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Probeme mit einem Hund
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 00:20    Titel: Antworten mit Zitat

Wage ich nichts zu zu sagen, denn da kenne ich mich nicht aus.

Ich kann aber sagen, dass es bei uns in NRW nicht so ist.
Da muss bei einem Beißvorfall erst einmal erörtert werden, unter welchen Umständen es dazu gekommen ist, denn es gilt - jetzt erinnere ich mich nicht, ob nur in der Verwaltungsvorschrift oder auch im Gesetz - ganz klar, dass ein Hund nicht als bissig gilt - und dass es deswegen natürlich auch keine entsprechenden Sanktionen gibt - wenn der Hund nur gebissen hat, um seinen Halter oder sich selbst zu verteidigen oder wenn er anlässlich einer illegalen Handlung gebissen hat. Und das muss natürlich erst einmal eruiert werden.

Dann kommt der Wesenstest - falls die Sache nicht schon durch die Prüfung der Umstände geklärt ist. So ist bei uns z.B. die Rechtssprechung recht eindeutig, dass, wenn ein Mensch gebissen wird, weil er seine Pfoten in einen Hundekampf gesteckt hat, er selber schuld ist, denn das soll man nicht tun. Es gab da recht dramatische Fälle, die durch die Medien gegangen sind.

Unnachsichtig ist man hier mit Hunden, die tatsächlich gefährlich sind, die also z.B. aus unerfindlichen Gründen auf einen Spielplatz rennen und dort ein Kind beißen. Da aber solche Hunde - bis auf immer mögliche unbekannte 'Neuzugänge' alle längst aus dem Verkehr gezogen sind, kommt das wohl kaum noch vor.

Tatsächlich laufen bei uns inzwischen wieder wie ehedem unbehelligt große Hunde ohne Leine neben ihren Haltern auf Bürgersteigen und Plätzen herum, und gefährlicher als aggressive Hunde sind hier eigentlich aggressive Hundehalter. Denn die prügeln sich schon mal gegenseitig, während ihre Köter unbeteiligt daneben stehen.

In meinem Revier gibt es überhaupt keine schwerwiegenden Probleme, nicht mit Kindern, nicht mit Senioren, nicht mit Joggern, Fahrradfahrern, Rollstuhlfahrern, kennen unsere Viecher alles und es rührt sie nicht. Karnickel wildern dürfen sie mit dem Segen der Stadt auch, und wenn einer nun mal vom Wesen her ein notorischer Streuner ist, na ja, wenn ansonsten nett, friedlich und wohl bekannt, drückt man da auch mal ein Auge zu. Also, im Grunde bin ich mit der hiesigen 'Hundeverwaltung' sehr zufrieden. Die stehen sofort auf der Matte, wenn da wirklich der Verdacht besteht, ein Hund könnte gefährlich sein - aber die große, große Mehrheit der völlig normalen, sozial integrierten Hunde und ihrer Halter kümmert die im Grunde gar nicht. Offenbar auch dann nicht, wenn einer dieser normalen, wohl bekannten und freundlichen Hunde aus nachvollziehbaren guten Gründen mal zubeißt.
_________________
Grüße,
Abrazo
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 01:45    Titel: Antworten mit Zitat

ich halte es auch für Quatsch, oder einen sehr weltfremden Richter.
Hund dürfen zwar nicht beißen, aber:
Hunde werden extra dafür gehalten um Haus und Hof zu verteidigen.
Teilweise werden sie extra ausgebildet um zuzubeißen (Schäferhundverein), natürlich auf Befehl oder bei Bedrohung des Hauses.
Und Hunde können schon sehr gut unterscheiden ob jemand friedlich ins Haus kommt (mit Schlüssel durch die Haustür) oder agressiv
Den möchte ich mal sehen der versucht bei uns einzubrechen, da müsste der Richter mich wahrscheinlich mit einschläfern wenn es denn so geschehen sein soll Winken
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

ChrisR hat folgendes geschrieben::
ich halte es auch für Quatsch, oder einen sehr weltfremden Richter.


Über die Tötung eines Hundes entscheidet in unserem Bundesland kein Richter.

ChrisR hat folgendes geschrieben::

Hund dürfen zwar nicht beißen, aber:
Hunde werden extra dafür gehalten um Haus und Hof zu verteidigen.


Wobei die Verhältnismäßigkeiten gewahrt werden müssen. Wenn jemand nur einen Apfel oder ein Kaninchen klauen will, dann steht eine vorsätzliche schwere Körperverletzung (und das ist ein Hundebiss, wenn der Hund es ernst meint, immer) in keinem Verhältnis.

ChrisR hat folgendes geschrieben::

Teilweise werden sie extra ausgebildet um zuzubeißen (Schäferhundverein), natürlich auf Befehl oder bei Bedrohung des Hauses.


