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Mietkauf für Pkw

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 15:42    Titel: Mietkauf für Pkw Antworten mit Zitat

Hallo,
wo ist eigentlich allgemein gesehen der große Haken am Mietkauf wenn A sich überlegt, damit ein Auto anzuschaffen? A wäre dankbar um Hinweise.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 06.01.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn A kein Gewerbetreibender ist, gibt es keinen Haken beim Mietkauf. Im Gegensatz zum Leasing muß beim Mietkauf das Objekt beim Mietkäufer aktiviert werden und nicht bei der Leasinggesellschaft. Aber wenn der Mietkäufer eine Privatperson ist, ist das soundso egal.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.04.08, 18:11    Titel: Antworten mit Zitat

Christoph hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zum Leasing muß beim Mietkauf das Objekt beim Mietkäufer aktiviert werden und nicht bei der Leasinggesellschaft.
Aber nur dann, wenn das Auto wirtschaftliches Eigentum des Mietkäufers ist. Das hängt vom Vertrag ab (vielleicht hat der Mietkäufer nur eine Option, am Ende der Mietzeit zu einem bestimmten Preis zu kaufen, dann müsste er das möglicherweise nicht aktivieren).

Zur ursprünglichen Frage:
Man sollte genaue Vertragsbedingungen verstehen (wer muss wann zu welchem Preis kaufen; muss oder darf; welche Pflichten hat der Verkäufer bzw. Vermieter; was passiert, wenn...)
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="I-user"]

Christoph hat folgendes geschrieben::
Im Gegensatz zum Leasing muß beim Mietkauf das Objekt beim Mietkäufer aktiviert werden und nicht bei der Leasinggesellschaft.


I-user hat folgendes geschrieben::

Aber nur dann, wenn das Auto wirtschaftliches Eigentum des Mietkäufers ist.


Das ist beim Mietkauf grundsätzlich der Fall, im Gegensatz um Leasing.

I-user hat folgendes geschrieben::

Das hängt vom Vertrag ab (vielleicht hat der Mietkäufer nur eine Option, am Ende der Mietzeit zu einem bestimmten Preis zu kaufen, dann müsste er das möglicherweise nicht aktivieren).


Da es beim Leasing keine feste Kaufpreiszusagen geben darf, wäre es dann wieder ein Mietkaufvertrag.

Aber vielleicht sollte der Fragesteller mal nachschauen, was er überhaupt für einen Vertrag hat. Weinen
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