesen möchte er aber nicht von dem deutschen "Nahezu-Monopolisten", der DeeTeeKooAG, sondern von einem anderen Anbieter, nämlich der Firma 7+2 Telefon AG.
Um bei der 7+2 Telefon AG Kunde werden zu können, muss jedoch vorher der Telefonanschluss einmal durch die DeeTeeKooAG freigeschaltet werden, damit die Firma 7+2 Telefon AG ihren Anschluss für den Kunden K bereitstellen kann. Hierdurch entstehen bei der DeeTeeKooAG einmalige Anschlusskosten in Höhe von 50 €.
Nun weigert sich die DeeTeeKooAG aber, den Anschluss für K bzw. die Firma 7+2 Telefon AG freizuschalten und begründet dies mit technischen Fehlern. Über mehrere Wochen tut sich nichts, zahlreiche Schreiben und Fristsetzungen verstreichen unbeantwortet und erfolglos.
Falls es relevant sein sollte: Die 50 € hat K noch nicht gezahlt.
Wie kommt K nun zu seinem Telefonanschluss bei der Firma 7+2 Telefon AG?
Meines Erachtens hat K zumindest einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Telefonanschluss. Aber wie könnte dieser durchgesetzt werden?
Die Firma 7+2 Telefon AG kann dem K ausweislich ihrer eigenen Angaben nicht helfen. _________________ Null Komma
***
nix
Verfasst am: 27.05.08, 09:51 Titel: Re: Telefonleitung wird nicht freigeschaltet
WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Meines Erachtens hat K zumindest einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Telefonanschluss. Aber wie könnte dieser durchgesetzt werden?
Also den Anspruch auf Telefon hatte man zur Zeit des Monopolisten Deutsche Bundespost tatsächlich. Jeder, der einen Antrag stellte, musste auch versorgt werden. Meines Wissens existiert dieser Anspruch aber nicht mehr, unter anderem auch, weil die Versorgung auch auf anderen gängigen Wegen gesichert werden kann, z.B. Mobiltelefon.
Die große Magenta-Firma darf nun auch wirtschaftlich rechnen und Anbindungen verweigern. Das wurde sogar unmittelbar nach dem Mauerfall in den neuen Bundesländern praktiziert. Abgelegene Walddatschas wurden nicht zwingend versorgt, obwohl als Hauptwohnung dauerhaft bewohnt.
Aber zu deinem Problem: Hier hilft nur der dicke Hammer. Beschwerdebrief mit Fristsetzung und den üblichen "Ankündigungen" (Presse, Schadenersatz) direkt an den Magenta-Vorstand. Dieser hat intern angewiesen, dass Beschwerden direkt an ihn geleitet werden. Nicht zu zart formulieren, da aufgrund der momentan enormen Beschwerdeflut angeblich etwa zwei Drittel der Beschwerden "abgespeist" werden. Ein RA-Briefkopf erhöht ebenfalls die Chancen. Viel Glück.
Und diese Grundversorgung muss derzeit von der DeeTeeKooAG gesichert werden.
Die Frage ist nur, ob mein Ausgangsfall auch unter diese Grundversorgung fällt und wenn ja, wie sich dieser Anspruch durchsetzen liesse, wenn der RA-Briefkopf nicht weiterhelfen würde. _________________ Null Komma
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nix
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