Hier wurden wohl die letzten 25 Jahre der Rechtssprechung und der hundesportlichen Ausbildung verschlafen. Die Ausbildung in Hundesportvereinen (somit auch dem "Schäferhundverein") ist eine rein sportliche Ausbildung, die auf dem Beutetriebverhalten des Hundes aufbaut. Der Hund sieht den Figuranten im Schutzdienst nicht als Feind an, beißt nicht aus Aggression heraus in den Schutzarm, sondern aus Beutetriebverhalten. Im übrigen heißt das, was heute in den Hundesportvereinen absolviert wird, deswegen auch nicht mehr "Schutzhundprüfung", sondern "Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde".

Im Gegensatz dazu steht die Schutzhundausbildung der diensthundehaltenden Behörden und Wachdienste. Diese Hunde dürfen nur mit behördlicher Genehmigung von wenigen Personen gehalten werden und in Bezug auf ihre Haltung bestehen gewisse Auflagen.

Meine umgangssprachlich genannten "SchH3-Hunde" (= Hunde mit Vielseitigkeitsprüfung Stufe 3) dürfen andere Menschen genau so wenig gefährden und beißen wie Nachbars Dackel, der nie irgend 'ne Prüfung abgelegt hat.

In Bezug auf Einbrüche, bei denen Hunde die Tat vereiteln, muß man als Hundehalter sehr vorsichtig sein. Ein Bekannter hat nach mehreren Einbrüchen mit Vandalismus die Täter mit einem extrem gutmütigen Rottweiler auf Privatgelände gestellt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten. In der Gerichtsverhandlung hat der Richter den Hundehalter sehr scharf von der Seite angefahren bezüglich Bedrohung und Freiheitsberaubung. Der Hund hat keinen der Täter auch nur angesprungen, sondern nur vor ihnen gesessen und sie angesehen.

Wenn es zu einem Beißvorfall bei einem Einbruch kommt, sollte man als Hundehalter sehr genau wissen was man tut und auch der Polizei gegenüber sagt. Ruckzuck ist der Hundehalter und/oder der Hund strafrechtlich schlimmer dran als der Einbrecher.

Kurze Anmerkung: Diese Rechtssprechung entspricht nicht meinem persönlichen Gerechtigkeitsgefühl.

LG Waschbärin
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 09:22    Titel: Antworten mit Zitat

Mir hat der Rechtsanwalt, der mich bei der Jagdausildung unterrichtete, in dem Fall eines Einbruchs einen meiner Meinung nach sehr wertvollen wenn auch moralisch nicht einwandfreien Tip gegeben.
Falls jemand einbrechen sollte, und er es derart ernst meint, dann ist es für den Wohhnungsbesitzer oder Überfallenen immer besser, man geht davon aus der Mensch trachte einem nach em Leben, und so zu haneln.
Das erspare einem seiner Aussage nach einige Schadensersatzansprüche des Einbrechers, was leider schonb häufiger vorgekommen ist.
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

ich wurde auch noch nie begissen, und habe sehr viel mit Hunden zu tun gehabt.
Un auch wenn ich schon in manche Beisserei rein bin, ist das einfach die Sache wie man das macht
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es kann nicht sein, dass ICH mich vor dem Hund in Acht nehmen muss und dass ICH mich hundgerecht zu verhalten habe.

Das kann sehr wohl sein, nämlich dann, wenn Du eine illegale Handlung begehst. Und hundegerecht verhalten bedeutet, dass Du weder den Hund noch den Halter anzugreifen hast, sonst hast Du es Dir selbst zuzuschreiben, wenn der Hund zubeißt. Das darf der Hund nämlich (vielleicht außer in Hessen - das weiß ich nicht).

Was den Schutz vor Einbrechern betrifft, es gibt eine für Privatleute vollkommen legale und empfohlene Ausbildung: nämlich die zum Wachhund. Der Wachhund wird darauf trainiert, zuverlässig genau das zu tun, was ein anständiger Hund von Natur aus tut: einen Eindringling zu melden und zu stellen, bis Frauchen/Herrchen kommt, ihn aber nicht zu verletzen, es sei denn, der Eindringling greift ihn an, so dass der Hund sich verteidigen muss, und das darf der Hund. So verhält sich ein anständiger Hund von Natur aus, und Verletzung eines Einbrechers sind deswegen schadensersatzpflichtig, weil kein Einbrecher damit rechnen muss, dass ein Hund ihn umgehend anfällt, wenn er eindringt; mit Melden und Freiheitsberaubung aber muss er rechnen.
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Grüße,
Abrazo
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Acid_Burn
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Anmeldungsdatum: 24.05.2008
Beiträge: 2
Wohnort: Ahlhorn

