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Verfasst am: 02.06.08, 21:25 Titel: Grob oder einfach fahrlässige Unkenntnis?
Im Januar 2008 im Einzelhandel ein Paar Schuhe für 90 Euro gekauft.
Jedoch seither die Schuhe lediglich 2 Mal getragen.
Als vor vor 3 Wochen die Schuhe zum Wechsel der Gummis der Absätze beim Schuster vorlagen, fiel diesem auf, dass die beiden Absätze mit verschiedenfarbigem Leder bezogen waren.
Es handelt sich um schwarze Pumps wobei einer einen dunkelbraunen Absatz aufweist.
Der Geschäftsführer verweigerte (zur Einsicht der Schuhe) eine Nacherfüllung oder gar die Erstattung des Preises. Er bot lediglich einen achlass in Form eines Gutscheins über 20 Euro an.
Die Frage die ich habe ist nun:
Wie ist die Rechtslage/ übliche Rechtssprechung
Kann man in einem solchen Falle Rechte bzgl. eines Sachmangels geltend machen, oder wird hier von einer groben Fahrlässigkeit (nach §422 BGB) ausgegangen, da der Mangel nicht früher entdeckt wurde? Oder ist es vielleicht nur einfache Fahrlässigkeit?
Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Verkäufer um einen Verbraucher handelt, dann ist die 6-Monats-Frist des § 476 BGB noch nicht abgelaufen.
Ich gehe mal davon aus, Sie meinen bei dem Verkäufer handelt es sich um KEINEN Verbraucher (also um einen Unternehmer), was auch zutrifft.
Ich verstehe jedoch nicht was Sie mit "keinen Raum" meinen!
Sehen Sie es eher als schwierig an dem Käufer allein durch das Verstreichen der nun 4-5 Monate grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen und sehen damit keine Grundlage zur Anwendung des §442 BGB und damit zum Ausschluss der Rechte des Käufers?
Ich sehe überhaupt keine Fahrlässigkeit im Sinne von § 442 Abs. 1 S. 2 BGB.
Ein Verbraucher ist kein Kaufmann nach HGB und nicht zur sofortigen Mängelüberprüfung verpflichtet. Sonst wäre die 6-Monats-Frist des § 476 BGB ja überflüssig.
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