Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Beschriftung privater PKW's
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Beschriftung privater PKW's

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Guybrush Threepwood
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 10:48    Titel: Beschriftung privater PKW's Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht, ob diese Frage hier richtig ist, aber ich hab keinen Bereich gefunden, in den es besser gepaßt hätte...

Aus eigenem Interesse habe ich eine Frage, was die Beschriftung von privaten PKW's angeht.

Ist es erlaubt, einen Schriftzug "POLIZEI" oder "FEUERWEHR" auf sein Auto zu kleben, oder ist das Einsatzfahrzeugen dieser Organisationen vorbehalten? Soweit ich weiß, sind diese Begriffe doch nicht geschützt, oder?

Da ich selber bei der Feuerwehr bin wurde diese Frage bei einem unserer letzten Dienste an mich herangetragen. Ich konnte diese Frage als Ausbilder allerdings nicht beantworten.

Wie ist also hier die Rechtslage? Insbesondere für Angehörige der entsprechenden Organisation.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Feuerwehr an sich ist ja erstmal keine Organisation. Löschdecke ins Auto und schon kann ich mich doch als Feuerwehr bezeichnen... Auch "Rettungsdienst" kann man sich auf's Auto pappen - jeder Führerscheininhaber hat ja 1. einen Erstehilfekurs absolviert und 2. einen Verbandkasten im Auto.

Es gibt einen Zeitungsbericht im Netz, wonach ein grün-silberner Opel mit der seitlichen Aufschrift "Streifenwagen" unbeanstandet fahren darf. "Polizei" darf aber wohl nicht dranstehen....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

maconaut hat folgendes geschrieben::
Feuerwehr an sich ist ja erstmal keine Organisation. Löschdecke ins Auto und schon kann ich mich doch als Feuerwehr bezeichnen...


Hm. Siehe z.B. § 1 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Ba-Wü: Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Guybrush Threepwood
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::

Hm. Siehe z.B. § 1 Abs. 2 Feuerwehrgesetz Ba-Wü: Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Betriebsfeuerwehren die Bezeichnung "Feuerwehr" mit und ohne Zusatz führen. Die für die Gemeindefeuerwehren vorgeschriebenen Uniformen dürfen nur Werkfeuerwehren tragen.


Da frage ich mich doch auf welcher Rechtsgrundlage man die Benutzung des Wortes FEUERWEHR verbieten will!? Im Gegensatz zum Wort POLIZEI, welchen ja wohl nach einem Urteil aus Düsseldorf vom 26.11.2004 (Az.: 38 O 147/04) ein geschützer Begriff ist, ist das bei dem Wort FEUERWEHR nicht der Fall. Somit wäre es vielleicht noch der Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen gemäß § 132a StGB. Denn sowas wie Amtsanmaßung, Berug oder arglistige Täuschung kommen ja auch nicht wirklich in Frage.

Ich werd mal sehen ob im Niedersächischen Branschutzgesetzt (NbrandSchG) was darüber steht oder im Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Im Bayerischen FWG steht nichts vergleichbares...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Guybrush Threepwood
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Im niedersächsichen Brandschutzgesetzt konnte ich auch nichts finden..
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nörgler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2006
Beiträge: 532

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wärs denn damit:

http://einestages.spiegel.de/hund-images/original/2007/10/05/77/3eb52f7fb3fc764180323450bf813ad1_orig.jpg

Lachen
_________________
Nomen est Omen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
CIS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 16:14    Titel: Antworten mit Zitat

Guybrush Threepwood hat folgendes geschrieben::
Da frage ich mich doch auf welcher Rechtsgrundlage man die Benutzung des Wortes FEUERWEHR verbieten will!?

Wenn das in Baden-Württemberg so im Gesetz steht, dann ist das die Rechtsgrundlage. Schlichtweg deshalb, weils so im Gesetz steht. Gegen die Verfassung verstößt es wohl auch kaum und das Rechtsgut, das damit geschützt werden soll, dürfte wohl die öffentliche Ordnung sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Guybrush Threepwood hat folgendes geschrieben::
... Im Gegensatz zum Wort POLIZEI, welchen ja wohl nach einem Urteil aus Düsseldorf vom 26.11.2004 (Az.: 38 O 147/04) ein geschützer Begriff ist, ....


Das wage ich zu bezweifeln. Um ein Wort zu "schützen", müssen noch ein paar mehr Kriterien her als nur dieses Gerichtsurteil. Tatsächlich besagt dieses nur, dass mit dem Begriff Polizei keine Werbung gemacht werden darf (Hintergrund ist eine ominöse angebliche (!!) Polizeigewerkschaft, die "Telefonterror" bei Personen betreibt um
Geld zu "sammeln" - fürs eigene Konto). Der Begriff Polizei ansonsten nur durch den § 132 a StGB "geschützt". Hiermit sind nämlich nicht nur die offiziellen Uniformen etc. geschützt, sondern auch Dinge, die denen zum Verwechseln ähnlich sind. Da es auch Magnetschilder mit der Aufschrift "Polizei" für Fahrzeuge gibt, wäre m. E. ein großer Aufkleber mit "Polizei" auf einem Auto nicht gestattet.
_________________
Ein dummer Mensch macht zu allem eine Bemerkung ... ein Kluger bemerkt alles.
Heinrich Heine

MfG / Nino63741
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.