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Verfasst am: 02.06.08, 22:19 Titel: Abos (Ich brauche dringend einen rat)
Hallo,
ich habe eine Frage, die wenn man sich auskennt wahrscheinlich leicht zu beantworten ist. Zunäct schildere ich einmal die Umstände:
Wenn man am Bahnhof angesprochen wird, ob man nicht die XXX zwei Monate gratis abbonieren möchte und ggf auf ein ganzes Jahr das Abo verlängern möchte, dann zudem üblichen Preis. Es wird ausdrücklich gesagt, dass wenn mann sich nach den zwei Monaten NICHT melde und das Abo verlängere so wird es gelöscht und iman muss nichts bezahlen.
Der Verkäufer legt schließlich einen Zettel hin, mit der großen Überschrift: XXX zwei Monate Gratis. In Hektik auf dem Weg zum Zug wird dieser unterschrieben.
Dann die Nachricht, dass die ZZZ und noch ein weitres Medium (nicht die XXX)für ein Jahr abboniert wurde und natürlich gezahlt musst.
Mit dem Anruf und dem Versuch das rückgängig zu machen,wurde gesagt, man hätte unterschrieben und somit muss ein Jahr lang gezahlt werden.
Nun meine Frage: Ist das tatsächlich alles so rechtskräftig und man muss ein Jahr zahlen, obwohl etwas völlig anderes erzält wurde als letztendlich unterschrieben wurde.
Was steht denn sonst noch auf dem unterschriebenen Zettel?
Natürlich gelten auch mündliche Vereinbarungen. Das Problem dürfte nur sein, dass anderslautende mündliche Vereinbarungen erstmal zu beweisen wären.
Auch gab es Urteile dazu, dass eine automatische Verlängerung nach dem Probezeitraum nicht zulässig ist, wenn nicht ausdrücklich auf diese hingewiesen wurde
http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1250
Doch auch hier bliebe zu beweisen, dass dieser Hinweis unterblieben ist.
Aber möglicherweise fällt ja noch jemand was anderes ein ... eventuell im Zusammenhang mit dem Zettel und was da wo steht, z.B. Kosten bzw. die Zusatzabos irgendwo im Kleingedruckten versteckt und sonst nirgends genannt. Genau analysieren kann man den hier jedoch nicht, siehe die Forumregeln.
In dem Fall könnte man sich aber z.B. mal bei der Verbraucherzentrale erkundigen, ob es Chancen gibt, da rauszukommen.
auf einer Messe habe ich einmal folgende Sache erlebt:
Eine Computerzeitschrift bot ein Glückrad an, an dem man zum Teil attraktive Preise gewinnen konnte. Andere Preise waren "drei Monate die betreffende Computerzeitschrift gratis". Als Aussteller auf der Messe bekam ich während der Messetage mit, wie immer wieder Besucher mit gewonnenen Computerspielen an unserem Stand vorbei kamen. In einer Pause machte ich mich dann auch auf den Weg zum Glücksrad - und gewann neben einem Computerspiel zusätzlich das besagte Drei-Monats-Abo. Für letzteres sollte ich schnell noch meine Adresse auf einem Postkärtchen angeben. Da ich mir schon so etwas dachte, las ich auch das Kleingedruckte auf der Postklarte und erfuhr, dass ich in eine automatische Verlängerung des Abos einwillige. Diesen Satz strich ich durch.
In den folgenden Monaten erhielt ich die Zeitschrift. Zum vierten Monat sandte man mir eine Jahresabrechnung. Daraufhin schrieb ich dem Verlag, dass man meine Adresskarte wohl nicht richtig gelsen habe und dass ich den Passus zur Vertragsverlängerung gestrichen habe. Ferner, dass man mir die Zeitschrift nicht mehr zustellen solle. In den folgenden drei Monaten erhielt ich noch weitere Exemplare der Zeitschrift, dann wurde die Zusendung ohne weitere Rückmeldung von Verlagsseite eingestellt.
So wie mir ging es einer Bekannten, die ebenfalls auf der Messe am Rad gedreht hatte. Allerdings hatte sie den Satz auf der Postkarte nicht gestrichen. Plötzlich hielt sie eine Aborechnung in Händen und guckte dumm. Ich berichtete ihr, was ich unternommen hatte. Sie behauptete eben solches in einem Brief an den Verlag und auch bei ihr wurde die Zusendung der Zeitschrift nach einiger Zeit kommentarlos und ohne weitere Rechnungen/Mahnungen eingestellt.
Ich gehe davon aus, dass die Adressen von den Karten erfasst worden sind und dass die Karten danach vernichtet wurden. So konnte der Verlag nicht überprüfen, ob die Behauptung, den Satz gestrichen zu haben, richtig war.
In der Regel gehören diejenigen, die an Ständen die Aboverträge abschließen dem "selbständig werbenden Buch- und Zeitschriftenhandel" (die offizielle und damit vornehmere Umschreibung unter anderem des Wortes "Drücker") an, die die Abonnements an die Verlage verkaufen. Normalerweise bringt es schon was, wenn man sich mit dem betreffenden Verlag selbst in Verbindung setzt, da dort das Problem bekannt ist und aus Kulanz die Verträge meist storniert werden. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
IMO handelt es sich hierbei um ein Haustürgeschäft .
Meiner Ansicht nach hat der Verbraucher hier ein Widerrufsrecht .
Maßgeblich dafür ist unter anderem ob und wann der Verbraucher die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erhalten hat. Davon hängt auch die Frist ab in der der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen kann. _________________ Wir machen das mit den Fähnchen!
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