Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Telefonleitung wird nicht freigeschaltet
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Telefonleitung wird nicht freigeschaltet

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 08:22    Titel: Telefonleitung wird nicht freigeschaltet Antworten mit Zitat

Moin,

mich würde mal interessieren was ihr dazu meint bzw. welche Vorgehensweise ihr für sinnvoll erachten würdet:

Kunde K wünscht einen ganz normalen analogen Telefonanschluss. Diesen möchte er aber nicht von dem deutschen "Nahezu-Monopolisten", der DeeTeeKooAG, sondern von einem anderen Anbieter, nämlich der Firma 7+2 Telefon AG.

Um bei der 7+2 Telefon AG Kunde werden zu können, muss jedoch vorher der Telefonanschluss einmal durch die DeeTeeKooAG freigeschaltet werden, damit die Firma 7+2 Telefon AG ihren Anschluss für den Kunden K bereitstellen kann. Hierdurch entstehen bei der DeeTeeKooAG einmalige Anschlusskosten in Höhe von 50 €.

Nun weigert sich die DeeTeeKooAG aber, den Anschluss für K bzw. die Firma 7+2 Telefon AG freizuschalten und begründet dies mit technischen Fehlern. Über mehrere Wochen tut sich nichts, zahlreiche Schreiben und Fristsetzungen verstreichen unbeantwortet und erfolglos.

Falls es relevant sein sollte: Die 50 € hat K noch nicht gezahlt.

Wie kommt K nun zu seinem Telefonanschluss bei der Firma 7+2 Telefon AG?

Meines Erachtens hat K zumindest einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Telefonanschluss. Aber wie könnte dieser durchgesetzt werden?

Die Firma 7+2 Telefon AG kann dem K ausweislich ihrer eigenen Angaben nicht helfen.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn man einen Anspruch auf einen Telefonanschluss hat, dann ganz bestimmt nicht bei einem bestimmten Anbieter.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Leon6
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 09:51    Titel: Re: Telefonleitung wird nicht freigeschaltet Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::

Meines Erachtens hat K zumindest einen Anspruch auf Grundversorgung mit einem Telefonanschluss. Aber wie könnte dieser durchgesetzt werden?


Also den Anspruch auf Telefon hatte man zur Zeit des Monopolisten Deutsche Bundespost tatsächlich. Jeder, der einen Antrag stellte, musste auch versorgt werden. Meines Wissens existiert dieser Anspruch aber nicht mehr, unter anderem auch, weil die Versorgung auch auf anderen gängigen Wegen gesichert werden kann, z.B. Mobiltelefon.
Die große Magenta-Firma darf nun auch wirtschaftlich rechnen und Anbindungen verweigern. Das wurde sogar unmittelbar nach dem Mauerfall in den neuen Bundesländern praktiziert. Abgelegene Walddatschas wurden nicht zwingend versorgt, obwohl als Hauptwohnung dauerhaft bewohnt.

Aber zu deinem Problem: Hier hilft nur der dicke Hammer. Beschwerdebrief mit Fristsetzung und den üblichen "Ankündigungen" (Presse, Schadenersatz) direkt an den Magenta-Vorstand. Dieser hat intern angewiesen, dass Beschwerden direkt an ihn geleitet werden. Nicht zu zart formulieren, da aufgrund der momentan enormen Beschwerdeflut angeblich etwa zwei Drittel der Beschwerden "abgespeist" werden. Ein RA-Briefkopf erhöht ebenfalls die Chancen. Viel Glück.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn man einen Anspruch auf einen Telefonanschluss hat, dann ganz bestimmt nicht bei einem bestimmten Anbieter.


Naja, einen bestimmten Anbieter nicht.

Aber der Endkunde hat einen Anspruch auf eine Grundversorgung, § 78 Abs. 2 Nr. 1 TKG.
http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__78.html

Und diese Grundversorgung muss derzeit von der DeeTeeKooAG gesichert werden.

Die Frage ist nur, ob mein Ausgangsfall auch unter diese Grundversorgung fällt und wenn ja, wie sich dieser Anspruch durchsetzen liesse, wenn der RA-Briefkopf nicht weiterhelfen würde.
_________________
Null Komma
***
nix
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wette sie bekommen ihren Anschluss umgehend von der DeeTeeKooAG, wenn sie ihn dort beauftragen. Damit ist der Grundversorgung genuege getan.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.