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Verfasst am: 26.05.08, 12:01 Titel: Besteht ein Rechtsanspruch auf Forenbeiträge?
Hallo liebe Gemeinde,
Ich wollte mich mal erkundigen, ob User in Foren Rechtsanspruch auf Einstellung von Beiträgen haben?
Folgende Situation:
User A hat sich in Forum X angemeldet und dessen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
Diese beinhalten z.b. das der Betreiber Beiträge nach Ermessen Löschen oder editieren kann. Und er keine Rechtsansprüche bzüglich Nutzung des Angebotes,Veröffentlichung der Beiträge hat.
Der User ist des öfteren aufgef. und entsprechend auf Moderiert gesetzt.
Nun ist er der Meinung das es laut aktueller Rechtsprechung in Foren eine Meinungsfreiheit gibt, und die Beiträge veröffentlicht werden müssen.
Habe bisher von diesem Urteil nichts gehört.
Über eine kurze Stellungsnahme würde ich mich freuen.
Hi Flipmow,
genauso sehe ich das auch.
Es wurde bei der Anmeldung ja mit Annehmen der Nutzungsbestimmungen ein "Vertrag" abgeschlossen.Und die Regeln akzeptiert.
Ich mein, die Forenlandschaft ist eh schon gebeutelt genug, denn wenn es ein Urteil diesbezüglich geben würden, dann kann ja jeder posten was er möchte.
Damit währe ja in meinen Augen ein Urteil zur Mitstörerhaftung hinfällig.
Man dürfte ja lt Aussage des User seinen Beitrag nicht entfernen, auch wenn er irgendwelche Rechte verletzt.
.
Verfasst am: 26.05.08, 12:47 Titel: Re: Besteht ein Rechtsanspruch auf Forenbeiträge?
betriebsdirektor hat folgendes geschrieben::
Nun ist er der Meinung das es laut aktueller Rechtsprechung in Foren eine Meinungsfreiheit gibt, und die Beiträge veröffentlicht werden müssen.
Fragen Sie den User doch einmal nach den Aktenzeichen der entsprechenden Urteile - das wirkt i. d. R. immer _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Und Sie haben sicherlich noch keine Antwort bekommen. Und ich vermute, dass Sie auch keine kriegen werden _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Verfasst am: 26.05.08, 15:28 Titel: Re: Besteht ein Rechtsanspruch auf Forenbeiträge?
betriebsdirektor hat folgendes geschrieben::
Ich wollte mich mal erkundigen, ob User in Foren Rechtsanspruch auf Einstellung von Beiträgen haben?
Ja; es wurde schon gerichtlich entschieden, daß ein Nutzer einen vertraglich begründeten Anspruch haben kann, Beiträge im Rahmen der vereinbarten Bedingungen einstellen zu dürfen.
Zitat:
User A hat sich in Forum X angemeldet und dessen Nutzungsbedingungen akzeptiert.
Diese beinhalten z.b. das der Betreiber Beiträge nach Ermessen Löschen oder editieren kann.
1. Es kommt auf den exakten Wortlaut der Löschklausel an.
2. Eine versteckte Löschklausel, wonach ein Forenbetreiber nach Belieben ein willkürliches Lösch- und Veränderungsrecht zustehen soll, dürfte gemäß § 305c BGB unwirksam sein.
Zitat:
Und er keine Rechtsansprüche bzüglich Nutzung des Angebotes,Veröffentlichung der Beiträge hat.
Diese zweifelhafte AGB-Bestimmung dürfte zu Lasten ihres Verwenders auszulegen sein, § 305c BGB: denn wer einerseits einem Antragsteller bei der Registrierung offenkundig vertraglich das Recht zur Forennutzung einräumen will, gleichzeitig aber eine Vertragsbestimmung verwendet, wonach eine solche Nutzungsberechtigung gerade nicht erteilt sein soll, der wird sich nicht darauf berufen können, "vereinbarungsgemäß" hätte kein registrierter Nutzer ein Nutzungsrecht.
Zitat:
Nun ist er der Meinung das es laut aktueller Rechtsprechung in Foren eine Meinungsfreiheit gibt, und die Beiträge veröffentlicht werden müssen.