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
zunächst erst mal vielen Dank ich konnte noch nicht alle Antworten lesen aber @ Abrazo ich sehe es genau wie du, unser Grundstück liegt so das sich noch 3 Nachbarn beschweren könnten.
Der eine ist mein Bruder und dieser hat selbst keine Probleme mit dem Gebell unseres Hundes, im Gegenteil er freut sich auch oft darüber, da unsere Nachbarn z.B. am Sonntagmorgen Holz mit der Kettensäge sägen müssen oder Nachts um 10 erst mal mit bekannten eine Party feiern bei der einige der Gäste uns schon betrunken in den Zaun gefallen sind und anschließend wird man noch angepöbelt wenn man um 1 Uhr sagt das sie doch bitte etwas leiser feiern sollten, da wir ja auch mal schlafen müssten.
Der 2. Nachbar hat sich noch nie beschwert auch auf unsere Rückfragen hat er nicht gesagt, dass unser Hund zu laut ist (ich denke er hätte uns gesagt wenn der Hund stören würde).
Der 3. Nachbar kommt ab und zu mal, hat aber nie gesagt das unser Hund ja so oft und Laut bellt und mit ihm hat unser Hund keine Probleme er freut sich nur weil er ja was leckeres kriegen könnte.
Und wir bekommen von allen die bei uns sind ein Lob wie gut erzogen unser Hund doch ist, also denke ich, dass der Hund auch seine Gründe hat unsere Nachbarn nicht zu mögen.
Den Sichtschutz haben wir unsern Nachbarn auch schon vorgeschlagen doch darauf mussten wir uns anhören "Wenn ihr nicht dafür sorgt das der Hund nicht mehr bellt muss er (der Hund ) halt weg."
Danach war ich ziemlich geplättet und habe mir gedacht Ende mit der freundlichen Nachbarschaft, wenn er es anders haben will, kann er es so kriegen.
Somit haben wir in unserem Zaun nur den Beißschutz für den Sichtschutz kann er ja sorgen.
Das mit den Silvesterknallern kann ich ja leider nicht beweisen, da ich nur vom Fenster aus sehen konnte, wie sie ihm Knaller vor die Pfoten schmissen.
Aber eins weiß ich bevor der Hund geht gib es im Notfall noch einige Gerichtstermine
So ich hoffe ich konnt euch meine Lage nun gut genug beschreiben ich wünsch euch jedenfalls noch eine schönen Woche.
_________________
mfg
Acid_Burn
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Weißt Du, ein vernünftiger Hund macht eigentlich keine großen Probleme. Das ist ein uraltes Haus- und Nutztier, der ist schon so lange auf menschliche Wünsche hin ausgelesen worden, der verhält sich schon seiner Natur nach unproblematisch - wenn man ihn lässt.

Ein illegaler Hundeausbilder, ein Top-Mann, gehörte zu denen, die die im Normalfalle völlig harmlosen Kampfmaschinen der Zuhälter ausbilden (ist schon seit paar Jahren tot, deswegen kann man das sagen), erklärte mir mal, er würde niemals seine Hunde zur Schutzhundprüfung 3 bringen (die in den Kreisen natürlich etwas anders gesehen wird als unter sog. Hundesportlern, die ich allerdings etwas anders sehe). Er erklärte, wenn ich dann dem Hund sage "Fass!", dann greift der dich an. Sieht der Hund nicht ein, denn du tust ja gar nichts, weswegen der Hund dich angreifen sollte. Also muss man den Hund brechen, damit er folgt und damit gegen seine Natur handelt, und das lehne er ab. Muss man sich klar machen: es entspricht nicht der Natur eines Hundes, blindlings einen Menschen anzufallen. Hunde, die das tun, haben einen Schaden, und den hat in den meisten Fällen der Halter bewirkt. Deswegen ist es auch nicht normal, dass ein Hund einen Einbrecher umgehend anfällt und beißt, da sind unsere Gesetze m.E. durchaus nicht unvernünftig.

Aber ich behaupte mal, es gibt einige Hundehalter, die furchtbar gerne Selbstjustiz betreiben würden. Ärgerlicherweise ist das verboten, also möchten sie das gerne den Hund erledigen lassen. Die sind nicht zufrieden, wenn ein Hund einen Einbrecher stellt und Krawall schlägt, so dass einer herbei läuft und die Polizei ruft, der Hund soll den Einbrecher zur Strafe auch noch tüchtig beißen. Oder ihn möglichst lange fest halten, so dass Herrchen sich am Anblick des verängstigten Menschen ordentlich weiden kann. Denn so schön ist das nicht, wenn einer in die Hose macht, weil der Rottweiler vor ihm ihn kein Klo suchen lässt. Und meinen dann, das sei hundefeindlich, wenn Richter was dagegen haben.

