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Verfasst am: 28.05.08, 15:54 Titel: Angestellter einer Nicht-EU-Firma in Deutschland
Kann ein Angestellter einer Nicht-EU-Personalvermittlungsfirma (auch nicht aus der Schweiz, sondern aus der Ukraine) in Deutschland Aufträge von deutschen Firmen an diese Firma ausführen? Der Angestellte hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die ukrainische Firma hat keine Niederlassung in Deutschland und bekommt nur Personalvermittlungsaufträge aus Deutschland für die Vermittlung vom deutschem Personal in Deutschland.
Ich weiß, dass die Engländer es so mit deutschem Personal machen. Sie vermitteln Personal von London aus und zahlen dort ihre Steuern.
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