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Verfasst am: 04.06.08, 06:28 Titel: kinderbilderveröffentlichung vom ex verboten
frau x und herr y haben ein gemeinsames kind.vor einigen wochen haben sich beide getrennt.nun fordert herr y, dass frau x bilder der gemeinsamen tochter nicht-öffentlich macht, da dies nicht mit ihm abgesprochen war.
zur erklärung:frau x ist in einem forum aktiv.
solte frau xder aufforderung nicht nachgehen, würde herr y rechtliche schritte einleiten.
wie sieht das die rechtslage?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.08, 11:19 Titel:
Wer hat denn das Sorgerecht? Und wer ist Urheber der Fotos?
Der Urheber kann die Veröffentlichung untersagen (solange der Veröffentlichende kein (auch konkludentes) Nutzungsrecht behaupten kann).
Der Sorgeberechtigte kann die Veröffentlichung untersagen (in Vertretung der Rechte des Kindes aus KunstUrhG, "Recht am eigenen Bild"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.06.08, 16:44 Titel:
Es wäre wohl eher eine Frage für das Familienrecht, welche Entscheidungen bei gemeinsamem Sorgerecht überhaupt von einem Sorgeberechtigten allein gefällt werden dürfen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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