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Reisrücktrittsversicherung soll nicht in Kraft treten

 
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Sipa
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 17:57    Titel: Reisrücktrittsversicherung soll nicht in Kraft treten Antworten mit Zitat

A schließt einen Vertrag mit einer Firma damit seine Tochter für ein Jahr in die USA als Austauschschülerin gehen kann. Auf Empfehlung dieser Firma schließt er zusätzlich noch eine Reiserücktrittsversicherung bein einer Versicherung ab.

Nun kommt es tatsächlich nicht zu einer Reise da die Tochter mittlerweile starke psychische Störungen aufweist. Sie war für ein paar Monate bei einer Erziehungsberatungsstelle auf Grund familiärer Probleme mit ihrer Mutter. Der Erziehungsberater stellte nun fest, dass die Tochter einer Psychose nahe steht, sich etwas antun könnte oder auch anderen. Er legte uns nahe die Tochter nicht nach Amerika zu schicken da sie das auf keinen Fall schaffen würde und die Gefahr groß wäre, dass sie sich dort etwas antut. Er legte uns weiterhin nahe, dass wir sie dringend in eine Klinik einweisen lassen sollen.
Wir versuchten Therapeuten zu finden und auch Kliniken die die Tochter behandeln, doch Termine sind erst nach einem halben bis einem Jahr zu bekommen. Selbst mit Hilfe des Jugendamtes und der Erziehungsberatungstelle haben wir den frühesten Termin Ende Juli in einer Klinik bekommen.
Die Erziehungsberatungsstelle erklärte in einem ausführlichen Schreiben den Zustand der Tochter damit der Hausarzt für die Versicherung die Erklärung ausfüllen konnte. Diese wird jedoch nicht von der Versicherung akzeptiert. Die Versicherung will nur von einem Facharzt die Bescheinigung annehmen.
Diese Bescheinigung bekämen wir jedoch erst Ende Juli wenn wir den ersten Termin in der Klinik haben. Dieser wird auch zu fast 100% nicht mehr stattfinden, da die Tochter seit nun einer Woche wieder zur Mutter zurückgezogen ist weil sie den geringsten Weg des Wiederstandes geht.
A, der Vater also hat keine Chance etwas anderes vorzulegen wie das Schreiben von der Erziehungsberatungsstelle, die Bescheinigung des Hausarztes und die Terminvereinbarung der Klinik für Ende Juli.
Was soll A nun machen? War denn die Reiserücktrittsversicherung umsonst????

Liebe Grüße Sipa
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss nachlesen, welche Krankheiten NICHT versicherbar sind - das kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein. Aber meist sind psychische Erkrankungen NICHT versichert.

Das heißt, dass man in solchen Fällen die Stornogebühren selbst tragen muss.

Wie gesagt, nachlesen in den Versicherungsbedingungen.

Meint
Peter
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Sipa
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Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 01.06.08, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, also psychische Erkrankungen sind mit versichert, steht zumindes in den Vertragsbedingungen der Versicherung. Allerdings steht dort auch, dass man das durch einen Facharzt belegen muss.
Ok, der erste Termin für den Psychologen ist erst Ende Juli. Die Meldung incl. des Nachweises über einen Facharzt muss jedoch bis zu 2 Wochen nach Krankheitserkennung bei der Versicherung erfolgen.
Wie geht man also vor????
Es ist also immer unmöglich in solch einem Fall in diesem Zeitraum reagieren zu können, da man einen Termin beim Psychologen nur nach vielen Monaten erst bekommt, außer der Erkrankte hat sich bereits etwas angetan.
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