Richtig ist: es wurde gerichtlich entschieden, daß die Wahrnehmung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit die "Rechtswidrigkeit" z.B. einer die Persönlichkeitsrechte eines Dritten berührenden Äußerung entfallen lassen kann, bzw. die Strafbarkeit einer Äußerung verhindern kann. Folglich würde eine vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung noch nicht in jedem Fall Sanktionen des Forenbetreibers wegen eines Verstoßes gegen ein vereinbartes Verbot "rechtswidriger" bzw. "strafbarer" Äußerungen rechtfertigen.
Falsch ist: Nur weil eine Äußerung vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, entspricht sie nicht auch automatsich den vereinbarten Nutzungsbestimmungen, d.h. löst einen vertraglich begründeten Anspruch auf Veröffentlichung eines nutzungsvertrags-konformen Postings aus. Wenn man sich z.B. darauf geeinigt hätte, daß bestimmte, "eigentlich" gesetzlich erlaubte Äußerungen unterbleiben sollen, dann nützt die Berufung auf die Meinungsfreiheit nichts, um ein Recht auf solche "vertragswidrigen" Äußerungen vom Vertragspartner (d.h. dem Plattformbetreiber) einfordern zu können.
Zitat:
Der User ist des öfteren aufgef.
Trotzdem kann der Forenbetreiber weiter verpflichtet sein, dem Nutzer vereinbarungsgemäß das Posten rechtmäßiger und nutzungsvertragsgerechter Beiträge zu ermöglichen.
Soweit ich weiss, entscheider der Hausherr (Forenbetreiber, Erfüllungsgehilfen), wer mit"reden" darf und wer nicht.
Eher nein.
Richtig daran ist nur, daß der Forenbetreiber entscheiden darf, mit welchem Antragsteller er zu welchen Bedingungen einen Vertrag mit welchem Inhalt eingehen möchte. Nach Vertragsabschluß ( = Registrierung) sind Nutzer u. Betreiber einander vertraglich verpflichtet und berechtigt.
Es wurde bei der Anmeldung ja mit Annehmen der Nutzungsbestimmungen ein "Vertrag" abgeschlossen.Und die Regeln akzeptiert.
Für die Wirksamkeit von Nutzungsbestimmungen ( =AGB) ist es notwendig, § 305 BGB, aber nicht ausreichend, daß der Nutzer sein Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt ( = zugestimmt) hat. Gemäß den BGB-Vorschriften zu AGB unzulässige/unwirksame Klauseln werden jedoch auch bei ausdrücklicher Zustimmung kein wirksamer Vertragsbestandteil.
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Fragen Sie den User doch einmal nach den Aktenzeichen der entsprechenden Urteile
Zuvor sollte zunächst einmal für die hier mehrfach geäußerten, haltlosen Aufassungen eine Rechtsgrundlage gesucht werden, auf welcher sich ein angebliches willkürliches Löschungsrecht des Forenbetreibers bzw. ein vermeintliches grundsätzliches Recht zur beliebigen Verweigerung vertraglich eingeräumter (Inanspruchnahmen von) Forenbetreiber-Leistungen gründen soll.
Trotzdem kann der Forenbetreiber weiter verpflichtet sein, dem Nutzer vereinbarungsgemäß das Posten rechtmäßiger und nutzungsvertragsgerechter Beiträge zu ermöglichen.
Damit fallen denke ich mal Beleidugungen und nichtbrauchbarer "Spam" raus.
Zitat:
1. Es kommt auf den exakten Wortlaut der Löschklausel an.
2. Eine versteckte Löschklausel, wonach ein Forenbetreiber nach Belieben ein willkürliches Lösch- und Veränderungsrecht zustehen soll, dürfte gemäß § 305c BGB unwirksam sein.
Die Löschklausel bezieht sich auf die Regel des Users, das er sich verpflichtet hat doe Plattform ich sag es mal nicht zuzuspammen und konstruktive Inhalte zu posten, bzw. Difamierungen gegen die Betreiber zu unterlassen.
