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Verfasst am: 29.05.08, 12:43 Titel: Einverständnisserklärung für einen Hund
Halli hallo!
Eine Bekannte von mir will sich einen Hund anschaffen, und hat deshalb den Hausverwallter um Erlaubniss gebeten. Der hat zugesagt, das er ihr eine Einverständnisserklärung zuschickt. Doch bis jetzt ist nichts geschehen, und sie wird von ihm am Telefon immer wieder vertröstet. Das ganze ist jetzt schon über 4 Wochen her. Sie wohnt in einer Wohnsiedlung, wo nur Beamte hausen. Viele Nachbarn haben bereits einen Hund.
Meine Fragen:
Hat ein Hausverwalter einen Vorgesetzten, wo man sich beschweren kann?
Was würdet ihr meiner Bekannten noch raten?
Ich würde mir den Mietvertrag nehmen, zum Büro des Hausverwalters fahren, die Sekretärin freundlich darauf hinweisen, dass telefonisch schon alles besprochen wurde und ich nun vorbei kommen sollte um diese Änderung auch im Mietvertrag eintragen zu lassen.
Das wäre eine Möglichkeit.
Ob ein Hausverwalter einen Vorgesetzten hat, kann man nicht so einfach sagen.
Ist es eine Art Wohnungsgesellschaft, kann es schon sein, dass es noch jemanden Übergeordneten gibt.
Handelt es sich um einen selbstständigen Hausverwalter, dann muss man mit ihm die weiteren Gespräche führen.
Wenn er nicht (Mit)Eigentümer ist, dann kann die Bekannte versuchen, Rücksprache mit dem Eigentümer zu halten, ob er den Verwalter nicht um endgültige Erledigung bitten kann.
Zitat:
Sie wohnt in einer Wohnsiedlung, wo nur Beamte hausen
Aha. Und? Was sagt das jetzt aus?
Zitat:
Viele Nachbarn haben bereits einen Hund.
Wenn diese ihren Hund angemeldet haben und der gleichen Hausverwaltung unterliegen, dann dürfte es wirklich daran liegen, dass der Hausverwalter gerade noch andere Dinge anderer Priorität um die Ohren hat.
Die Bekannte sollte weiterhin freundlich bleiben, immerhin will sie ja ihre Forderungen erfüllt haben.
Sie soll halt einfach mal zum Büro fahren.
Ob der Hausverwalter einen Vorgesetzten hat oder nicht kann man, wie bereits geschrieben wurde, hier nicht beurteilen. Letztendlich ist es auch eine Sache zwischen Mieter und VM und nicht zwischen Mieter und Hausverwalter. Ich würde mich direkt an den VM wenden. Der Hausverwalter wird auch nur in Absprache mit dem VM entscheiden können. Ob Nachbarn Hunde halten oder nicht ist völlig irrelevant. Selbst wenn es der gleiche VM ist, kann er einem Mieter die Haltung erlauben, einem anderen aber durchaus untersagen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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