Was das Spazierengehen im Park betrifft, nun, das große Herz von Mutter Colonia (alternativ: ihre schwarze anarchische Seele) drückt auch das Hundevolk an ihren gewaltigen Busen, heißt, Hundegesetz hin, Hundegesetz her, die Köter unterliegen hier keinen wirklichen Beschränkungen. Wie gesagt, die laufen längst wieder leinenlos auf dem Bürgersteig herum, und nur, wenn die Kassen leer sind, kommt mal einer vom Ordnungsamt zum Abkassieren vorbei; danach isset auch wieder jut. Im Ergebnis haben wir mit diesen Kötern tatsächlich überhaupt keine Probleme. Die bewegen sich in der menschlichen Gesellschaft wie Fische im Wasser, so etwa, wie Tucholsky schrieb: ein Dackel geht ins Büro. Die springen keinen Spaziergänger an, weil sie ja "nur spielen" wollen; die sind damit aufgewachsen, dass in ihrer unmittelbaren Umgebung jede Menge Menschen herum laufen, mit denen sie überhaupt nichts zu tun haben. Mit dem Grundsatz, lass die Köter laufen, ein anständiger kölner Straßenköter fügt sich ein, sind wir bestens gefahren - die unanständigen muss man eben heraus fischen und ihren Haltern zeigen, wo der Hammer hängt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.05.08, 22:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das mit den Silvesterknallern kann ich ja leider nicht beweisen, da ich nur vom Fenster aus sehen konnte, wie sie ihm Knaller vor die Pfoten schmissen.

Als wenn man immer alles mit Foto o.ä. beweisen müsste!
"Wir haben niemals nich den Hund mit Sylvesterknallern beworfen!" -
"Und warum kann er euch dann nicht leiden? Muss ja nen Grund dafür geben, denn andere kann er leiden."
_________________
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apfelbaum
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Um mal wieder auf die Ausgangsfrage zurückzukommen. Da ich kürzlich fast das gleiche Problem hatte, hab ich mich mal kundig gemacht.
habe dazu 2 Urteile gefunden. (link jetzt leider nicht parat)
1. OLG Köln
Hunde dürfen maximal 30 Minuten am Tag bellen. Jedoch nicht länger als 10 Minuten am Stück.

2. OLG Brandenburg
Wenn Passanten am Grundstück vorbeigehen, darf der Hund anschlagen. Allerdings nicht vor 7.00 und nicht nach 23.00.

Ich würde der Angelegenheit ganz gelassen ins Auge sehen.

Gruss Apfelbaum
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Denn so schön ist das nicht, wenn einer in die Hose macht, weil der Rottweiler vor ihm ihn kein Klo suchen lässt. Und meinen dann, das sei hundefeindlich, wenn Richter was dagegen haben.


Falls Du da auf die Geschichte mit dem Rottweiler anspielst, die ich geschildert hatte: Es ist auch nicht schön, wenn mehrfach irgendwo eingebrochen und mutwillige Sachbeschädigung betrieben wird (u.a. ein Rasentraktor in den naheliegenden Fluß gefahren wird). Wenn dann die Leute sich sagen "Schlaf ich mal dort in unserem Schuppen und nehm dabei den Hund mit" (letzterer absolut vertrottelt und harmlos), das wirkt vielleicht abschreckend und wir bleiben dann künftig vielleicht verschont von diesen Vandalen", sollten solche Vandalen dann aber auch damit rechnen, daß sie im Falle eines weiteren Einbruches und geplanten Diebstahles/geplanter Sachbeschädigung mal 10 Minuten auf die Polizei warten müssen und in der Zeit dann auch nicht auf's Klo gehen können.

Was würdest Du machen wenn Du als Rentern drei gewaltbereiten jungen Kerlen gegenüber stehst und gerne möchtest, daß die Polizei diese ein paar Minuten später noch vorfindet wenn sie kommt? Den Hund abrufen und mit Leine und Maulkorb versehen? Oder würdest Du Deinen Hund in dieser Situation nicht doch vor den Typen sitzen lassen? Schon alleine damit Du selbst nicht eins über die Rübe bekommst mit dem Werkzeug, mit dem sie die Türe aufgebrochen haben?

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ich dachte nicht an den Rottweiler.

Ne halbe Stunde mit nem Rottweiler vor der Nase auf die Polizei zu warten schadet einem Einbrecher m.E. gar nichts. Natürlich ist es besser, Rotti abzurufen - aber nur, wenn die Jungs dann nicht laufen gehen oder einem eins über die Rübe ziehen wollen.

Nein, aber wenn - auch das kommt vor - einer seinen Hund krakehlen hört und denkt, och, Einbrecher, das trifft sich gut, ich geh jetzt erst mal ein Bierchen trinken, dann könnte der Richter was dagegen haben.
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Abrazo
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