Zitat:
Diese zweifelhafte AGB-Bestimmung dürfte zu Lasten ihres Verwenders auszulegen sein, § 305c BGB: denn wer einerseits einem Antragsteller bei der Registrierung offenkundig vertraglich das Recht zur Forennutzung einräumen will, gleichzeitig aber eine Vertragsbestimmung verwendet, wonach eine solche Nutzungsberechtigung gerade nicht erteilt sein soll, der wird sich nicht darauf berufen können, "vereinbarungsgemäß" hätte kein registrierter Nutzer ein Nutzungsrecht.
Der User akzeptiert doch die Nutzungsbestimmungen wenn er das Angebot nutzen möchte.
Und darin steht das Beiträge halt evtl. gelöscht oder moderiert werden können, wenn sich der User nicht an die Regeln hält.
Was bringt es denn ,wenn man die Nutzungsbest. akzeptiert (also mit den Regeln des Betreibers einverst. ist),die Regeln mi´ßachtet und dann auf sein recht besteht?
1. Es kommt auf den exakten Wortlaut der Löschklausel an.
2. Eine versteckte Löschklausel, wonach ein Forenbetreiber nach Belieben ein willkürliches Lösch- und Veränderungsrecht zustehen soll, dürfte gemäß § 305c BGB unwirksam sein.
Die Löschklausel bezieht sich auf die Regel des Users, das er sich verpflichtet hat doe Plattform ich sag es mal nicht zuzuspammen und konstruktive Inhalte zu posten, bzw. Difamierungen gegen die Betreiber zu unterlassen.
Es kommt auf den EXAKTEN Wortlaut an.
Zweifelhafte, unklare, mehrdeutige Formulierungen in den Nutzungsbestimmungen wie "zuspammen", "konstruktive Inhalte", "Diffamierungen" sind gemäß § 305c BGB zu Lasten des Verwenders auszulegen, ebenso wie unklare Bestimmungen zu vereinbarten Löschrechten.
Zitat:
Zitat:
Diese zweifelhafte AGB-Bestimmung dürfte zu Lasten ihres Verwenders auszulegen sein, § 305c BGB: denn wer einerseits einem Antragsteller bei der Registrierung offenkundig vertraglich das Recht zur Forennutzung einräumen will, gleichzeitig aber eine Vertragsbestimmung verwendet, wonach eine solche Nutzungsberechtigung gerade nicht erteilt sein soll, der wird sich nicht darauf berufen können, "vereinbarungsgemäß" hätte kein registrierter Nutzer ein Nutzungsrecht.
Der User akzeptiert doch die Nutzungsbestimmungen wenn er das Angebot nutzen möchte.
Wenn die Bestimmungen unklar/zweifelhaft/überraschend usw. sind, so bleiben sie auch dann unwirksam, wenn der Nutzer sie "akzeptiert", d.h. sein Einverständnis mit ihrer Geltung erklärt hat.
Zitat:
Und darin steht das Beiträge halt evtl. gelöscht oder moderiert werden können, wenn sich der User nicht an die Regeln hält.
Es kommt auf den EXAKTEN Wortlaut der Bestimmungen an, wenn man klären will, a) was denn vereinbarungsgemäß als "erlaubt" gelten kann, und b) welche vertraglichen Rechte dem Forenbetreiber bei Übertretung der Vereinbarungen zustehen sollen.
( Nur bei eklatant rechtswidrigen Beiträgen (z.B. Posten kinderpornografischer Bilder usw.) könnte der Forenbetreiber diese Inhalte entfernen u. den Nutzerzugang (vorrübergehend) sperren, auch ohne daß ihm dieses Recht aufgrund einer (Verletzung einer) zuvor getroffenen Vereinbarung über Porno-Verbote und Löschbefugnisse eingeräumt worden sein müßte. )
Zitat:
Was bringt es denn ,wenn man die Nutzungsbest. akzeptiert (also mit den Regeln des Betreibers einverst. ist),die Regeln mi´ßachtet und dann auf sein recht besteht?
Umgekehrt: Wenn ein Forenbetreiber (wegen Verstoß gegen gesetzliche AGB-Vorschriften) unwirksame Vertragsbestimmungen verwendet - wie will er dem Nutzer dann einen Verstoß gegen diese unwirksame Vertragsbestimmungen vorhalten? Nur weil der Nutzer sein Einverständis mit der AGB-Geltung erklärt hatte, würde dies unwirksamen AGB-Bestimmungen nicht zur Wirksamkeit verhelfen!
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