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Verfasst am: 28.05.08, 12:37 Titel: Kosten einer Verfassungsbeschwerde
Hallo zusammen,
in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts heißt es nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde immer: "Das Land XY hat dem Beschwerdeführer die notwendigen Kosten des Verfahrens zu erstatten".
Ich habe durch einiges googeln nun schon selbst herausgefunden, dass sich diese Entscheidungen auf § 34 a Absatz 2 BVerfGG stützen.
Weiß aber vielleicht jemand von euch, wie so etwas dann parktisch abläuft? Also an wen man sich konkret wenden muß, innerhalb welcher Frist dies zu geschehen hat, welche Formalitäten eingehalten werden müssten, ob es dazu Merkblätter gibt usw...?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank schon einmal vorab. _________________ Mandanten dürfen ihren Anwalt nicht als "Prozessbetrüger" beschimpfen.
(OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.12.2002, Az.: 1 U 501/02-121)
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