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Bezug auf Patentschrift erlaubt ?

 
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DerGernot
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 16:24    Titel: Bezug auf Patentschrift erlaubt ? Antworten mit Zitat

Servus

Ich würde mich gern in einer Broschüre über unser neues Wassersystem auf ein Patent berufen. Allerdings gehört dieses Patent nicht mir, es stellt aber quasi einen wichtigen Denkanstoss für unser neues Wassersystem dar.

Kann ich mich darauf berufen (und zB den Erfinder oder Patentnamen/ Nummer nennen) oder brauche ich dafür die Genehmigung des Patentinhabers ?

Vielen Dank für einen kleinen Tipp.
Gernot
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 16:41    Titel: Re: Bezug auf Patentschrift erlaubt ? Antworten mit Zitat

Grundsätzlich spricht da nichts gegen.
Zum einen ist weder der Name des Erfinders noch der des Patentgegenstandes in der Regel markenrechtlich geschützt. Und selbst wenn er es wäre, handelte es sich hier nicht um eine markenmäßige, sondern eine herkunftsbezeichnende Benutzung des Kennzeichens (vgl. "Handyhalterung für Nokia" vs. "Nokia-Handyhalterung").
Die Patentnummer ist erst recht unbedenklich.

Problematisch wird es nur dann, wenn Sie wirklich eine markenmäßige *unbefugte* Nutzung beabsichtigen - etwa in der Art "Unser Produkt verwendet eine Methode im Stile des Blubb-Patents von Hans Müller".
Ansonsten käme evtl. noch Wettbewerbsrecht in Frage.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Gast






BeitragVerfasst am: 04.10.04, 18:29    Titel: Re: Bezug auf Patentschrift erlaubt ? Antworten mit Zitat

DerGernot hat folgendes geschrieben::
Servus

Ich würde mich gern in einer Broschüre über unser neues Wassersystem auf ein Patent berufen. Allerdings gehört dieses Patent nicht mir, es stellt aber quasi einen wichtigen Denkanstoss für unser neues Wassersystem dar.



Patente duerfen natuerlich zitiert werden.

Problem 1: Es muss klar sein, dass das Patent nicht ihnen gehoert, sie wuerden sonst ja quasi mit dem Patent ihres Konkurenten werben!

Problem 2: Wenn das Patent als "Denkanstoss" gedient hat und ihr Patent auf diesem Patent aufbaut, koennten Lizenszahlungen faellig werden.
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