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Guybrush Threepwood noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.05.08, 10:48 Titel: Beschriftung privater PKW's |
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Ich weiß nicht, ob diese Frage hier richtig ist, aber ich hab keinen Bereich gefunden, in den es besser gepaßt hätte...
Aus eigenem Interesse habe ich eine Frage, was die Beschriftung von privaten PKW's angeht.
Ist es erlaubt, einen Schriftzug "POLIZEI" oder "FEUERWEHR" auf sein Auto zu kleben, oder ist das Einsatzfahrzeugen dieser Organisationen vorbehalten? Soweit ich weiß, sind diese Begriffe doch nicht geschützt, oder?
Da ich selber bei der Feuerwehr bin wurde diese Frage bei einem unserer letzten Dienste an mich herangetragen. Ich konnte diese Frage als Ausbilder allerdings nicht beantworten.
Wie ist also hier die Rechtslage? Insbesondere für Angehörige der entsprechenden Organisation. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 27.05.08, 11:28 Titel: |
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Feuerwehr an sich ist ja erstmal keine Organisation. Löschdecke ins Auto und schon kann ich mich doch als Feuerwehr bezeichnen... Auch "Rettungsdienst" kann man sich auf's Auto pappen - jeder Führerscheininhaber hat ja 1. einen Erstehilfekurs absolviert und 2. einen Verbandkasten im Auto.
Es gibt einen Zeitungsbericht im Netz, wonach ein grün-silberner Opel mit der seitlichen Aufschrift "Streifenwagen" unbeanstandet fahren darf. "Polizei" darf aber wohl nicht dranstehen.... |
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Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
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Verfasst am: 27.05.08, 11:36 Titel: |
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maconaut hat folgendes geschrieben:: | Feuerwehr an sich ist ja erstmal keine Organisation. Löschdecke ins Auto und schon kann ich mich doch als Feuerwehr bezeichnen... |
Hm. Siehe z.B. § 1 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Ba-Wü: Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
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Guybrush Threepwood noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.05.08, 12:03 Titel: |
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Redfox hat folgendes geschrieben:: |
Hm. Siehe z.B. § 1 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Ba-Wü: Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen. |
Da frage ich mich doch auf welcher Rechtsgrundlage man die Benutzung des Wortes FEUERWEHR verbieten will!? Im Gegensatz zum Wort POLIZEI, welchen ja wohl nach einem Urteil aus Düsseldorf vom 26.11.2004 (Az.: 38 O 147/04) ein geschützer Begriff ist, ist das bei dem Wort FEUERWEHR nicht der Fall. Somit wäre es vielleicht noch der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB. Denn sowas wie Amtsanmaßung, Berug oder arglistige Täuschung kommen ja auch nicht wirklich in Frage.
Ich werd mal sehen ob im Niedersächischen Branschutzgesetzt (NbrandSchG) was darüber steht oder im Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz. |
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maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
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Verfasst am: 27.05.08, 12:46 Titel: |
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Im Bayerischen FWG steht nichts vergleichbares... |
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Guybrush Threepwood noch neu hier
Anmeldungsdatum: 27.05.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 27.05.08, 12:50 Titel: |
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Im niedersächsichen Brandschutzgesetzt konnte ich auch nichts finden.. |
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Nörgler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.05.2006 Beiträge: 532
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CIS FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 104
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Verfasst am: 27.05.08, 16:14 Titel: |
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Guybrush Threepwood hat folgendes geschrieben:: | Da frage ich mich doch auf welcher Rechtsgrundlage man die Benutzung des Wortes FEUERWEHR verbieten will!? |
Wenn das in Baden-Württemberg so im Gesetz steht, dann ist das die Rechtsgrundlage. Schlichtweg deshalb, weils so im Gesetz steht. Gegen die Verfassung verstößt es wohl auch kaum und das Rechtsgut, das damit geschützt werden soll, dürfte wohl die öffentliche Ordnung sein. |
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Nino63741 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 10.10.2007 Beiträge: 626 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 28.05.08, 16:05 Titel: |
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Guybrush Threepwood hat folgendes geschrieben:: | ... Im Gegensatz zum Wort POLIZEI, welchen ja wohl nach einem Urteil aus Düsseldorf vom 26.11.2004 (Az.: 38 O 147/04) ein geschützer Begriff ist, .... |
Das wage ich zu bezweifeln. Um ein Wort zu "schützen", müssen noch ein paar mehr Kriterien her als nur dieses Gerichtsurteil. Tatsächlich besagt dieses nur, dass mit dem Begriff Polizei keine Werbung gemacht werden darf (Hintergrund ist eine ominöse angebliche (!!) Polizeigewerkschaft, die "Telefonterror" bei Personen betreibt um
Geld zu "sammeln" - fürs eigene Konto). Der Begriff Polizei ansonsten nur durch den § 132 a StGB "geschützt". Hiermit sind nämlich nicht nur die offiziellen Uniformen etc. geschützt, sondern auch Dinge, die denen zum Verwechseln ähnlich sind. Da es auch Magnetschilder mit der Aufschrift "Polizei" für Fahrzeuge gibt, wäre m. E. ein großer Aufkleber mit "Polizei" auf einem Auto nicht gestattet. _________________ Ein dummer Mensch macht zu allem eine Bemerkung ... ein Kluger bemerkt alles.
Heinrich Heine
MfG / Nino63741 |
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